"Wertschätzung und Anerkennung" für alle Mütter. Von Union und SPD wurde mit diesen Worten im Sondierungspapier die für die Parteien wichtige Veränderung der sogenannten Mütterrente hervorgehoben. Für die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Gundula Roßbach der absolut falsche Ansatz.
Für sie ist es eine "sehr teure Umverteilung". Was Roßbach von den Ideen hält, wird im Interview mit dem Berliner Tagesspiegel mehr als deutlich: "Ich staune über die Pläne zur Mütterrente."
Neue Mütterrente: Finanzierung bleibt offen
Hintergrund: CDU, CSU und SPD haben im Rahmen der Sondierungsgespräche vereinbart, dass man die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder – gewährleisten möchte. Damit sollen auch für vor 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden statt wie bisher maximal zweieinhalb. Das Vorhaben war ein Wunsch der CSU.
Laut der DRV-Präsidentin würde das ganze Vorhaben wohl rund fünf Milliarden Euro pro Jahr kosten. Wie sich die neue Mütterrente finanzieren soll, dazu stehe demnach aber nichts im Sondierungspapier.
Roßbach gegenüber dem Tagesspielgel: "Wenn jetzt eine solche neue Leistung dazukommt, der keine Beiträge gegenüberstehen, muss sie der Fairness halber unbedingt vollständig aus Steuermitteln finanziert werden."
Sie sieht die große Gefahr den massiv steigenden Kosten für Beitragszahler. Kommt das Geld nicht aus Steuermitteln, müsse zwangsläufig der Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,25 Prozentpunkte steigen. Roßbach: "Dann würden wir schon im Jahr 2027 bei einem Beitragssatz von mehr als 19 Prozent landen." Bei den profitierenden Müttern würden aber dennoch nur rund 20 Euro im Monat ankommen.
- Der Sozialverband VdK Deutschland hat auf Nachfrage von inFranken.de erklärt, dass man sich in den kommenden Tagen zur Debatte um die Mütterrente mit einem offiziellen Statement äußern werde.
Aktuelle Regelung bei der Mütterrente
Zur aktuellen Regelung bei der Mütterrente heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung:
- Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
- Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
- Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
Angesichts der derzeitigen Debatte rund um das Thema hat die DRV reagiert und die sogenannte Mütterrente etwas genauer erklärt.
Was ist die Mütterrente?
Die Rentenversicherung äußert sich zum Begriff der Mütterrente und was dahinter Steckt. Dazu heißt es in einer offiziellen Mitteilung:
Seit dem 1. Januar 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Auch wenn der Name es vermuten lässt, handelt es sich bei der Mütterrente nicht um eine eigenständige Rente, die separat zur gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Vielmehr steht der Begriff für eine erweiterte und verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder und führt für die Berechtigten zu höheren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Mütterrente II folgte zum Juli 2019 für eine Verbesserungen bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten Mit der Mütterrente gelten die oben bereits aufgeführten Regelungen.
Wer bekommt die Mütterrente? Die Möglichkeit hat, wer "eine Rente empfängt, bei deren Berechnung Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden. Kindererziehungszeiten können immer nur einem Elternteil zur selben Zeit zugeordnet werden". Grundsätzlich ist das der DRV zufolge zunächst die Mutter. Das gilt auch, wenn sich beide Eltern die Erziehung teilen. Außerdem können auch andere Erziehende Kindererziehungszeiten anerkannt bekommen:
- Väter
- Elternteile gleichgeschlechtlicher Paare
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern
- Stiefeltern
- Großeltern und andere Verwandte
Heißt: Auch Väter können die Mütterrente erhalten. Entscheidend für die Anerkennung einer Erziehungszeit ist, wer das Kind überwiegend erzogen hat. Ist das der Vater benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame schriftliche Erklärung beider Elternteile. Ohne eine solche Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er das Kind überwiegend erzogen hat.
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