Viele Senioren sind sich nicht bewusst, dass sie neben ihrer Rente erhebliche finanzielle Unterstützung für ihre Krankenversicherung erhalten können. Diese Hilfe kann die finanzielle Lage von Rentnern erheblich verbessern.

Im Ruhestand bleiben Rentnerinnen und Rentner kranken- und pflegeversichert, "wie im bisherigen Erwerbsleben", erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Auch als Rentner werden hierfür weiterhin Beiträge an die jeweilige Krankenkasse entrichtet.

Krankenversicherung in der Rente: Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich an Aufwendungen

Dennoch verzichten Millionen von Rentnern in Deutschland unbewusst auf eine finanzielle Unterstützung, die ihnen bis zu 2000 Euro jährlich bringen könnte. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der speziell für die Krankenversicherung vorgesehen ist. Die Förderung stammt von der Rentenversicherung und soll älteren Menschen helfen, ihre monatlichen Kosten zu senken. Dennoch wird diese Möglichkeit oft übersehen – sei es aus Unkenntnis oder durch fehlende Informationen.

Für die Krankenversicherung im Alter gibt es laut DRV vier Möglichkeiten: 

  • die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, 
  • die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • die private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.

Hier informiert die DRV darüber, dass sie sich an Aufwendungen zur Krankenversicherung beteiligen, egal "ob Sie als Rentner nun in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat versichern. Bei Pflichtversicherten übernehmen wir einen Teil ihrer Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlen wir Beitragszuschüsse".

Krankenversichert in der Rente: Wer erhält den Zuschuss und wie hoch ist er?

Wer pflichtversichert ist, erhält den Zuschuss automatisch. Wer freiwillig-gesetzlich oder privat krankenversichert ist, muss diesen aktiv beantragen. Das erklärt Rechtsanwalt Peter Knöppel im Gespräch mit gegen-hartz.de. Der Zuschuss beträgt bei freiwillig-gesetzlich Versicherten und auch bei Privatversicherten die Hälfte der Beiträge und wird von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. 

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Die Hälfte der kassenindividuellen Zusatzbeiträge kommt noch hinzu. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung findet man den entsprechenden Antrag entweder als Online-Formular oder zum Herunterladen und Ausdrucken. 

Der Zuschuss zur Krankenversicherung ist nicht die einzige staatliche Leistung, die Rentner beantragen können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, weitere Zuschüsse und Gelder zu erhalten. Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner sind hier jedoch unwissend - inFranken.de liefert einen Überblick.

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