Tausende Nutzer des abopflichtigen Amazon-Streamingdienstes Prime Video könnten Geld zurückbekommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen den Anbieter eingereicht, da die Prime Video-Kunden im Basis Abo seit 2024 beim Streamen von Filmen und Serien Werbung sehen. Wer die Werbung nicht sehen will, muss rund drei Euro für diese Zusatzoption zahlen.
Amazon habe die Änderungen im Vorfeld per Mail angekündigt, aber ohne die Zustimmung der Abonnenten durchgesetzt, kritisiert die Verbraucherzentrale. Die einzige Widerspruchsmöglichkeit zur weiteren Nutzung des werbefreien Angebots sei für die Prime Video-Kunden demnach der Abschluss des Zusatz-Abos gewesen. Laut der Verbraucherzentrale handele es sich damit um "eine klare Täuschung" der Nutzer. Diese würden für einen Service zahlen, der ihnen nicht in vollem Umfang angeboten werde.
Werbung trotz Abo bei Prime Video - Sammelklage soll für Rückerstattung sorgen
"Amazon darf seine Prime-Video-Kunden nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht", sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Den Angaben des sächsischen Vereins zufolge haben sich bisher rund 61.000 Verbraucher der Sammelklage angeschlossen. Ob die Nutzer ein Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben, sei für die Klage unerheblich. Ziel der Sammelklage sei es, für alle Prime-Kunden eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen zu erwirken - rund 36 Euro könnten die Nutzer für ein Jahr zurückbekommen. Sollte sich das Verfahren durch die Klage über mehrere Jahre ziehen, ist auch eine größere Summe möglich.
Der Streaming-Dienst Prime Video ist Teil eines Abos, mit dem Nutzer zum Beispiel auch bei Amazon Waren bestellen können und dafür dann die Lieferkosten entfallen. Darüber hinaus bietet Amazon auch einen kostenlosen Streaming-Dienst (Amazon Freevee) an, der mit Werbung finanziert wird.