Wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Geld von Senioren für eine gezahlte Rente zurückfordert, dann ist das für viele ein großer Schock. Ein Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem speziellen Fall dafür gesorgt, dass Rentner ihre Post genau prüfen sollten.
Wie das Portal rentenbescheid24.de dazu schreibt, ging es in dem Urteil um eine Rückforderung einer Halbwaisenrente.
Forderungen zur Rente immer überprüfen
Die Renten-Experten weisen darauf hin, dass die entsprechenden Forderungen, die von der DRV gestellt werden immer auf ihre Gültigkeit gecheckt werden sollten. In dem Fall vor dem Landessozialgericht war die Frist für die Rückforderung verjährt.
Dazu heißt es auf dem Portal: "Viele Menschen zahlen aus Angst oder Unsicherheit, obwohl sie dazu gar nicht mehr verpflichtet sind. Das Urteil bringt damit nicht nur Klarheit, sondern auch ein Stück Sicherheit und Gerechtigkeit. Es schützt Versicherte vor Forderungen, die nach vielen Jahren kaum noch nachvollziehbar sind."
Es zeigt sich demnach auch, dass Rentenkassen korrekt und schnell handeln müssen, um ihre Forderungen umsetzen zu können. Was Senioren in Zukunft laut Rentenbescheid24 beachten müssen:
- Wer eine Rückforderung bekommt, sollte dringend prüfen, ob sie vielleicht schon zu alt ist.
- Briefe oder Mahnungen verlängern die Frist nicht. Nur ein neuer offizieller Bescheid kann dafür sorgen, dass sich der Zeitpunkt für die Verjährung verändert.
- Alte Forderungen der Rentenkasse können verjährt sein.
Wann eine Rückforderung der DRV in jedem Fall umgesetzt wird
Es gibt immer wieder auch Umstände, unter denen die Rentenversicherung Geld zurückfordern darf.
Einer der Gründe: Immer dann, wenn "die Person, die diese Rente bezieht, verstorben ist und der zuständige Rentenversicherungsträger die Rente aber schon für den Folgemonat überwiesen hat", muss eine Rückzahlung erfolgen.
Die Deutsche Rentenversicherung wird den Betrag dann wieder vom Konto zurückholen.