Jetzt hat man sich in der Koalition geeinigt: Die Aktivrente soll zum Januar 2026 kommen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte auf dem Maschinenbaugipfel des VDMA in Berlin: "Wir haben uns vor wenigen Stunden darauf verständigt, die sogenannte Aktivrente zum 1. Januar 2026 einzuführen." Allerdings bleibt eine Gruppe von der Reform ausgeschlossen.
Die Aktivrente ist auch nicht ganz unumstritten. Erst vor wenigen Tagen warnte der Arbeitgeber-Chef Steffen Kampeter davor, dass die Aktivrente für Steuerzahler richtig teuer wird. Und auch kritisierte Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte ihre Bedenken: "Von diesem Angebot profitieren Menschen mit guten Renten und Arbeitsbedingungen, meist in Bürojobs – oder aber Selbstständige."
Können Selbstständige auch in die Aktivrente gehen?
In diesem Punkt hat sich Piel getäuscht. Unter anderem schreibt der Spiegel, dass aus Koalitionskreisen zu hören sei, dass die Aktivrente nicht für Selbstständige gelten werde. Die Regelung werde zunächst nur für Arbeitnehmer gelten. Dem Magazin liegt zudem nach eigenen Angaben der Referentenentwurf für die Maßnahmen vor.
Außerdem sollen Beschäftigte das Angebot erst ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nutzen können – und nicht bei einem vorgezogenen Ruhestand. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann: "Wir wollen Arbeiten im Alter attraktiver machen. Mit der Aktivrente wollen wir einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten."
Laut Spiegel wird damit gerechnet, dass jährlich rund 25.000 Fachkräfte das Angebot nutzen.
Selbstständigen-Verband reagiert verärgert – "Ein Schlag ins Gesicht"
Verärgert reagiert der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) auf die Pläne der Bundesregierung. In einer Pressemitteilung heißt es dazu von Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD: "Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen."
Für Lutz widerspricht das klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Lutz: "Es ist verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl."
Es handele sich bei der Aktivrente um einen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Lutz: "Seit Jahren behauptet die Regierung, Selbstständige seien von Altersarmut besonders gefährdet. Wenn sie aus diesem Grund – oder einfach aus Freude an ihrer Arbeit – im Rentenalter weiterarbeiten, will man sie nun steuerlich massiv benachteiligen – zusätzlich zu den höheren Krankenversicherungsbeiträgen, die sie in aller Regel im Vergleich zu Arbeitnehmern bezahlen müssen."
Für den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland wäre "eine auf Arbeitnehmer beschränkte Aktivrente ein fatales Signal für alle Selbstständigen und Unternehmer/innen in Deutschland und würde zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die Regierung Merz führen, die mit dem Versprechen angetreten war, für einen wirtschaftspolitischen Aufbruch zu sorgen".
Aktivrente sogar ohne Wirkung?
Einige Experten zweifeln sogar an der grundsätzlichen Wirkung der Aktivrente. Bereits im Juni 2025 hatte inFranken.de darüber berichtet, dass gleich zwei Studien zur Rente die Probleme aufzeigen würden.
So hatten der Monatsbericht der Bundesbank und der Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in der Maßnahme der Bundesregierung nur unzureichende Effekte für eine Verbesserung des Rentensystems gesehen.
Im Bundesbank-Bericht heißt es dazu unter anderem, dass die Politik das Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus steuerlich fördern möchte, "um Anreize für eine längere und höhere Erwerbsbeteiligung zu setzen. Studien legen diesbezüglich allerdings nur geringe Effekte nahe".
Die Aktivrente im Überblick
- Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht kann die Aktivrente beantragen und freiwillig weiterarbeiten
- Möglicher Verdienst: bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei
- Der Steuerfreibetrag würde sich damit also in etwa verdoppeln
- Selbstständige sollen von der Regelung ausgeschlossen sein