Ist der Begriff "Kaufen" bei Filmen oder Serien bei Amazon Prime Video irreführend? Mit dieser Frage muss sich das Bundesgericht in Washington beschäftigen. In den USA läuft eine Sammelklage gegen Amazons Praxis, digitale Filme als "gekauft" zu bezeichnen. Denn tatsächlich erwerben sie keine dauerhaften Rechte, sondern lediglich eine Lizenz. Diese kann entzogen werden, etwa wenn Amazon die Rechte an einem Film verliert. Der Inhalt verschwindet dann aus der Bibliothek des Kunden – ohne Rückerstattung. Zunächst hatte The Hollywood Reporter berichtet. 

Amazon "erfüllt nicht die im Gesetz festgelegten Standards für einen klaren und auffälligen Hinweis darauf, dass es sich bei dem gekauften Produkt um eine widerrufliche Lizenz für den Zugriff auf das digitale Gut handelt", sagte der Verbraucheranwalt Wright Noel laut The Hollywood Reporter in der Klage. "Der Warnhinweis ist ganz unten auf dem Bildschirm versteckt und in einer Schriftart geschrieben, die deutlich kleiner ist als der übrige Text auf dem Bildschirm."

Klagen gegen Amazon wegen Prime Video - in den USA und in Deutschland

Der Begriff "Kaufen" suggeriert Besitz, der nicht besteht, argumentieren die Kläger. Sie werfen Amazon Verstöße gegen kalifornische Gesetze zu unlauterem Wettbewerb, irreführender Werbung und Verbraucherschutz vor. Ein neues Gesetz in Kalifornien, das seit 2025 gilt, verpflichtet Anbieter zu mehr Transparenz.

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In Deutschland klagen Verbraucher gegen ein kostenpflichtiges Zusatzabo für werbefreies Streaming bei Amazon Prime Video. Seit 2024 verlangt Amazon 2,99 Euro monatlich zusätzlich – trotz des bestehenden Prime-Abos. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage angestrengt, der sich mehr als 113.000 Kunden angeschlossen haben.

Die Kläger fordern die Rückerstattung der Gebühr. Vertragsänderungen seien nur mit Zustimmung der Kunden zulässig, so die Verbraucherzentrale. Amazon verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hält die Änderung für rechtmäßig. Ein Urteil steht noch aus. Ein Patentstreit mit der Nokia-Tochter hatte zudem den Betrieb von Prime Video in Deutschland bedroht.

Amazon bietet auch kostenlosen Steaming-Dienst an

Prime Video gehört zum Prime-Abo von Amazon. Neben dem Streaming-Dienst profitieren Kunden von kostenlosen Lieferungen bei Bestellungen. Amazon bietet außerdem den kostenlosen Streaming-Dienst Freevee an. Dieser wird durch Werbung finanziert und ist ohne Abo nutzbar.

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