Vor gut einem Jahr hatte die damalige Ampelregierung große Pläne für Rente und Steuer. Was passiert mit den Steuerklassen 3 und 5? Sie sollten abgeschafft werden. Ob auch die künftige Bundesregierung mit der CDU an solchen Plänen Interesse hat, bleibt abzuwarten. Nur die SPD und die FDP hatten das Thema in ihren Wahlprogrammen aufgeführt. 

Gegenüber inFranken.de hat sich der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Sozialverband VdK Deutschland auf Nachfrage dazu geäußert. Die Positionierung bei dem Thema ist dabei sehr klar.

Steuerklasse 3 und 5: Was der Bund der Steuerzahler dazu sagt

BdSt: "Wenn die Steuerklassen III und V ersatzlos wegfallen, müssten viele Paare Monat monatlich mehr Steuern zahlen – das darf nicht passieren!" Es bräuchte demnach einen "unbürokratischen Wechsel zur Steuerklasse IV – verbunden mit dem Faktorverfahren", um finanzielle Nachteile zu verhindern. 

Bund der Steuerzahler: "Hier werden die Steuerzahlungen für beide Ehepartner genau ermittelt, weil das Finanzamt dann rechnet und automatisch die Lohnsteuerabzugsmerkmale den Arbeitgebern mitteilt."

Hände weg vom Ehegattensplitting

Bund der Steuerzahler

Sollte die neue Regierung weiterhin an einem Aus der Steuerklassen festhalten, dann hat der BdSt eine klare Forderung: "Eine Reform der Steuerklassen darf auf keinen Fall dazu führen, dass am Ende das bewährte und familienfreundliche Splittingsystem verschwindet. Ein Splitting-Aus würde definitiv massive Steuererhöhungen für Ehepaare bedeuten. Hände weg vom Ehegattensplitting!"

Sozialverband VdK sieht "starke negative Auswirkungen" 

Beim Sozialverband VdK Deutschland sieht man die Steuerklassen 3 und 5 kritisch. VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Das Ehegattensplitting hat bisher starke negative Auswirkungen auf die Erwerbsquoten uns die finanzielle Absicherung von Frauen. Das meist geringere Einkommen von Frauen wird durch das Ehegattensplitting überproportional besteuert. Dadurch haben Ehefrauen deutlich niedrigere Netto-Löhne und daraus folgend niedrigere Lohnersatzleistungen, wie Mutterschaftsgeld, Eltern- oder Krankengeld." 

Für den VdK wäre eine Abschaffung "ein Schritt in die richtige Richtung". Die Vorteile einer solchen Maßnahme liegen für Bentele klar auf der Hand: "Die Überführung der Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV mit Faktor hätten zur Folge, dass Frauen monatliche höhere Netto-Einkommen erhalten könnten. Die von der letzten Bundesregierung geplanten Änderungen hätten daher leichte Verbesserungen für die finanzielle Absicherung von Frauen gebracht. Ob sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen durch solche Änderungen erhöhen würde, bleibt abzuwarten."

Hintergrund: Bei der Steuerklassenkombination 4 mit Faktor entspricht der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld schon ziemlich genau. Mit der Wahl der Steuerklassen kann man keine Steuern sparen. Man kann lediglich die Höhe des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber bestimmen.

VdK-Forderung: "Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen"

Für entsprechende Pläne der Regierung hat der Sozialverband auch ganz klare Forderungen, was unbedingt beachtet werden sollte. Bentele sieht in der Reform "keine Abkehr vom Ehegattensplitting". Es würde sich demnach um eine Lohnsteuer-Reform und um keine tatsächliche Ehegattensplitting-Reform handeln. 

Bentele: "Auch nach dieser Steuerreform würden Ehen durch das Ehegattensplitting pro Jahr um etliche Milliarden Euro im Jahr gefördert werden. Diese Bevorteilung verheirateter Paare im Vergleich zu unverheirateten Paaren ist nicht mehr zeitgemäß und stellt keine direkte Förderung von Familien dar. 

Mehr als die Hälfte aller Ehepaare hat demnach keine Kinder im eigenen Haushalt. Gleichzeitig gibt es, so erklärt es die VdK-Präsidentin weiter, über eine Million unverheirateter Paare mit minderjährigen Kindern, die jedoch nicht vom Ehegattensplitting profitieren.

Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen

VdK-Präsidentin Verena Bentele

Bentele: "Wir vom VdK fordern daher, dass sich die Förderung von Familien mit Kindern an der Übernahme von familiärer Verantwortung festmacht und nicht am formalen Status der Ehe. Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen und durch ein Besteuerungsmodell für Familien zu ersetzen, das keinen negativen Einfluss auf die Erwerbstätigkeit von Frauen hat."

Steuer: Kritik am Ehegattensplitting

Gerade das Ehegattensplitting steht auch bei einer Studie des ifo Instituts und der Universität Oslo im Mittelpunkt. Wie es im entsprechenden Bericht beim Nachrichtenportal t-online.de dazu heißt, wäre laut der Untersuchungen etwa ein Viertel des Einkommensrückgangs bei Frauen nach der Eheschließung auf das Ehegattensplitting zurückzuführen. 

Dazu erklärt ifo-Forscherin Elena Herold: "Unsere Untersuchungen zeigen, dass sich in einer Ehe die Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau vergrößern, und das unabhängig von der Geburt von Kindern." Etwa 20 Prozent verdienen Frauen demnach dann weniger. 

Das Problem: Durch die gemeinsame Besteuerung der Einkommen der Partner, profitieren zwar Paare mit großen Einkommensunterschieden, allerdings führt das Ehegattensplitting auch dazu, dass sich dann auch ein höheres Einkommen für den Partner mit geringerem Verdienst weniger lohnt – meist ist dies die Frau. 

Auswirkungen der Steuerklassen

WICHTIG: Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe weist in einem Beitrag auf ihrer Homepage darauf hin, dass: "Egal ob Steuerklasse 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor, man zahlt unterm Strich immer dieselbe Steuersumme. Die Steuerklassenkombi hat auf die Jahressteuer keinen Einfluss. Nur die monatliche Lohnsteuer wird von den Lohnsteuerklassen beeinflusst; also das, was monatlich als Netto vom Brutto überbleibt". 

Die Wahl der Steuerklassen hat demnach lediglich zur Folge, dass Arbeitgeber jeden Monat wissen, was ans Finanzamt abzuführen ist, sodass es im Idealfall im kommenden Jahr zu keiner hohen Steuernachzahlung oder -rückerstattung kommt. Ehepaare mit den Steuerklassen 3 und 5 oder bei der Klasse 4 mit Faktor sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Paare mit Steuerklasse 4 grundsätzlich nicht, weil, so wird es auf der Seite erklärt,  "die monatlichen Abzüge recht hoch sind. Gerade dann lohnt es sich aber, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuerrückerstattung zu erhalten".

Beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen ist zur Steuer-Kombination 4 mit Faktor von Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung des BdSt NRW zu hören: "Nachteile werden sich durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 insbesondere bei den Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I und Krankengeld ergeben."

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