• Änderungen im Personalausweis: Das müsst ihr beim Beantragen beachten
  • Deshalb könnt ihr 2025 keine Fotoboxen und Bilder aus der Drogerie mehr benutzen
  • So beantragt ihr euren neuen Personalausweis richtig
  • Datenschutz & Bequemlichkeit: Dafür gibt es den Online-Ausweis

Bereits in den vergangenen Jahren hat es immer wieder Änderungen beim Personalausweis gegeben - in diesem Jahr kommt eine weitere Neuerung. Ab dem 1. Mai 2025 soll es nun auch große Änderungen beim Passfoto geben.  Was du dazu wissen musst und wie du in Zukunft das Dokument beantragen kannst, haben wir für dich zusammengefasst.

Allgemeine Infos zum Personalausweis: Dann müsst ihr das Dokument erneuern

Der Zeitpunkt, wann der Personalausweis verlängern werden muss, hängt vom Alter ab. Wer unter 24 Jahre alt ist, musst du den Ausweis alle sechs Jahre verlängern. Danach muss er alle zehn Jahre erneuert werden. Zu welchem Datum der Personalausweis die Gültigkeit verliert, kann auf der Rückseite des Dokuments nachgelesen werden.

Die Beantragung des Personalausweises ist kostenlos, jedoch muss für die Herstellung gezahlt werden. Bist du unter 24 Jahre alt, zahlst du 22,80 Euro. Für alle Anderen kostet das Dokument 37 Euro. Falls du deinen Personalausweis bei einer Behörde außerhalb eures Wohnorts beantragen willst, kommen zusätzlich nochmal 13 Euro für die Bearbeitung dazu. 

Im Durchschnitt dauert es mindestens zwei Wochen, bis du deinen neuen Ausweis bekommst. Solltest du das Dokument dringend brauchen, kannst du dir gegen einen Aufpreis auch einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Sobald der neue Ausweis fertig ist, bekommst du eine Nachricht und einen Brief vom Bürgeramt, mit dem du die Online-Funktion eures Ausweises freischalten kannst.

Änderung steht bevor: Ab Mai 2025 wird das Passbild digital

Wer zurzeit ein neues Passfoto machen will, muss bereits einige Vorgaben beachten. Auf dem Bild darf zum Beispiel kein Schatten ins Gesicht fallen und der Hintergrund muss immer einfarbig sein

Während die biometrischen Bilder aktuell noch in Drogerien oder Fotoboxen gemacht werden dürfen, sollen ab dem 1. Mai 2025 nur noch Bilder erlaubt sein, die bei einem Fotografen oder der Behörde gemacht worden sind. Die Bilder sollen in Zukunft nicht mehr ausgedruckt werden, sondern über einen Online-Speicher direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Eine Übermittlung des Bildes via SD-Karte oder per Mail ist nicht zulässig. Die Fotografen können sich stattdessen registrieren und die Bilder über den Online-Speicher an die Behörden übermitteln. 

Der Grund dafür ist, dass viele beim Verlängern ihres Ausweises veraltete Bilder mitgebracht haben, die nicht mehr dem aktuellen Aussehen entsprachen. Laut Bundesinnenministerium gab es in der Vergangenheit bereits öfters Fälle, in denen die Identität einer Person deshalb nicht mehr bestätigt werden konnte. 

Digitalisierung des Personalausweises: Dafür gibt es den Online-Ausweis

Die Online-Funktion des Personalausweises soll das Bearbeiten von bürokratische Aufgaben leichter machen und für mehr Sicherheit im Netz sorgen. So soll beispielsweise der Identitätsdiebstahl im Internet bekämpft werden. Den Angaben des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik zufolge würden Pässe und Personalausweise "als Instrument zur Identitätskontrolle" von sogenanntem Morphing bedroht. Dabei werden digital mehrere Bilder zu einem einzigen Bild verschmolzen, sodass die Gesichtszüge verschiedener Menschen in einem Lichtbild erscheinen. 

Durch die Online-Funktion von Personalausweisen ist es möglich, in Echtzeit zu überprüfen, wer vor dem Computer sitzt. Neben der höheren Sicherheit wird es damit auch einfacher und bequemer, wenn du beispielsweise einen Vertrag abschließen willst, bei dem dein Personalausweis gebraucht wird.

Wer die Funktion nutzen will, muss einen gültigen Personalausweis haben, der nach 2017 ausgestellt worden ist. Zusätzlich wird zum Aktivieren die sechsstellige PIN zum Aktivieren sowie ein Smartphone oder Kartenlesegerät benötigt, mit dem sich der Ausweis verbinden lässt.

Welche Ausweise auch online funktionieren

Die Online-Ausweis-Funktion gibt es seit dem 1. Januar 2021. Da die Personalausweise mit der notwendigen Technik bereits seit 2017 ausgestellt werden, funktionieren viele alte Ausweise auch Online. Der Online-Personalausweis wird beispielsweise für digitale Behördengänge gebraucht.

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Ein grün-blaues Kreissymbol auf der Rückseite des Ausweises gibt an, ob der Personalausweis online funktioniert. Falls das Symbol zu sehen ist, ist das Dokument online nutzbar.

Über die offizielle AusweisApp kann der Personalausweis überprüft und kontrolliert werden, ob die Funktion aktiviert ist. Dazu musst du auf "Gerät und Ausweis prüfen" drücken und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. Falls ihr einen grünen Haken bekommt, ist die Online-Funktion des Ausweises aktiviert. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Funktion vom Bürgeramt kostenlos freigeschaltet werden.

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