Im Sommer 2025 kam es im Brombachsee im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zu mehreren Vorfällen, bei denen Schwimmer von einem Wels angegriffen und verletzt wurden. Die Menschen erlitten leichte Verletzungen, meist Schürfwunden.
Die Polizei beschloss gemeinsam mit einem Anglerverein und der Wasserwacht, das Tier zu töten, da es ein Sicherheitsrisiko für Badegäste und Besucher eines Musikfestivals am See darstellte. Ein Polizist gab laut den Ermittlern drei Schüsse auf den Fisch ab, verfehlte jedoch. Der Angler fing das Tier letztlich und tötete es fachgerecht, um es einem Restaurant zu übergeben. Die Tierrechtsorganisation PETA erstattete Anzeige aufgrund der Tötung. Die Staatsanwaltschaft prüfte schließlich, ob es einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gab.
Tötung des Welses am Brombachsee war rechtens - was sind die Argumente?
Die Tötung des bissigen Welses war rechtens, so die Staatsanwaltschaft Ansbach, die die Ermittlungen eingestellt hat. Weder der Polizist, der dreimal erfolglos auf den Fisch schoss, noch der Angler, der ihn schließlich aus dem Brombachsee holte und erlegte, hätten sich strafbar gemacht.
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Die Maßnahmen seien zur Abwehr des Welses gerechtfertigt gewesen, "um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern", hieß es. Laut Staatsanwaltschaft unterliegen Welse weder einer gesetzlichen Schonzeit noch einem Mindestmaß als Voraussetzung für deren Fang. "Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich des Fangs und der Entnahme von Welsen besteht somit nicht." Dementsprechend sei keine Strafbarkeit des Anglers festzustellen gewesen. Und auch der Polizist habe schießen dürfen, sagte ein Behördensprecher.
Der Wels-Angriff beschäftigte sogar die Sendung "Stern-TV". Hier sprach eine Profi-Anglerin, um gegen das entstehende Image eines Killer-Fisches entgegenzuwirken.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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