Versicherungen sind teuer. Und das Geld, das in die Versicherungen fließt, summiert sich. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten einen Teil davon zurückzuholen.
Einige Versicherungen lassen sich über die Steuer absetzen. Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt sind Kosten der Lebensführung, die unvermeidbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, steuerlich begünstigt.
Versicherungen als Sonderausgaben bei der Steuer
Der Staat bezeichnet diese anfallenden Kosten als Sonderausgaben. Über diese Möglichkeit lässt sich eben nicht nur die Kirchensteuer absetzen. Auch viele Versicherungen können als Sonderausgaben angegeben werden. Dazu zählen laut VLH:
- Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung)
Gesetzliche Rentenversicherung
Versorgungswerk / Alterskassen
Private Rentenversicherung
Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es demnach eine Maximalgrenze. Die liegt für die Steuererklärung 2023 bei 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Ehepaare. - Riester-Verträge (Zusatzversorgung)
Gerade für die Rente kann Riester bei der Steuer zum Problem werden. Daher ist es grundsätzlich wichtig zu wissen, dass man die jährlichen Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben angeben kann. Und die Lohnsteuerhilfe weist darauf hin, dass dazu nicht nur die Beiträge gehören, die man selbst einzahlt, sondern auch die staatliche Zulage.
Versicherungen für die Steuer als Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Weitere Kosten für Versicherungen fallen laut Bericht unter Sonstige Vorsorgeaufwendungen:
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Krankenzusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung)
- Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Unfallversicherung (für den Bereich Freizeit)
- Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung (wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde)
- Sterbegeldversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Leistung nur im Todesfall)
Wichtiger Hinweis: Wie die VLH erklärt, werden Steuerzahler hier meist nur wenig entlastet, da die Absetzungsgrenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ist. Oft ist mit Basiskranken- und gesetzlicher Pflegeversicherung der Höchstbetrag schon erreicht. ABER: Das Finanzamt berücksichtigt diese stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen.
Berufliche Policen können ebenfalls bei der Steuer entsprechend angegeben werden:
- Unfallversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung (anteilig für den Bereich Arbeit) bzw. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung
Versicherungen, die man nicht mit der Steuer absetzen kann
Neben den unzähligen Versicherungen, die sich über die Steuer absetzen lassen, gibt es aber noch immer eine Reihe von Aufwendungen, für die man keine Rückerstattungen erwarten kann. Dazu zählen laut dem Verein für Lohnsteuerhilfe:
- Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Hausratversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
- Kapitallebensversicherung (wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, denn dann gilt Sie als Geldanlage)
In den Steuerformularen sind auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) keine Angaben notwendig. Die Beiträge werden, bereits vom Bruttogehalt abgezogen.
Versicherungen absetzen von der Steuer: Welche Nachweise wichtig sind
Wenn man Versicherungen von der Steuer absetzen möchte, dann gilt es zu beachten, dass man die Versicherungen, die auf dem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, nicht nachweisen muss.
Alle anderen Aufwendungen müssen, wenn man sie absetzen möchte, auch entsprechend nachweisen. Wichtige Überweisungsbelege oder Kontoauszüge sollten daher aufgehoben werden.
Einzutragen sind die Daten dann laut VLH unter dem Punkt Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung. WICHTIG: Anders sieht es bei beruflichen Policen aus. Sie werden unter den Werbungskosten angeführt – Anlage N der Steuererklärung. Und für Riester-Verträge gibt es zusätzlich die Anlage AV.
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