Weihnachtsgeld ist ein Überbleibsel aus der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts. Hier sahen sich Arbeitgeber erstmals in der sozialen Verantwortung und übergaben ihren Mitarbeitern in der Vorweihnachtszeit kleine Geschenke in Form von Lebensmitteln oder Geld, damit auch die ärmere Bevölkerung ein schönes Weihnachtsfest verbringen konnte. 

Diese freiwillige Gabe wurde damals "Remuneration" oder "Gratifikation" genannt. Über die Jahre hinweg bürgerte sich der Brauch mehr und mehr ein. In den 1950er Jahren beschlossen dann Gewerkschaften erstmals einen tarifvertraglichen Anspruch auf Weihnachts- und sogar Urlaubsgeld. Dieser Anspruch ist zahlreichen Arbeitnehmern geblieben, die auch heute einen Tarifvertrag haben. Wer das Weihnachtsgeld vertraglich nicht festgelegt hat, der geht oftmals leer aus.

Tarifbeschäftigte: Warum hier 80 Prozent Weihnachtsgeld erhalten

Bis heute kann, wer einen Tarifvertrag bei seinem Arbeitgeber hat, oftmals mit Weihnachtsgeld rechnen. 80 Prozent aller Beschäftigten mit einem solchen Vertrag erhalten nämlich Weihnachtsgeld.

Dem gegenüber steht, dass lediglich 42 Prozent aller Beschäftigten ohne Tarifvertrag Weihnachtsgeld erhalten. Ob und wie viel Weihnachtsgeld ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin erhält, hängt stark von Branche, einzelnem Unternehmen oder letztendlich vom Vertrag ab.

Bist du auf der Suche nach einem Job? jobs.inFranken.de!

Wer gerade in Elternzeit ist und Elterngeld bezieht, kann Weihnachtsgeld erhalten, wenn dies vertraglich festgehalten ist. Wer Teilzeit arbeitet, erhält meist anteilig im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten die Sonderzahlung.

Wann steht dir tatsächlich Weihnachtsgeld zu?

Auch wenn das Unternehmen grundsätzlich nicht allen Arbeitnehmern Weihnachtsgeld zahlt, kann dieses für Einzelne vertraglich festgehalten werden. Ist im Arbeitsvertrag nirgends die Rede von einer entsprechenden Sonderzahlung, gibt es auch keinen Anspruch darauf. Außer: 

  • wenn die Sonderzahlung in einem Tarifvertrag zugesichert wird, der für das Unternehmen gilt. 
  • wenn in einer Betriebsvereinbarung Weihnachtsgeld zugesichert wird.
  • wenn alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen, dürfe einzelnen nicht ausgeschlossen werden.
  • wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt hat.

Das erläutert die Industrie- und Handelskammer. Wer sich nicht sicher darüber ist, ob er Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, findet Antworten beim Betriebsrat des Unternehmens oder der entsprechenden Gewerkschaft. 

Besteuerung: So viel beziehungsweise wenig bleibt tatsächlich übrig

Da Weihnachtsgeld als Sonderzahlung steuerlich betrachtet zu den "Sonstigen Bezügen" zählt, wird es voll versteuert. Das Weihnachtsgeld wird bei der Lohnsteuerberechnung anders behandelt als Gehalt oder Lohn. Eine komplizierte Rechnung erklärt, warum am Ende vom Weihnachtsgeld nur noch relativ wenig übrig bleibt. Grob kannst du davon ausgehen, dass dir rund drei Viertel deines Weihnachtsgeldes netto bleiben. 

Ausgezahlt wird es meist mit dem November-Gehalt, also Ende November. Manche Arbeitgeber zahlen das Weihnachtsgeld erst mit dem Dezember-Gehalt aus, also sogar nach Weihnachten. Teilweise kann es auch so geregelt sein, dass das Weihnachtsgeld übers Jahr hinweg anteilig monatlich ausgezahlt wird.

Bist du auf der Suche nach einem Job? jobs.inFranken.de!

Das meiste Weihnachtsgeld erhalten übrigens Beschäftigte in den Branchen "Gewinnung von Erdöl und Erdgas" und "Kokerei und Mineralölverarbeitung". Über mehr Geld ab Dezember dürfen übrigens sich so gut wie alle Arbeitnehmer freuen - der Staat zahlt rückwirkend eine Geld-Überraschung.