• Kaminofen, Kachelofen, Schwedenofen: Stilllegung oder Nachrüstung nötig
  • Zu viel Feinstaub: Das steckt hinter dem Immissionsschutzgesetz
  • Welche Alternativen gibt es für Ofenbesitzer?

Besitzt du einen veralteten Kaminofen, kann es sein, dass du diesen bald stilllegen oder nachrüsten musst. Hintergrund ist die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV. Was genau darin geregelt ist und wann die Änderungen zu deinem Ofen in Kraft treten, erfährst du im Folgenden.

Bis 2025: Bestimmte Holzöfen müssen stillgelegt oder nachgerüstet werden

Bis Ende 2024 haben Besitzerinnen und Besitzer von veralteten Kaminöfen Zeit, ihre Einzelraumfeuerungsanlage gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen umzustellen. Dabei sind alle Kaminöfen betroffen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Damit deine Anlage in Betrieb bleiben darf, muss sie Emissionsgrenzwerte einhalten. Dies lässt sich auf zwei verschiedene Arten nachweisen. Eine Möglichkeit ist eine Bescheinigung des Herstellers, die besagt, dass Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von 4 Gramm je Kubikmeter Abgasluft auf dem Prüfstand eingehalten werden. Alternativ kannst du eine Vor-Ort-Messung durch deinen Schornsteinfeger durchführen lassen. Auch hierbei sollte anschließend bestätigt werden, dass die Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von 4 Gramm je Kubikmeter Abgasluft eingehalten werden. Kannst du den Nachweis nicht erbringen, musst du deine Anlage nachrüsten lassen oder außer Betrieb nehmen.

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Geregelt wird dies in der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz dem 1. BImSchV. In diesem Gesetz wird zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen und Heizkesseln unterschieden. Unter die Einzelraumfeuerungsanlagen fallen unter anderem Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und Kachelofeneinsätze. Grund für die Regelung ist, dass die betroffenen Feuerungsanlagen eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe sind. Gemeint sind damit beispielsweise Feinstaub und Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Wie das Umweltbundesamt erklärt, sind einige dieser PAKs krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Der Feinstaub hingegen ist extrem klein, kann jedoch beim Einatmen bis in die tiefen Regionen der Lunge eindringen und so die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.

Um die Feinstaubbelastung zu reduzieren, wurde die 1. BImSchV 2010 überarbeitet. Ziel war es, die Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Werden CO₂-intensivere Brennstoffe wie Gas oder Heizöl ersetzt, entstehen weniger schädliche Schadstoffe. Eine Liste mit zugelassenen Brennstoffen kannst du online im 1. BImSchV einsehen. Wichtig zu wissen ist, dass einige Anlagen von der Sanierungspflicht ausgenommen sind. Darunter fallen:

  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt
  • Offene Kamine
  • Badeöfen
  • Grundöfen, worunter Einzelraumfeuerungsanlagen aus mineralischen Speichermaterialien fallen, die als Wärmespeicherofen direkt in einem Raum genutzt werden
  • Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
  • Kamine und Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden (historische Öfen)
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Mögliche Holzofen-Alternativen

Suchst du nach einer Alternative für deine veraltete Feuerstätte, könnte eine Pelletfeuerung, also ein Pelletkessel oder ein Pelletkaminofen, eine Option für dich sein. Wie das Deutsche Pelletinstitut DEPI verrät, weisen Pelletfeuerungen geringere Emissionen von Luftschadstoffen auf, da Brennstoffmenge und Verbrennungsvorgang vollautomatisch aufeinander abgestimmt sind. Es wird dadurch eine vollständige Verbrennung mit ungestörtem und effektivem Abbrand möglich. Verwendest du einen qualitativ hochwertigen Brennstoff, unterstützt du die schadstoffarme Verbrennung zusätzlich. Überlegst du, dir einen Pelletofen zuzulegen, solltest du dich unbedingt vorher von einem Experten oder einer Expertin beraten lassen.

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Mittlerweile findest du auf dem Markt zahlreiche Öfen, die eine moderne, schadstoffarme Technik haben. Das Umweltbundesamt gibt dir den Tipp, dass Feuerungsanlagen mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" sehr effizient und emissionsarm sind.  Außerdem solltest du immer darauf achten, dass die verwendeten Brennstoffe auch für das Gerät geeignet sind. Als Beispiel führt das Umweltbundesamt auf, dass Kohleöfen nicht mit Holz oder Scheitholzöfen nicht mit zu großem, zu feuchtem oder zu viel Holz beheizt werden sollten. Welche Brennstoffe für deine Feuerungsanlage geeignet sind, kannst du der Gebrauchsanleitung entnehmen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, dich rechtzeitig zu informieren und dich bei Bedarf nach einer Alternative umzusehen. Angesichts möglicher Lieferengpässe sowie einem Mangel an Handwerker*innen ist es oft nicht möglich, einen Austausch des Ofens zeitnah zu erledigen. Hier ist Vorausplanung also sehr wichtig.

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