• Verwechslung von Spielstraße und verkehrsberuhigtem Bereich häufig
  • Bedeutungen der Schilder sind unterschiedlich, Fehlverhalten kann teuer werden
  • Regeln in verkehrsberuhigtem Bereich und Spielstraße erklärt

Für Autofahrer ist der Schilderwald im Straßenverkehr nicht immer ganz leicht zu verstehen. Es gibt viele Schilder, die keiner kennt - wie die grüne gewellte Linie in einem weißen Kreis. Auch das neue Überholverbots-Schild ist nicht jedem bekannt. Und bei einem Verkehrszeichen liegen fast alle falsch. Es wird schlichtweg verwechselt. Die Bedeutung ist aber entscheidend. Fehler können teuer werden. Wer auf den deutschen Straßen unterwegs ist, der muss sich zudem auch im Jahr 2023 auf weitere Neuerungen einstellen. Dazu gibt es Änderungen beim Führerschein, die jeden Autofahrer betreffen. Geändert hat sich das besagte Verkehrszeichen nicht, allerdings gibt es laut Experten ein ganz entscheidendes Problem.

Verkehrsberuhigter Bereich und Spielstraße: Viele kennen nur ein Schild - die Bedeutungen sind unterschiedlich

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) erklärt die Misere mit der Spielstraße und dem verkehrsberuhigten Bereich auf seiner Internetseite so: "Weil der verkehrsberuhigte Bereich in der Praxis deutlich öfter vorkommt, wird er umgangssprachlich meistens als Spielstraße bezeichnet." Auf Nachfrage der Redaktion erklärt ein Sprecher des ADAC: "Wir haben leider keine Informationen darüber, wie viele Menschen die Schilder verwechseln, aber dass bei beiden Schilder Unklarheit herrscht, das sehen wir auch."

Dabei sind die Bedeutungen sehr unterschiedlich. Ein Fehlverhalten kann für Autofahrer*innen zu durchaus teuren Strafen führen - und wird zudem extrem gefährlich für Kinder. Das eine Verkehrszeichen ist rechteckig, blau-weißen, mit spielenden Kindern darauf. Der verkehrsberuhigte Bereich.

Hier gilt laut ADAC eine Gleichberechtigung zwischen Fußgänger und Fahrzeugen. "Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen". Fahrzeuge müssen im Zweifel warten. Kinder dürfen hier spielen, dürfen aber, wie auch die Fußgänger, den Fahrverkehr nicht behindern. Anders sieht es bei einer Spielstraße aus -  rot-weißes, rundes Schild, gekennzeichnet mit dem Zusatzzeichen eines mit dem Ball spielenden Kindes. Hier ist der Verkehr komplett ausgeschlossen. 

Was dürfen Fahrzeuge in den beiden Zonen überhaupt?

Doch was dürfen Fahrzeuge in einem verkehrsberuhigten Bereich überhaupt alles? Parken? Wie sieht es mit geltenden Verkehrsregeln aus? Das rechteckig, blau-weiße Schild, mit spielenden Kindern hat klare Regelungen für den Verkehr:

  • Darf man in den verkehrsberuhigten Bereich einfahren? Ja. Beim ADAC heißt dazu aber: "Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung werden teilweise 7 Kilometer pro Stunde und teilweise 10 Kilometer pro Stunde als Schrittgeschwindigkeit angenommen.
  • Was für Vorfahrtsregelungen gelten? In der Regel ist laut Experten die Regel rechts vor links zu beachten. 
  • Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, der muss sich verhalten, wie beim Verlassen eines Grundstücks: Es gilt erhöhte Sorgfaltspflicht
  • Parken in der Zone? Ist auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. 

Die Regeln für die Spielstraße sind simpel: Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht. Weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer dürfen hier laut ADAC-Bericht fahren und parken.

Verstöße in der verkehrsberuhigten Zone - über 800 Bußgeld ist möglich

Die Bußgelder für Verstöße in einem verkehrsberuhigten Bereich können für Geschwindigkeitsüberschreitungen bei über 800 Euro und drei Monaten Fahrverbot liegen, laut dem Portal bussgelgkatalog.org.

Verstoß in km/h (zu schnell) Bußgeld in Euro / Punkte / Fahrverbot
bis 10 km/h 58,50 / - /- 
11 - 15 km/h 78,50 /- /- 
16 - 20 km/h 98,50/ -/ -
21 - 25 km/h 143,50/  1 / -
26 - 30 km/h 208,50/ 1 / 1 Monat möglich
31 - 40 km/h 288,50/ 2 / 1 Monat
41 - 50 km/h 428,50/ 2 / 1 Monat
51 - 60 km/h 591,50/ 2 / 2 Monate
61 - 70 km/h  738,50 /2 / 3 Monate
über 70 km/h 843,50 / 2 / 3 Monate

Wer mit seinem Fahrzeug zudem einen Fußgänger gefährdet, muss laut Bußgeldkatalog mit 60 Euro Strafe und einem Punkt rechnen. Das Parken außerhalb der markierten Flächen kostet bereits 10 Euro und wer dort länger als drei Stunden sein Auto stehen lässt, der muss dann 30 Euro zahlen.