Viele Rentner sind verärgert: Durch den Umbau des Rentensystems seit 2005 kann es passieren, dass Renten doppelt besteuert werden. Die Forderungen nach einem gerechteren Rentensystem sind daher laut. Ob die Doppelbesteuerung der Rente abgeschafft wird, steht aktuell noch auf der Kippe.

Wie kann man überhaupt feststellen, ob man von der Doppelbesteuerung betroffen ist? Und wie kann man sich dagegen wehren?

Doppelbesteuerung der Rente: Wer betroffen sein könnte

Zunächst einmal stellt sich die Frage, worum es sich bei der Doppelbesteuerung der Rente handelt. Betroffen wärst du, wenn du eine größere Summe deiner Rente versteuern müsstest, als du während des Arbeitslebens an Beiträgen in die Rentenversicherung von der Steuer absetzen konntest. Denn dann würdest du als Rentner auf einen Teil der bereits versteuerten Beiträge noch einmal Steuern zahlen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung betroffen sind. Dazu zählen laut finanztip.de

  • Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
  • Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen
  • Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten
  • Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben als Frauen

Wie prüfe ich, ob meine Rente doppelt besteuert wird?

Vorweg eine gute Nachricht: Die große Mehrheit der Rentner ist von der Dop­pel­be­steu­er­ung nicht betroffen. Dazu zählen beispielsweise Rentner, die keine Steuern zahlen, weil ihr Einkommen zu niedrig ist. Doch auch von den anderen Rentnern betrifft es aktuell nur sehr wenige.

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Der Bund der Steuerzahler hat eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnte. Das sind die drei wichtigsten Schritte: 

  • 1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  • 2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  • 3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Doppelbesteuerung der Rente: Rückzahlung erwirken

Wenn du glaubst, dass du auf einen Teil der Rente doppelt Steuern zahlen musst, schickst du deine Unterlagen an das Finanzamt und bittest darum, nachzuprüfen, ob in deinem konkreten Fall eine Dop­pel­be­steu­er­ung vorliegt. Das Finanzamt wird nur tätig, wenn du mitwirkst. 

Dazu musst du dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben. Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.

Verneint das Finanzamt eine Dop­pel­be­steu­er­ung und du bist anderer Meinung, kannst du Einspruch einlegen. Lehnt das Finanzamt deinen Einspruch ab, dann kannst du dich nur mit einer Klage vor dem Finanzgericht wehren, was mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist. Gibt das Finanzamt dir hingegen recht, sollte eine Abänderung des Steuerbescheids kein Problem darstellen. Alle Finanzämter müssen nämlich die Rentenbesteuerung in Steuerbescheiden mittlerweile auf vorläufig setzen.

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