• Das solltest du rund um das Widerrufsrecht wissen
  • Wie soll der Widerruf eingereicht werden?
  • Was darf der Anbieter von dir verlangen und wo kannst du Hilfe finden?

Hast du einen Vertrag online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen, hast du in der Regel in den darauffolgenden 14 Tagen das Recht, ihn zu widerrufen. Wann kann der Vertrag nicht rückgängig gemacht werden und was solltest du bei der Kündigung des Strom- oder Gasvertrags bedenken?

Wissenswertes rund um das Widerrufsrecht

Es gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht, das in § 356 des BGB festgehalten ist. Dieses gilt laut der Verbraucherzentrale für dich als Verbraucher*in für folgende Strom- und Gasverträge:

  • Verträge, die du im Fernabsatz abgeschlossen hast. Darunter fallen Verträge, die per Brief, SMS, E-Mail oder im Internet abgeschlossen wurden.
  • Verträge, die du außerhalb geschlossener Geschäftsräume abgeschlossen hast. Diese Geschäfte werden auch als "Haustürgeschäft" bezeichnet und meinen, dass ein*e Vertreter*in eines Unternehmens dich zu Hause besucht hat.
  • Verträge, die du an einem Werbestand in der Fußgängerzone abgeschlossen hast.

Als Verbraucher*in hast du nach Abschluss des Vertrags insgesamt 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen. Schließt du deinen Vertrag über das Internet ab, meint dies nicht den Moment, in dem du den "Jetzt kaufen"-Button drückst. In dem Moment gibst du nämlich nur ein Angebot ab, welches seitens des Anbieters noch angenommen werden muss. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt ab dem Moment, in dem du eine Auftragsbestätigung erhalten hast.

Hast du das Angebot per Telefon bekommen, gilt erst die anschließende erste Vertragserklärung als Angebot. In der Regel bekommst du diesen Vertrag per E-Mail zugesendet. Stimmst du dem Vertrag zu, teilst du dies dem Anbieter ebenfalls per SMS, E-Mail oder über andere digitale Wege mit. Mit Zustellung deiner Angebotsannahme wäre in dem Fall der Vertragsabschluss anzusetzen.

Form des Widerrufs und deine Rechte

Die Widerrufserklärung ist gesetzlich an keine bestimmte Form gebunden. Du kannst theoretisch also sogar einfach telefonisch anrufen und sagen, dass du deinen Vertrag widerrufen möchtest. Um auf Nummer sicher zu gehen, bietet es sich an, den Widerruf nachweislich abzuschicken. Dies gelingt dir beispielsweise per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht. In der Regel gibt es vom Energielieferanten selbst ein zur Verfügung gestelltes Widerrufsformular. Alternativ stellt dir beispielsweise die Verbraucherzentrale eine Mustervorlage zur Verfügung.

Hast du deinen Vertrag innerhalb der 14 Tage rechtmäßig widerrufen, gehört er für dich der Vergangenheit an. Hast du bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits Strom oder Gas erhalten, musst du dennoch für diese Leistungen bezahlen. Dies gilt nur dann, wenn du von deinem Lieferanten ausdrücklich verlangt hast, dass dieser bereits innerhalb der Widerrufsfrist mit der Lieferung beginnen soll. Zudem solltest du bestätigt haben, dass du über dein Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen informiert wurdest. Die Rechtsfolgen eines Widerrufs sind durch § 357 Abs. 8 BGB festgelegt. Wichtig: Diese Erklärung darf nicht versteckt in den AGB des Strom- oder Gasanbieters stecken. Schließt du den Vertrag online ab, bestätigst du den Wunsch zu einem vorzeitigen Lieferbeginn oft durch das Ankreuzen eines Kästchens.

Der Energieverbraucher darf keine Zahlungen mehr von dir verlangen, wenn du fristgerecht bei dem richtigen Adressaten widerrufen hast. Hast du dem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilt, solltest du auch diese widerrufen. Besteht ein Dauerauftrag erstellt, musst du diesen ebenfalls kündigen. Fordert der Gas- oder Stromanbieter weiterhin Geld von dir und akzeptiert den Widerruf nicht, solltest du ihn zunächst auffordern, ihn zu akzeptieren. Lässt er nicht locker, kannst du dich rechtlich von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen. Eine weitere Möglichkeit, an dieser Stelle Hilfe zu bekommen, ist die Schlichtungsstelle Energie e. V. Diese hat sich auf eine außergerichtliche Streitbeilegung konzentriert und gilt als unabhängige, neutrale Einrichtung. Für private Verbraucher*innen ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei.

Fazit

Einen Strom- oder Gasvertrag darfst du innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss widerrufen. Im Anschluss ist der Vertrag gekündigt. Nach fristgerechtem Widerruf darf der Energieanbieter keine Kosten mehr von dir verlangen. Akzeptiert der Strom- oder Gasanbieter den Widerruf nicht oder fordert dennoch weiterhin Kosten von dir, kannst du dich rechtlich beraten lassen oder an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden.

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