Seit  März 2024 erhalten viele Rentner weniger Geld, da der Krankenkassenzusatzbeitrag bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen erhöht wird. Die Erhöhung wird zur Hälfte von der Rentenversicherung getragen. 

Die Anpassung des Krankenkassenzusatzbeitrags hat in den meisten Fällen keinen neuen Rentenbescheid oder keine neue Rentenanpassungsmitteilung zur Folge, wie der Verein für soziales Leben e. V. berichtet. Auf dem Kontoauszug ist jedoch erkennbar, dass ein etwas höherer Anteil von der Rente abgezogen wird.

Weniger Geld für Rentner seit März 2024

Zu Beginn des Jahres sind bereits die Zusatzbeiträge bei vielen Krankenkassen gestiegen. Nun wirkt sich diese Änderung auch etwas verspätet bei den deutschen Rentnern aus. 

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Für die Rentenzahlung für Januar und Februar 2024 werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Krankenkassen selbst. Im Durchschnitt liegt er 2024 bei 1,7 Prozent, berichtet der Verein für soziales Leben e. V.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird für Rentner erhöht

Bei einigen Krankenkassen gab es jedoch eine Erhöhung um 0,8 Prozent. Bei diesen Kassen liegt der Zusatzbeitrag jetzt bei über 2 Prozent. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags wird - wie der normale Krankenkassenbeitrag - zur Hälfte von der Rentenversicherung gezahlt. Bei Arbeitnehmern wird die Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Wie könnte diese Erhöhung genau aussehen? Ein Beispiel: Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent trägt die Rentenversicherung somit 0,1 Prozent der Erhöhung. Der Rentner erhält daher 0,1 Prozent seiner Rente weniger. Bei einer Rente von 1000 Euro wäre das lediglich 1 Euro, den der Rentner weniger ausgezahlt bekommt.

Über diese Änderung werden Betroffene mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Ausnahmefällen versendet die Rentenversicherung schriftliche Bescheide, berichtet die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

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