• Das Wohngeld ist wichtig
  • Den Grundrentenzuschlag errechnet die Rentenversicherung
  • Grundsicherung neben der Rente
  • Zuschuss zum Beitrag für die Krankenversicherung
  • GTZ-Gebührenerlass, Ersatz von Bestattungskosten und Rentnerausweis sind wichtig

Es gibt verschiedene Zuschussmöglichkeiten, die Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Geldbeutel beantragen können. Das kann Wohngeld oder einen Lastenzuschuss bei Rentenempfängern mit Eigenheim geben. Der Grundrentenzuschlag ist eine weitere Möglichkeit, die schmale Rente aufzubessern. Grundsicherung ist eine weitere Möglichkeit. Der Zuschuss zur Krankenversicherung ist obligatorisch. Bestattungskostenhilfe und der Rentnerausweis können ebenfalls helfen. Hier der Überblick an was du denken solltest und was möglicherweise zusätzlich zur Rentenzahlung infrage kommt.

Warum ist das Wohngeld oder ein Zuschuss zu den Lasten bei einem selbstgenutzten Eigenheim so wichtig?

Rentner und Rentnerinnen beantragen immer häufiger Wohngeld. 2023 hat die Ampel-Regierung den Anspruch massiv ausgeweitet. Jetzt haben mehr Menschen die Chance zum Bezug als noch 2022. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten Wohngeldberechtigte im Schnitt 370 Euro pro Monat. Rentnerinnen und Rentner profitieren besonders vom neuen Wohngeld-Plus. Sie machen fast 50 % der Anspruchsberechtigten aus.

Wie viel genau man bekommen kann, hängt ab vom Wohnort (es gibt sieben regionale Mietstufen), der Wohnungsgröße, beim Eigentum muss es selbstgenutzt sein und der Anzahl der in der Mietwohnung lebenden Personen. Der Antrag wird beim jeweiligen Bürgeramt gestellt. Mit dem Wohngeld-Rechner können Rentner und Rentnerinnen vorab prüfen, ob du berechtigt bist und der Antrag erfolgversprechend ist. 

Um die Erfolgsaussichten beim Wohngeld abzuschätzen, kannst du eine Faustformel nutzen: Renten beziehende haben in der Regel Anspruch auf Wohngeld, die eine Rentenleistung in Höhe des Mindestlohns beziehen. Das wären "Pi mal Daumen" 2024 knapp 2.000 Euro brutto monatlich. Liegt die Rente darunter, lohnt es sich, einen Antrag auf Wohngeld oder einen Lastenzuschuss bei selbstgenutztem Eigentum zu stellen. Gibt es andere Einkünfte neben der Rente, sind diese natürlich zu berücksichtigen. 

Was ist der Grundrentenzuschlag?

Den Grundrentenzuschlag erhalten Rentner und Rentnerinnen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben (Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen mit). Während der Berufsjahre muss das Einkommen im Schnitt weniger als 80 % des Durchschnittseinkommens betragen haben. 

Wer also sein Berufsleben lang weniger als 36.000 Euro im Jahr verdient hat, erhält einen Grundrentenzuschlag. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen Zuschläge gezahlt. Der Zuschlag beläuft sich im Schnitt auf 86 Euro monatlich.

Den Zuschlag gibt es automatisch. Renten beziehende müssen also keinen Antrag stellen, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet den Zuschlag automatisch aus. 

Können Rentner und Rentnerinnen auch Grundsicherung beziehen?

Ist die Rente sehr gering, ist es möglich, sie mit der Grundsicherung aufzustocken. Um diese zu beziehen, muss dein gesamtes Einkommen unterhalb von 924 Euro im Monat liegen. Wie hoch die Grundsicherung für Rentner dann ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Sozialamt prüft den Bedarf in jedem Einzelfall.  Es berücksichtigt neben dem regelmäßigen Einkommen auch Vermögen sowie Einkünfte eines möglichen Ehe- oder Lebenspartners.

Der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung liegt seit 2023 bei 563 Euro pro Monat. Beziehen beide Ehe- oder Lebenspartner eine Rente, liegt der Satz bei 506 Euro, beide zusammen kommen also auf 1.012 Euro.

Der Regelsatz soll als Pauschale einen Teil der Lebenshaltungskosten decken. Zusätzlich bekommen Bezieher der Grundsicherung Leistungen für Wohnen und Heizung. Das Sozialamt übernimmt die kompletten Kosten für eine angemessene Wohnung.

Gibt es einen Zuschuss zum Beitrag für die Krankenversicherung?

Es gilt der Leitsatz: Im Ruhestand bist du kranken- und pflegeversichert, wie im bisherigen Erwerbsleben. Bis auf Krankengeld erhältst du weiterhin die gewohnten Leistungen. Auch als Rentner zahlst du Beiträge an deine Krankenkasse und zur Pflegeversicherung. Dieser ist allerdings bei der Rentenversicherung extra zu beantragen, automatisch geht das nicht.

Die DRV schlüpft quasi in die Rolle des Arbeitgebers, der bislang die Hälfte des Krankenkassenbeitrags zahlte. Ist der Krankenkassenbeitrag anerkannt, zahlt der die DRV regelmäßig an deine Krankenversicherung. Die DRV hilft ebenso Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, mit einem Zuschuss zum monatlichen Krankenkassenbeitrag.

Bei freiwillig und privaten Versicherten übernimmt die Rentenversicherung auf Antrag wie bei gesetzlich Versicherten die Hälfte des Beitragssatzes. Da freiwillig und privat versicherte Rentner und Rentnerinnen ihre Krankenkassenbeiträge selbst überweisen müssen, wird der Zuschuss zusammen mit der Rente von der DRV überwiesen.

Was hat es auf sich mit der Befreiung von der GEZ-Gebühr, dem Ersatz von Bestattungskosten und dem Rentnerausweis?

Von der Rundfunk- und Fernsehgebühr für die öffentlich-rechtlichen Sender kannst du dich befreien lassen. Das geht, wenn du Bezieher der Grundsicherung bist. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben allerdings keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Der Staat hilft Renten beziehenden bei den Kosten für eine Bestattung, wenn du die Beerdigung nicht selbst bezahlen kannst. Die Bestattungskostenhilfe wird über das Sozialamt beantragt.

Wichtig ist der Rentenausweis, den Renten beziehende direkt zu Beginn der Rente, von der DRV erhalten. Damit können Rentnerinnen und Rentner zahlreiche Ermäßigungen und Rabatte bekommen, zum Beispiel in Museen oder zu anderen Veranstaltungen, aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr.