Das Taschengeld ist meist das "erste Geld", das Kinder und Jugendliche durch die Eltern, Großeltern oder andere Angehörige erhalten. Ein bewusster Umgang mit Geld muss erlernt werden - Taschengeld kann die Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern.

Das Jugendinstitut in München hat eine Taschengeldtabelle zur Orientierung und Unterstützung der Eltern vorgelegt. Wie viel Geld sollten Kinder und Jugendliche ab welchem Alter erhalten? Was gilt als angemessen? Wie lange Eltern für ihre Kinder während Ausbildung. Uni und Co. finanziell aufkommen müssen, dazu gibt es auch Regelungen.

Finanzkompetenz erlernen: Taschengeld für einen bewussten Umgang mit Geld

Taschengeld ist wichtig, denn so bekommen Kinder und Jugendliche ein Gefühl dafür, wie teuer Dinge sind. Die Kinder lernen gleichzeitig zu sparen, um sich größere Wünsche erfüllen zu können, und sie machen die Erfahrung, wie sie mit dem vorhandenen Geld auskommen.

Je nach Entwicklungsstand des Kindes ist Taschengeld frühestens ab dem vierten Lebensjahr sinnvoll. Spätestens ab der Grundschulzeit sollte der Nachwuchs wöchentlich oder monatlich Geld bekommen. Wenn du das Gefühl hast, dein Kind kann nur schwer über einen längeren Zeitraum planen, empfiehlt sich ein wöchentliches Taschengeld. So ungefähr ab dem 10. Lebensjahr solltest du auf die monatliche Zahlung umstellen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin empfiehlt Eltern, mit den Kindern über die Höhe des Taschengeldes zu sprechen und dabei auch den Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Familie zu thematisieren. So ist es leichter, ein Verständnis dafür zu schaffen, falls dein Kind weniger Taschengeld bekommt als seine Freunde.

Taschengeld: Wie viel Geld sollten Eltern ihren Kindern geben?

Natürlich entscheiden die Eltern, in welcher Höhe sie Taschengeld zahlen. Es gibt dazu aber Empfehlungen von Experten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt eine Empfehlung heraus. Sie beruht auf einer Expertise des Deutschen Jugendinstitutes (DJI). Und das ist die Kindergeldtabelle 2024:

  • Unter 6 Jahre: 1,00 bis 2,00 Euro pro Woche
  • 6 Jahre: 2,00 bis 2,50 Euro pro Woche
  • 7 Jahre: 2,50 bis 3,00 Euro pro Woche
  • 8 Jahre: 3,00 bis 3,50 Euro pro Woche
  • 9 Jahre: 3,50 bis 4,00 Euro pro Woche
  • 10 Jahre: 20,00 bis 22,50 Euro pro Monat
  • 11 Jahre: 22,50 bis 25,00 Euro pro Monat
  • 12 Jahre: 25,00 bis 27,50 Euro pro Monat
  • 13 Jahre: 27,50 bis 30,00 Euro pro Monat
  • 14 Jahre: 30,00 bis 40,00 Euro pro Monat
  • 15 Jahre: 40,00 bis 50,00 Euro pro Monat
  • 16 Jahre: 50,00 bis 60,00 Euro pro Monat
  • 17 Jahre: 60,00 bis 70,00 Euro pro Monat
  • 18 Jahre: 70,00 bis 75,00 Euro pro Monat*

* Für Jugendliche ab 16 Jahre, die wirtschaftlich ganz von den Eltern abhängig sind (z. B. Schüler)

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Eltern ihren Kindern überhaupt Taschengeld geben müssen und in welcher Höhe. Die Summe des Taschengelds spielt auch nicht die entscheidende Rolle. Viel wichtiger ist, dass Kinder in regelmäßigen Abständen eine kleine Summe unaufgefordert und unabhängig von ihrem Verhalten bekommen, über die sie frei verfügen können. 

Konsum: Was sollten Kinder von ihrem Taschengeld kaufen?

Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag von CosmosDirekt und dem Direktversicherer der Generali zeigt, dass viele Kinder kein Taschengeld bekommen (46 %). Wenn sie welches bekommen, liegt es bei Kindern von sechs bis neun Jahren im Durchschnitt bei 15,20 Euro pro Monat.

Möglichst früh sollte der Nachwuchs von seinem Taschengeld Sonderwünsche bei der Kleidung, Kinokarten und die Handyrechnung selbst bezahlen. Du verfolgst am besten den Grundsatz, dass sich Kinder von ihrem Taschengeld das kaufen können, was sie wollen. Schokoriegel, Getränke, Zeitschriften – eben kleine Wünsche. Ab dem Teenageralter ist ein eigenes Girokonto ohne Überziehungskredit sinnvoll.

Was müssen Eltern sonst beachten? Zahle regelmäßig, damit dein Kind planen kann. Taschengeldentzug oder Kürzung sind keine geeignete Strafe. Zahle deshalb unabhängig vom Verhalten oder den Schulleistungen des Kindes. Tipp: Die Verbraucherzentrale empfiehlt das Führen eines Taschengeldplaners, damit Kinder ein Gefühl dafür bekommen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Hilfreich ist auch der Budgetkompass für Jugendliche der Sparkassen.

Verbraucherzentrale: Was Kinder nicht kaufen dürfen

Was aber, wenn es eine Anschaffung sein soll, mit der Eltern nicht unbedingt einverstanden sind? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Kinder sich von ihrem eigenen Geld kaufen dürfen und was nicht. "Eltern bestimmen letztendlich, ob das Taschengeld nur für bestimmte Zwecke zu verwenden ist oder dem Kind zur freien Verfügung steht", sagt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können daher Verträge nur mit Zustimmung der Eltern schließen. "Der Taschengeldparagraf ermöglicht Kindern jedoch eine gewisse Eigenständigkeit bei der Kaufentscheidung. Sie dürfen etwas ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Eltern kaufen, wenn sie es mit ihrem Taschengeld auch bezahlen können", erklärt Rehberg.

Ein Sechsjähriger kann im juristischen Sinne kein Bonbon kaufen, auch nicht mit Genehmigung seiner Eltern. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig (BGB §§ 104, 105). Ab dem siebten Lebensjahr sind sie beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen für ein Rechtsgeschäft, das heißt zum Einkaufen, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel eines Elternteils (BGB §§ 106, 107). 

Der Taschengeldparagraf (BGB § 110)

Liegt die Einwilligung nicht vor, ist das Rechtsgeschäft eines Kindes "schwebend unwirksam". Das heißt, die Eltern können den Einkauf ihres Kindes rückgängig machen oder durch nachträgliche Einwilligung rechtlich gültig machen (BGB § 108). 

Der sogenannte Taschengeldparagraf (BGB § 110) sieht als Ausnahme vor, dass ein Minderjähriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksame Verträge abschließen kann, falls ihm von seinen Eltern dafür die notwendigen Mittel zur freien Verfügung überlassen sind. Mit dem Taschengeldparagrafen wird das eigenständige Einkaufen von Waren und Dienstleistungen durch Kinder legitimiert. Eltern und Kinder, aber auch Verkäufer haben damit die Sicherheit, dass das Rechtsgeschäft wirksam ist und bleibt. 

Der Kauf von Zigaretten, Alkohol und Autos ist für Minderjährige allerdings verboten. Auch Ratenverträge sind tabu. Diese Regelung soll vermeiden, dass Minderjährige in eine Schuldenfalle tappen. Verboten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: jegliche Ratenkäufe, Abschluss von Handyverträgen, Zeitschriftenabos, besonders kostspielige Ware.

Neben Taschengeld: Sparkasse empfiehlt Budgetgeld

Völlig unabhängig vom Taschengeld empfiehlt die Sparkasse ab einem bestimmten Alter auch ein sogenanntes "Budgetgeld" einzuführen. Der Unterschied zum Taschengeld: Während dieses frei für persönliche Wünsche zur Verfügung steht, soll das Budgetgeld größere, regelmäßige Kosten decken wie Ausgabe für Schulmaterialien, den Handyvertrag oder Kleidung.

Die Sparkasse stellt klar: "Budgetgeld ist kein Bonus. Es ist gedacht als Lernbudget für regelmäßige Ausgaben, die Jugendliche ab 14 Jahren selbst organisieren." Auch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt ein entsprechendes Budgetgeld. Dieses könnte laut DJI jedoch auch von den Eltern verwaltet werden.

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