Wenn die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings durch die Fensterscheiben dringen, wird der Schmutz und Staub sofort sichtbar. Viele beginnen dann mit dem jährlichen Frühlingsputz, der aus Kehren, Staubsaugen, Wischen und Kärchern besteht.
Wer den Putzlappen nicht selbst in die Hand nehmen möchte und gleichzeitig Steuern sparen will, kann Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Landschaftsgärtner für Gartenarbeiten oder Reinigungsunternehmen engagieren. Die Ausgaben dafür sind steuerlich absetzbar. Stiftung Warentest hat Putzmittel unter die Lupe genommen und kürt eine Drogerie-Eigenmarke zum Sieger.
Bis zu 4000 Euro von der Steuer absetzen: Daran denken die Wenigsten beim Frühjahrsputz
Wiederkehrende Arbeiten, die im Haushalt entstehen und Kosten verursachen, lassen sich absetzen. Darüber informiert unter anderem der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). "Dazu zählen nicht nur Arbeiten im Haushalt, wie Teppiche reinigen, Gardinen waschen oder Fenster putzen. Auch Arbeiten am dazugehörigen Grundstück oder Gehweg fallen darunter. Somit kann das Entfernen von Moos von den Pflastersteinen, Obstbäume schneiden oder Hecke stutzen, steuerliche Vorteile bringen", so der Verein. Vorsicht - nicht alle Materialien in deinem Haushalt solltest du mit Wasser reinigen.
Wichtig ist hierbei, dass beauftragte Dienstleistungsunternehmen eine entsprechende Rechnung ausstellen. Dabei muss unterschieden werden zwischen:
- Anfahrtskosten
- Arbeitskosten
- Maschinenkosten
- Verbrauchsmaterialkosten
- Materialkosten
"Spürbare Steuerersparnisse": So viel ist drin
"Während die ersten vier Posten auf der Rechnung inklusive Mehrwertsteuer zu 20 Prozent bis maximal 4000 Euro absetzbar sind, sind Materialkosten ausgeschlossen", erläutert die Lohi.
Neues Buch der Verbraucherzentrale: 'Geld zurück von Vater Staat - Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025'*
Eine Haushaltshilfe kann die Steuerlast ebenfalls senken. Wichtig ist hierbei, dass die Putzkraft bei der Minijobzentrale gemeldet ist und die Bezahlung auf ein Konto erfolgt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, es braucht einen Nachweis. Erhält die Putzkraft das Geld auf ihrem Konto, dann sind ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro Steuerbonus drin.
"Diese beiden Steuersparmöglichkeiten, haushaltsnahe Dienstleistung und Minijob, sind miteinander kombinierbar, sodass der gesamte Steuerbonus 4510 Euro pro Jahr betragen kann", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. "Es muss sich nicht einmal um die Erstwohnung handeln, eine selbstgenutzte Zweit- oder Ferienwohnung im Europäischen Wirtschaftsraum wird ebenso gefördert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftraggeber ein Mieter oder Eigentümer ist. In den Genuss kommt man jedoch nur, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird und die Kosten eingetragen sind", heißt es abschließend. Um noch mehr Geld von der Steuer zurückzuholen, gibt es 28 clever Tricks, die dir helfen können.
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