Weniger Rente bei gleicher Arbeit. Mit der neuen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 9. September 2025 kommt für Millionen Arbeitnehmer im Jahr 2026 ein echter Rentenschock.

Laut BMAS werden mit der Verordnung die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt. Heißt: "Danach muss die Bundesregierung jedes Jahr die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortschreiben". Mit massiven Folgen für zukünftige Renten.

Was bedeutet das alles für die Rente? 

Wie das Beratungsportal rentenbescheid24 schreibt, macht diese Veränderung den Rentenpunkt im Jahr 2026 so teuer wie noch nie zuvor. Dazu heißt es: "Ab dem 1. Januar 2026 muss man  51.944 Euro im Jahr, also 4.328 Euro brutto im Monat, verdienen, nur um einen einzigen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen".

Schaut man auf vergangene Daten, dann lag der Wert im Jahr 2024 noch bei 47.085 Euro. In nur zwei Jahren bedeutet das einen Anstieg von 10,32 Prozent. Die Experten des Portals schreiben dazu: "Das ist kein kleines Detail, das ist ein echter Rentenschock: Denn die wenigsten Arbeitnehmer können in zwei Jahren mehr als 10 Prozent Lohnsteigerung aushandeln." Und: Der Rentenwert selbst stieg im Juli 2025 nur um 3,74 Prozent.

Millionen Arbeitnehmer bekommen damit in Zukunft weniger Rente für die gleiche Arbeit. 

Welche Daten entscheiden bei der Berechnung über die zukünftige Rente?

Die vorliegenden Zahlen zeigen dem Ministerium zufolge, dass "die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) bundesweit 5,16 Prozent beträgt.

Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen demnach alle Rechengrößen vergleichsweise stark. Die entscheidenden Rechengrößen:

  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung 
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung 
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung 
  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 
  • Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 
  • vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung 
  • (endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024 in der Rentenversicherung 

Das Rechenbeispiel zur Rentenpunkt-Entwicklung

Das Portal rentenbescheid24 liefert zu den Rentenpunkt-Entwicklung ein passendes Rechenbeispiel (aktueller Wert eines Rentenpunktes ist 40,79 Euro):

  • 2025:  45.000 Euro Jahresbrutto = 0,8912 Rentenpunkte → 0,8912 × 40,79 Euro = 36,35 Euro Monatsrente
  • 2026: 45.000  Euro Jahresbrutto = 0,8663 Rentenpunkte → 0,8663 × 40,79 Euro = 35,34 Euro Monatsrente

Zwar liege der Verlust pro Monat bei gleichem Gehalt den Angaben zufolge nur bei 1,01 Euro, auf das Jahr und auf ein ganzes Arbeitsleben gesehen können das "mehrere hundert Euro weniger Rente pro Monat sein.

Zwingt eine niedrige Rente die Menschen in die Aktivrente?

Die Entwicklung bei den Rentenpunkten und die erhöhte Wahrscheinlichkeit für den Großteil der Arbeitnehmer eine deutlich niedrigere Rente zu bekommen als erhofft, lässt sicherlich viele frühzeitig über die Aktivrente nachdenken. 

Inzwischen hat Bundeskanzler Friedrich Merz dazu erklärt, dass man sich in der Koalition darauf verständigt hat diese Maßnahme ab Januar 2026 umzusetzen. 

Allerdings wird eine Gruppe dabei bewusst von der Aktivrente ausgeschlossen – mit ganz eindeutigen Reaktionen: "Ein Schlag ins Gesicht".