Wir alle haben ihn immer im Geldbeutel: den Personalausweis. Dann kann man ja eigentlich auch nichts falsch machen, oder? Nicht ganz. Es gibt eine Angabe auf dem Ausweis selbst, die man immer im Blick haben sollte. Ansonsten drohen Bußgelder.

Zunächst einmal ist jeder Deutsche, sobald er 16 Jahre alt wird, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Diesen immer mit sich zu tragen, ist jedoch keine Pflicht. Zudem muss man für alle Kosten, die dafür anfallen, selbst aufkommen. Daher sollte man eine Angabe auf dem Ausweis besonders beachten, um kein hohes Bußgeld riskieren.

Der Personalausweis kann ablaufen

Das Gültigkeitsdatum. Jeder Ausweis hat ein solches. Egal ob Führerschein, Reisepass oder Gesundheitskarte. Sie alle laufen irgendwann ab. Ein Personalausweis ist in der Regel bis zu zehn Jahre gültig, bevor er erneuert werden muss. Grund dafür ist die Alterung eines Menschen. Denn in zehn Jahren verändert sich das Gesicht am meisten. Ein aktuelles Bild erleichtert daher die Identifikation bei den Behörden.

Entscheidend ist hier, dass ein Personalausweis nur bis zu seinem Ablauftermin verwendet werden kann. Am Folgetag verliert er seine Gültigkeit und darf nicht mehr als Identitätsnachweis verwendet werden. Wird man ab dem Zeitpunkt kontrolliert, drohen teilweise hohe Bußgelder.

Bis zu 3000 Euro können laut §32 des Personalausweisgesetzes für einen abgelaufenen Personalausweis anfallen. Dieser derart hohe Betrag fällt jedoch sehr selten an. Normalerweise variiert das Bußgeld hier zwischen zehn und 80 Euro. In diesem Jahr kommen aber noch ein paar mehr Perso-Änderungen auf uns zu - unter anderem betreffen sie das Foto.

Das Bußgeld ist nicht der einzige Aufwand

Der Vorgang für einen neuen Personalausweis dauert seine Zeit. Hat man einen Termin im Bürgerbüro ausgemacht, muss man den alten Ausweis zunächst dorthin bringen, um einen neuen zu beantragen. Das große Problem, wenn der alte bereits abgelaufen ist, besteht darin, dass dann oft die eigene Geburtsurkunde gefordert wird, die man erst einmal auftreiben muss.

Ist der Ausweis außerdem beantragt, dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis dieser wieder im Bürgerbüro abgeholt werden kann. In manchen Fällen dauert es sogar länger. Ist der Perso dann bereits abgelaufen, muss man in dieser Zeit wohl oder übel ohne auskommen. 

Empfohlen wird daher, sich mindestens einen Monat vor Ablaufdatum eine Erinnerung zur Erneuerung des Ausweises in den Kalender zu schreiben.