Die Steuererklärung bleibt für viele ein lästiges Thema. Oft kostet es einfach Zeit und Nerven, bis man alle wichtigen Zahlen und Daten zusammengetragen hat. Doch es kann sich lohnen bei der Steuer genau hinzuschauen. 

Nicht alle privaten Ausgaben müssen am Ende auch komplett selbst getragen werden. In bestimmten Fällen übernimmt der Staat einen Teil – wenn man weiß, was alles unter die sogenannten Sonderausgaben fällt. 

Steuer: Was sind alles Sonderausgaben?

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) definiert diese Sonderausgaben, als "in der Regel private Ausgaben, die man von seinem Einkommen abziehen darf, um Steuern zu sparen". Man unterscheidet dabei in zwei Gruppen: Die Vorsorgeaufwendungen und die "anderen" Sonderausgaben. Geregelt werden sie gesetzlich über den Paragrafen 10 bis 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Vorsorgeaufwendungen sind demnach:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge für die Altersvorsorge (normale Rente, als auch private Rentenversicherung wie die Riester-Rente)
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen (zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung)

Zu "anderen" Sonderausgaben gehören:

  • gezahlte Kirchensteuer
  • Unterhalt an den/die geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten/Ehegattin
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für die erste Ausbildung
  • Schulgeld (zum Beispiel für eine Privatschule)

Oft vergessene Sonderausgabe: Die Kirchensteuer

Besonders die Kirchensteuer wird häufig vergessen, wenn es darum geht sich etwas bei der Steuererklärung zurückzuholen. Mehrere hundert Euro können dabei aber pro Jahr möglich sein.

Bei finanztip.de heißt es dazu, dass sie "neun Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer beträgt, außer in Bayern und Baden-Württemberg, wo nur acht Prozent fällig werden". Maßgeblich sei demnach das am Ende zu versteuernde Einkommen.

Das Portal hat dazu im Beitrag auch eine Berechnung abgebildet anhand des Steuerrechners des Bundesministeriums der Finanzen:

  • zu versteuerndes Einkommen 30.000 Euro im Jahr
  • Einkommensteuer 4.412 Euro
  • Kirchensteuer (9 %, z.B. in Berlin) 397 Euro

Unterlagen für die Steuererklärung aufheben

Wichtig für die Sonderausgaben: Die Lohnsteuerhilfe weist darauf hin, dass man nur absetzen darf, was man tatsächlich schon bezahlt haben. Eine Rechnung, heißt es dazu weiter, ist dem Finanzamt daher meistens nicht genug.

Überweisungsbelege, einen Kontoauszug oder die Zuwendungsbestätigung sollte man zusätzlich aufbewahren und bei der Steuererklärung einreichen.

Steuer: Wo muss man Sonderausgaben angeben?

Gegenüber dem Nachrichtenportal t-online.de erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler, dass für die Steuer, die Sonderausgaben "in verschiedenen Vordrucken eingetragen" werden. Notwendig sind dafür folgende Anlagen:

  • Vorsorgeaufwand
  • Sonderausgaben
  • gegebenenfalls Kind oder die Anlage Unterhalt

Aufgeteilt werden die einzelnen anzugebenden Beitrag dann auf diese drei Anlagen:

  • Vorsorgeaufwand:  Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Sonderausgaben: Kirchensteuer, Spenden, Beiträge zu politischen Parteien und unabhängigen Wählervereinigungen, Ausgaben für ein Erststudium oder die erste Berufsausbildung
  • Kind: Kita- oder Hortgebühren, Schulgeld und Beiträge, die fürs Kind in Sachen Krankenkasse anfallen

UND: Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner gehören in die Anlage Unterhalt

Wie viel der Staat erstattet ist unterschiedlich, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine bei t-online.de. In welcher Höhe demnach etwas abzugsfähig ist, hängt von der Art der Sonderausgaben ab: "Der Steuerzahler trägt jeweils die Kosten ein, die er getragen hatte." 

Aktueller Steuerklassen-Streit 

Ganz aktuell stehen zwei Steuerklassen auf dem Prüfstand. Klasse 3 und 5. Das sogenannte Ehegattensplitting steht weiter heftig in der Kritik. 

Der Sozialverband VdK fordert: "Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen". Der Bund der Steuerzahler (BdSt ) warnt dagegen. 

Auch der BdSt hat eine klare Forderung: "Eine Reform der Steuerklassen darf auf keinen Fall dazu führen, dass am Ende das bewährte und familienfreundliche Splittingsystem verschwindet. Ein Splitting-Aus würde definitiv massive Steuererhöhungen für Ehepaare bedeuten. Hände weg vom Ehegattensplitting!"

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