Wenn es um Rente geht, dann sind viele Dinge wichtig. Besonders entscheidend: Wann ist mein Geld auf dem Konto? Seit dem Jahr 2004 hat es dabei laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine entscheidende Änderung gegeben, die Rentner kennen müssen.
Im April 2004 wurde die sogenannte nachschüssige Auszahlung eingeführt. Auch für das Jahr 2025 kann das für viele Senioren zum Problem werden: Im ersten Rentenmonat steht dann nicht sofort ein Einkommen bereit. Die Sorgen sind dann meist groß. Gerade, wenn man sich ohnehin fragt, wo man zum Beispiel mit einer Rente von 1800 Euro steht – arm oder reich?
Mehr nachschüssige Renten gezahlt
Laut einer Auswertung der DRV hat sich gezeigt, dass durch die Rentenanpassung 2019 das Verhältnis von „vorschüssiger“ zu „nachschüssiger“ Rentenzahlung seit deren Einführung zugunsten der nachschüssigen Zahlungen erstmals gedreht hat.
Heißt: 2018 waren es noch 13,2 Millionen Renten, die vorschüssig gezahlt wurden, und 12,3 Millionen mit einer Zahlung im Nachhinein. Laut Auswertung der Rentenversicherung wurden zum 1. Juli 2019 12,4 Millionen Renten im Voraus gezahlt. Nachschüssig wurden 13,2 Millionen Renten gezahlt.
In der Wahrnehmung haben viele Menschen den Eindruck, dass hier ein Rentenmonat "geklaut" wird. Nicht nur das Portal gegen-hartz.de versucht dabei Aufklärungsarbeit zu leisten.
Nachschüssige Zahlung: Fehlt bei der Rente ein Monat?
Eine nachschüssige Zahlung, so heißt es dort, bedeutet, dass ein Rentner eine Periode länger warten, bis er die erste Rentenzahlung erhält. Und weiter: Die letzte Zahlung erfolgt dann sofort nach dem Ende der letzten Periode.
Der Vorgang mit der nachschüssigen Rentenzahlung sorge demnach zu einer Verschiebung der Auszahlung, aber nicht zu einer Verringerung der Anzahl der erhaltenen Rentenraten.
Das Beispiel des Portals: Eine Person würde über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Rente erhalten. Bei einer nachschüssigen Zahlung würde die erste Rente erst nach Ablauf des ersten Jahres gezahlt werden. Allerdings würde die letzte Rentenzahlung unmittelbar nach dem 20. Jahr erfolgen. Somit erhält die Person insgesamt 20 Raten – es handelt sich lediglich um eine Verschiebung der Auszahlungszeitpunkte.
Die vorschüssige Auszahlung bleibt auch für die Witwenrente
Wer vor dem 1. April 2004 in den Ruhestand gegangen ist, erhält weiterhin die erwähnte vorschüssige Rente. Dies bedeutet laut DRV, dass die Rente für einen bestimmten Monat bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausgezahlt wird. Die Rente für den November 2024 war dann bereits am 31. Oktober 2024 auf dem Konto.
WICHTIG: Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass diese Regelung auch bei der Auszahlung von Witwen- oder Witwerrenten bestehen bleibt, solange der ursprüngliche Renteneintritt vor dem 1. April 2004 lag.
Und auch für den Wechsel von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente bleibt die vorschüssige Rente erhalten, wenn der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente vor diesem Stichtag lag.
Die Regelung mit der Folgerente
Nicht vergessen sollte man bei dem Thema der vor- oder nachschüssigen Rentenzahlungen die Folgerenten, wie zum Beispiel die Witwen- oder Witwerrente.
Stirbt eine Person, die vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen ist, dann wird laut gegen-hartz.de, auch die Witwen- oder Witwerrente als nachschüssige Rente ausbezahlt – unabhängig davon, wann der Todesfall eingetreten ist.
WICHTIG: Bei einer vorschüssigen Rente erfolgt die Zahlung in der Regel zu Beginn des neuen Monats, konkret am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.