Aufgrund der Corona-Krise und wegen des Ukraine-Krieges sind bei vielen Produkten die Preise geradezu in die Höhe geschossen. Nach dem Tankrabatt könnte es auch bald eine Änderung bei der Mehrwertsteuer geben. Zumindest, wenn es nach Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) geht.

Der Agrarminister unterstützt nämlich eine Forderung des Verbandes VdK, die Mehrwertsteuer bei einigen Produkten zu reduzieren. Besondere Fokus liegt hier auf Obst, Gemüse und pflanzliche Milchalternativen.

Senkung der Mehrwertsteuer bei Obst und Gemüse: Forderung mit Dreifach-Wirkung

Dass eine Senkung der Mehrwertsteuer finanzielle Vorteile für die Kund*Innen bietet, ist nicht abzustreiten. Doch daneben würde eine solche Reduzierung auch weitere positive Nebeneffekte mit sich bringen.

"Wenn wir Obst und Gemüse billiger machen, entlasten wir die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur vergleichsweise kostengünstig, sondern fördern dazu auch noch eine gesunde Ernährung durch die gekonnte Lenkungswirkung", sagte Cem Özdemir bereits im April der Deutschen Presseagentur.

Und auch für das Klima wäre eine solche Mehrwertsteuerreduzierung gut. Denn durch ein Senken der Mehrwertsteuer würde voraussichtlich der Verzehr pflanzlicher Produkte und Alternativen steigen. "Damit würden Anreize gesetzt, mehr pflanzliche als tierische Produkte zu konsumieren", teilt der VdK in einer Pressemitteilung mit.

Alle Haushalte sollen von reduzierter Mehrwertsteuer profitieren

Dass eine solche Senkung der Mehrwertsteuer einfach und schnell umzusetzen ist, hat man im Jahr 2020 während der Corona-Krise gesehen. Im Gegensatz zum kürzlich eingeführten Tankrabatt wurde die Steuersenkung hier auch zu fast 70 Prozent an die Verbraucher*Innen weitergegeben.

DIW-Chef Marcel Fratzscher sagte dem Handelsblatt, "vor allem Menschen mit geringen Einkommen würden stark von einer Mehrwertsteuerbefreiung bei der Grundversorgung profitieren".

Außerdem meinte Fratzscher, dass eine zeitweilige Mehrwertsteuerbefreiung "günstiger für den Staat wäre, als der Tankrabatt".

Ermäßigter Steuersatz ist irreführend

Um die immer weiter ansteigenden Preise zumindest ein bisschen auszugleichen, gilt derzeit der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Allerdings gilt das nur für Grundnahrungsmittel. Eine genaue Auflistung aller befreiten Produkte gibt es im Paragraph 12 des Umsatzsteuergesetzes.

Doch es ist teilweise schwer zu erkennen, welche Lebensmittel genau zur Grundversorgung gehören. Denn für Katzenfutter gilt der ermäßigte Steuersatz, doch für essenzielle Babynahrung muss der volle Satz in Höhe von 19 Prozent gezahlt werden. 

Und auch Menschen, die einer veganen oder vegetarischen Ernährung folgen, werden oft nicht durch die Steuerbefreiung unterstützt. Denn bei tierischen Produkten greift die Ermäßigung, bei pflanzlichen Alternativen jedoch nicht.

Rekordpreise sorgen für angespanntes Einkaufsverhalten

Durch die drastischen Preisanstiege hat sich auch das Konsumverhalten einiger Konsument*Innen verändert. So sparen viele Verbraucher*Innen ihr Geld lieber, als große Investitionen zu tätigen, aus Sorge, dass die Preise noch weiter ansteigen.

Und diese Angst ist nicht unbegründet: "Wir gehen auch unabhängig von der Entwicklung in der Ukraine davon aus, dass das Preisniveau relativ hoch bleiben wird", teilte der Bauernpräsident Joachim Rukwied der Deutschen Presseagentur mit.

Eine Mehrwertsteuerbefreiung wird daher von vielen Politikern und Ökonomen unterstützt. Eine Umsetzung könnte dennoch bei einigen entscheidenden Politikern auf Kritik treffen. Bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt, müssen Verbraucher'*Innen also noch auf andere Möglichkeiten zum Sparen zurückgreifen.