Aktuell wird in der Politik der Anspruch auf Teilzeit diskutiert. Der Wirtschaftsflügel der Union drängt auf Veränderungen. Angesichts des Fachkräftemangels soll es den Rechtsanspruch auf Teilzeit nur noch geben, wenn besondere Gründe vorliegen. Aus den Reihen der SPD gibt es Kritik. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies spricht von "Populismus pur".

Doch Teilzeit kann sich in der Tat negativ auf die Rente auswirken. DENN: Wenn es um die finanzielle Lage im Ruhestand geht, dann muss man viele unterschiedliche Dinge beachten. Ganz wesentlich ist für die Summe, die auf dem Konto landet, die Arbeitszeit. Wer seine Zeiten als Angestellter reduziert muss später mit einer geringeren Rente rechnen. Fast 40.000 Euro kann man verlieren. 

Weniger Arbeit und die Folgen für die Rente – ein Beispiel

Gründe für weniger Arbeit sind neben der Kinderbetreuung meist die Pflege Angehöriger oder der Wunsch nach mehr Freizeit. Doch wie wirkt sich die reduzierte Arbeit genau auf die zu erwartenden Rente aus? Wer weniger arbeitet, wird in aller Regel auch ein kleineres Gehalt bekommen. Das Problem: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hängen vom Bruttolohn ab. Wer dann durch ein geringeres Einkommen weniger in die Rentenkasse zahlt, bekommt unterm Strich auch weniger ausbezahlt. 

 

Das Portal t-online.de hat dazu eine durchaus interessante Beispielrechnung erstellt. Die Annahme: Bei einer 40-Stunden-Woche kommt man auf ein Jahresbruttoeinkommen von 52.000 Euro. Jetzt möchte man auf 32 Stunden pro Woche reduzieren – das Jahresgehalt würde auf 41.600 Euro sinken. Die Zahlen: 

  • Mit 40 Stunden pro Woche würde man bei dem entsprechenden Gehalt etwa einen Rentenpunkt pro Jahr gutgeschrieben bekommen. Das Einkommen entspräche dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 - 51.944 Euro. Mit den eingezahlten Rentenbeiträgen im Jahr, würde man auf eine monatliche Rente von 40,79 Euro kommen – das entspricht aktuell (Stand Januar 2026) einem Rentenpunkt.
  • Reduziert man auf 32 Stunden pro Woche ergibt sich ein anderes Bild. Man käme laut t-online-Rechnung nur noch auf 0,8 Rentenpunkte pro Jahr – statt der 51.944 Euro stünden nur noch 41.600 Euro zu Buche. Zusammen mit dem Rentenwert ergibt sich dann eine monatliche Rente von 32,63 Euro (0,8 x 40,79 Euro).

Wer dann in Teilzeit reduziert auf 32 Stunden über 20 Jahre arbeiten möchte, muss in dieser Phase des Arbeitslebens mit einem enormen Unterschied zur Vollzeit rechnen.

Fast 40.000 Euro weniger Rente

Die Verluste können demnach bei weniger Arbeit auf bis zu 40.000 Euro anwachsen, wie der Bericht zeigt:

  • Bei Vollzeit und 40 Stunden pro Woche kommt man auf einen Rentenanspruch von 815,80 Euro im Monat (20 x 40,79 Euro).
  • Schaut man sich die Rechnung für 32 Stunden an, bleibt ein Rentenanspruch von  652,60 Euro im Monat (20 x 32,63 Euro).

Geht die Arbeitszeit um 20 Prozent runter kostet das in diesem Beispiel 163,20 Euro pro Monat. Auf die angenommenen 20 Jahre umgerechnet steigt der Verlust für die Rente um etwa 39.168 Euro.

Sozialverband kritisiert Debatte um die Teilzeit

Auf Nachfrage von inFranken.de verweist der Sozialverband VdK auf ein offizelles Statement zur Teilzeit-Diskussion der Politik. VdK-Präsidentin Verena Bentele stellt darin klar, dass "die aktuelle Debatte um die Einschränkung des Rechts auf Teilzeitarbeit kein sinnvoller Beitrag für eine Politik ist, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken möchte". 

Bentele: "Statt sich um echte Probleme wie fehlende Kinderbetreuung oder Pflegeinfrastruktur zu kümmern, kommt aus Teilen der Union der Versuch, Menschen, die oft Arbeit und Sorgearbeit unter einen Hut bringen, unter Generalverdacht zu stellen."

Für Bentele und den VdK ist klar, dass Teilzeitarbeit "für viele kein Lifestyle, sondern Alltag" ist.  Viele würden damit versuchen Beruf, Familie und Pflege zu vereinbaren . Bentele: "Die Idee, das Teilzeitrecht zu kürzen, verkennt diese Realität und schiebt Verantwortung auf die Beschäftigten."

Das Problem mit den Rentenpunkten 

Einer der ganz wesentlichen Faktoren in der entscheidenden Rentenformel sind eben die Rentenpunkte oder auch Entgeltpunkte (EP). Die Auswirkungen von Teilzeit auf diese Punkte sind im Beispiel gut dargestellt. Seit 2026 ist es nun durch die neue Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung noch viel schwieriger sich eine gute Rente zu erarbeiten.

  • Rentenformel: Entgeltpunkte (EP) × Zugangs­faktor (ZF) × Rentenartfaktor (RAF) × Aktueller Rentenwert (aRW) = monatliche Bruttorente

Für die gleiche Arbeit und das gleiche Gehalt bekommt nun weniger Rentenpunkte. In nur zwei Jahren gab es hier einen Anstieg von 10,32 Prozent. Die Experten des Portals rentenbescheid24.de sehen darin durchaus einen "Rentenschock" und erklärten: "Die wenigsten Arbeitnehmer können in zwei Jahren mehr als 10 Prozent Lohnsteigerung aushandeln."

Weniger Geld in der Rente: Was kann man tun?

Das Portal gegen-hartz.de nennt einige Ansatzpunkte, die finanziell helfen könnten:

  • Ein Ausgleich zwischen Partnern
    In Fälle, bei denen ein Partner Vollzeit und der Andere Teilzeit arbeitet, könnte man intern einen finanziellen Ausgleich vereinbaren. Ein Teil des Gehalts, so heißt es weiter, könnte dabei in private Anlagen oder Rentenprodukte investiert werden
  • Betriebliche Altersvorsorge
    Es könnte sich lohnen frühzeitig beim Arbeitgeber nach Möglichkeiten zu fragen. Angestellte haben häufig Anspruch auf eine zusätzliche Betriebsrente, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen speist.
  • Eigenständige Vorsorgemodelle
    Laut dem Portal kann auch ein ETF-Sparplan auf weltweite Aktienindizes durchaus eine gute langfristig rentable Ergänzung sein. Einmalige oder regelmäßige Einzahlungen können demnach die Differenz in der gesetzlichen Rente später ausgleichen. Was sind ETFs? Exchange Traded Funds – börsengehandelte Indexfonds. ETFs sind ein einfacher und günstiger Weg, um an der Börse zu investieren

Außerdem bleibt noch die Möglichkeit länger zu Arbeiten – sofern dies körperlich auch umsetzbar ist. Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus im Beruf bleibt, kann von einem Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat profitieren. Dies erhöht die künftigen Ansprüche zusätzlich.

Problem für die Rente: Zahlen zu Teilzeit und Vollzeit bei Männern und Frauen 

Immerhin lässt sich mit einem Antrag die Rente im Monat um bis zu 118 Euro erhöhen, wenn es um die Kindererziehungszeiten geht. Allerdings sind diese Zahlungen auf wenige Jahre begrenzt und auch nur auf einen Elternteil anwendbar. 

Gerade bei Familien mit einem oder mehreren Kindern lässt sich feststellen, dass es noch immer große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt. Zahlen dazu liefert das Statistische Bundesamt. Hier zeigt sich, dass im Jahr 2023  etwa 65,7 Prozent aller Eltern mit Kindern unter sechs Jahren aktiv erwerbstätig waren. Davon waren 91,4 Prozent der erwerbstätigen Väter vollzeitbeschäftigt und nur 8,6 Prozent in einer Teilzeittätigkeit. Bei den Müttern waren nur 27 Prozent in einer Vollzeit-, aber 73 Prozent in einer Teilzeitbeschäftigung.

Sind die Kinder schulpflichtig, dann sind 37,1 Prozent der Frauen vollzeitbeschäftigt und zu 62,9 Prozent in Teilzeit. Bei Männern sind es 93 Prozent (Vollzeit) und 7 Prozent (Teilzeit). WICHTIG: Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass es grundsätzlich entscheidend ist, dass man alle Unterlagen zu den Arbeitszeiten und Auszeiten aufhebt – nur so ist der entsprechende Anspruch zu gewährleisten. 

Arbeitszeitverkürzung und Folgen für die Betriebsrente

Eine Verkürzung der Arbeitszeit kann sich besonders auch auf die Betriebsrente schlecht auswirken. Das Portal Ihre Vorsorge schreibt, dass sich bei Arbeitnehmern, die in den Jahren vor der Rente von Vollzeit in Teilzeit wechseln, unter Umständen die Höhe der Betriebsrente allein nach dem niedrigeren Einkommen der letzten Arbeitsjahre richtet.

Hier sei es wichtig sich ganz besonders ausführlich mit den jeweiligen Regelungen im Betrieb vertraut zu machen. Laut ihre-vorsorge.de hat das Bundesarbeitsgericht für Teilzeiter am 20. Juni 2023 beispielsweise eine wichtige Entscheidung getroffen - diese heißt: Endgehaltsbezogene Betriebsrente und Teilzeit.

Danach kann "eine Betriebsrentenzusage zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren". 

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