Wer ein Ehrenamt anstrebt, sei es in einem Sportverein, einer Organisation der Kirche oder in der Freiwilligen Feuerwehr, tut das meist nicht, um damit Geld zu verdienen.
Dennoch ist es möglich, bis zu 840 Euro sogenannte Ehrenamtspauschale als Steuerfreibetrag jährlich erstattet zu bekommen.
Bis zu 840 Euro steuerfrei: Für diese Tätigkeiten kannst du Geld erhalten
So haben beispielsweise Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften - wie Hochschulen oder Universitäten - oder Kirchen die Möglichkeit, ihren Helfern bis zu 70 Euro netto im Monat zu zahlen. Weder Helfer noch Verein oder Organisation müssen dann Steuern oder Sozialabgaben darauf zahlen.
Wie hoch die Zahlung ist, hängt allerdings von den finanziellen Mitteln des Vereins oder der Organisation ab. Um den Steuerfreibetrag zu erhalten, muss man nicht zwingend Mitglied sein. Nebenberufliche, ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen im Schnitt nicht mehr als 14 Stunden in der Woche beanspruchen. Typische ehrenamtliche Arbeiten, für die es eine Ehrenamtspauschale geben kann, sind:
- Kassier
- Jugendleiter
- Schatzmeister
- Tierschützer
- Schiedsrichter (Amateurbereich)
- Betreuer
- Fahrer
- Ordnungskraft
- Gerätewart
- Denkmalpfleger
- Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Ehrenamtspauschale: So wird sie ausgezahlt
Durch die Ehrenamtspauschale soll das Ehrenamt attraktiver gemacht werden. Auch wenn zahlreiche Menschen bereits tätig sind, soll das Ehrenamt weiter gefördert werden.
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Um den Steuerfreibetrag zu erhalten, ist es notwendig, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Vertrags mit dem Verein oder der Organisation beim Finanzamt einzureichen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Ehrenamtspauschale nur einmal ausgezahlt wird und nicht pro Tätigkeit in einem oder mehreren Vereinen oder Organisationen.
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