Die Gastronomie sowie Berufspendler sollen ab dem 1. Januar 2026 steuerlich entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium hat Gesetzesänderungen initiiert. Geplant ist, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent zu senken.

Die Pendlerpauschale soll auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer angehoben werden. Dies sieht der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Entwurf befindet sich in der internen Regierungsabstimmung. Das Ministerium setzt damit Vorhaben um, die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt haben.

Branchenverband Dehoga: Entlastung in der Gastro wichtig

Im Entwurf zur Senkung der Umsatzsteuer für Speisen heißt es, das Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. "Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich", heißt es. Ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommt, bleibt jedoch unklar.

In der ersten Jahreshälfte sind die Umsätze des Gastgewerbes im Vergleich zum ohnehin schwachen Vorjahreszeitraum erneut um 3,7 Prozent gesunken, berichtete das Statistische Bundesamt. Die Branche setzt auf die Senkung der Mehrwertsteuer. Die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges, sagte der dpa, die Entlastung sei wichtig, weil es endlich Steuerfairness gegenüber Essen zur Mitnahme und der Essenslieferung gebe, für die ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelte.

Zu einer Weitergabe an Kunden sagte sie: "Das ist keine Frage des Wollens, sondern des Könnens." Sie verwies unter anderem auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise, steigende Gehälter für die Mitarbeiter und weitere Kosten. "Ich bin mir aber sicher, da, wo Spielräume sind, wird es auch Maßnahmen geben, um mit preisattraktiven Angeboten verloren gegangene Gäste zurückzugewinnen."

Pendlerpauschale stößt auf Kritik: Profitieren "die Falschen"?

Auf flächendeckend sinkende Preise sollte die Kundschaft nicht hoffen, so die Gewerkschaft NGG. Zu Beginn des Jahres 2024 war der während der Corona-Pandemie gesenkte Mehrwertsteuersatz für Speisen wieder angehoben worden. Die Pendlerpauschale liegt aktuell für die ersten 20 Kilometer der Strecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz bei 30 Cent pro Kilometer.

Ab dem 21. Kilometer können 38 Cent angesetzt werden. Bei Umweltverbänden stößt die nun geplante Erhöhung auf Kritik. BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg sagte, davon profitierten vor allem die oberen zehn Prozent der Einkommen. "Dass Menschen mit geringem Einkommen nur wenig oder gar nicht von der Erhöhung profitieren, liegt daran, dass ihre Einkünfte so niedrig sind, dass sie keine Einkommensteuer zahlen und dementsprechend nichts absetzen können."

Geplant ist auch eine Anhebung der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Die Ehrenamtspauschale soll ab Januar von 840 Euro auf 960 Euro erhöht werden. Der Übungsleiterfreibetrag soll von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben werden - dies betrifft Tätigkeiten zum Beispiel von Sporttrainern, Chorleitern oder ehrenamtlichen Pflegern.

Bundeshaushalt vor massiven Schuldenloch: Leistungen tragbar?

Damit will die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement stärken. Da der ehrenamtliche Einsatz auch mit Kosten verbunden sein kann, werden laut Entwurf auf Einnahmen ehrenamtlich Engagierter bis zu einem Freibetrag keine Steuern erhoben.

Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Die Entlastungen führen laut Entwurf zu Steuermindereinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern. Das dürfte erneut für Konflikte sorgen. Bei einem bereits beschlossenen "Wachstumsbooster" mit steuerlichen Entlastungen für Firmen hatte der Bund den Ländern milliardenschwere Kompensationen zugesagt - die Länder hatten dies verlangt, damit sie den Änderungen zustimmen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte jedoch bereits deutlich gemacht, er sehe keine Möglichkeiten des Bundes, die Länder bei der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie für Steuerausfälle zu entlasten. Dazu gebe es keine Spielräume. In der Finanzplanung des Bundes klaffen Milliardenlücken.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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