Verkehrszeichen, die neu eingeführt werden, können bei Autofahrern für Verwirrung sorgen. Wenn es dann noch teuer wird, weil man das neue Schild nicht beachtet hat, wird es auch noch zu einem echten Ärgernis. Ein Ziel der Änderung war dem ADAC zufolge vor allem bessere Sicherheit für Fahrradfahrer. Dazu gehört auch ein eigenes Grünpfeilschild an Ampeln, das für Radfahrer eingeführt wurde. Und jetzt eben der rote Kreis mit rotem Auto, Fahrrad und Mofa.

Ein weiteres noch relativ unbekanntes Verkehrsschild ist ein weißer Kreis mit einer grünen Welle. Angeblich soll es Autofahrern freie Fahrt bringen. 

Neues Überholverbot-Schild: Es soll Fahrrad- und Motorradfahrer schützen

Gemeint ist das Verkehrszeichen 277.1. Offiziell heißt das Schild "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen." Weniger kompliziert ausgedrückt bedeutet das Zeichen, dass einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas, Roller oder Motorräder nicht von mehrspurigen Fahrzeugen wie Autos oder Lkw überholt werden dürfen. Damit sollen Fahrer von Zweirädern vor Gefahren beim Überholen geschützt werden.

Laut dem Bußgeldkatalog drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn man trotz des Schildes Zweiräder überholt. Aber auch ohne das Zeichen 277.1 soll Fahrrad- und Motorradfahrern mehr Sicherheit gewährt werden. So müssen Auto- und Lkw-Fahrer seit der Änderung der StVO beim Überholen vorsichtiger sein.

Offiziell heißt das Schild: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.
Verkehrszeichenkatalog 2020/Wikipedia

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Der Paragraf 5 der StVO regelt im vierten Absatz, dass innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand beim Überholen eingehalten werden müssen. Zuvor hieß es in der StVO lediglich, dass "ausreichend Seitenabstand" eingehalten werden müsse. Zu finden ist da Schild dort, wo es unübersichtlich und eng ist.