Reichen meine finanziellen Mittel im Alter aus? Eine Frage, die viele Menschen schwer beantworten können. Dazu gibt es viele Renten-Irrtümer, die verhindern können, dass man durchaus etwas besser aufgestellt ist. Doch Rente zu bekommen und dann einen großen Teil wieder zurückzahlen zu müssen, ist wohl einer der größten Schockmomente, die man erleben kann im Ruhestand.
Einer Rentnerin aus Deutschland ist das passiert. 28.000 Euro sollten zurück an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gehen. Für die vergangenen 20 Jahre. Sie wehrte sich. Das Bundessozialgericht fällte am Ende ein klares Urteil dazu.
28.000 Euro zurück an die Rentenversicherung - so urteilt das Gericht
Den Fall beschreibt die Frankfurter Rundschau (FR) in einem Bericht zum Thema "Rente". Zum Fall heißt es dort: "Der Rentenbescheid des verstorbenen Mannes war zwar schon seit dem Jahr 2000 gültig. Doch 2011 hob die DRV den Bescheid rückwirkend zum Rentenbeginn vor elf Jahren auf. Der Grund: Der Mann hatte neben der Altersrente schon viel länger eine Unfallrente aus der gesetzlichen Krankenversicherung bezogen".
Diese Unfallrente hatte der Mann der DRV melden müssen. Demnach konnten in der Folge die beiden Renten nicht miteinander verrechnet werden. Die Folge: Es wurde über Jahre hinweg viel zu viel Geld ausbezahlt.
Zum Thema für die Deutsche Rentenversicherung wurde es aber erst, als die Frau laut FR im Jahr 2011 eine Witwenrente beantragte. Die dann eingereichte Rückforderung wollte sie demnach nicht bezahlen. Sie bekam vor Gericht Recht. Dem Beitrag nach ging das Verfahren "über viele Jahre hinweg über mehrere Instanzen – in denen die Witwe immer Recht bekam (Az: B 15 R 19/19 R)".
Wann muss Rente zurückgezahlt werden?
Einen Schlussstrich unter den Fall zog dann das Bundessozialgericht. Danach sei eine Aufhebung des Rentenbescheids für die Zukunft jederzeit möglich, wenn sich die Gesetze oder die Tatsachen ändern. Allerdings braucht es ganz bestimmte Voraussetzungen für eine Rücknahme des Rentenbescheids, die sich auf die Vergangenheit erstreckt. Erfüllt wären diese, wenn:
- Die DRV innerhalb von zwei Jahren von Umständen erfährt, die eine Rücknahme möglich machen.
- Der oder die Versicherte haben falsche Angaben gemacht oder Wichtige unterlassen - dann gilt eine Frist von zehn Jahren nach Bekanntgabe des Bescheides.
Eine solche Fahrlässigkeit hätte man dem Artikel zufolge bei dem vorliegenden Fall aus Sicht der DRV gelten machen können - die genannte Frist war allerdings verstrichen. Die Frau muss die Rente, die 28.000 Euro, nicht zurückzahlen.
Todesfall in der Rente - so reagiert die Deutsche Rentenversicherung
Eine Rückzahlungsforderung ist laut Frankfurter Rundschau leider gar keine Seltenheit in Deutschland. Immer dann, wenn "die Person, die diese Rente bezieht, verstorben ist und der zuständige Rentenversicherungsträger die Rente aber schon für den Folgemonat überwiesen hat", muss eine Rückzahlung erfolgen.
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Die DRV erklärt dazu: "Dieser zu viel gezahlte Rentenbetrag gehört nicht zum Nachlass und kann deshalb nicht von den Erben verwendet werden – etwa für die Beerdigungskosten." Der Betrag wird dann von der Versicherung zurückgebucht.