Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 30. Januar 2025 eine zentrale Klausel in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen für rechtswidrig erklärt. Über das Urteil informierte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am Sonntag (9. Februar 2025)

Diese Klausel erlaubte es Versicherern, darunter die Allianz Lebensversicherung, bei schlechter Wirtschaftslage den sogenannten Rentenfaktor einseitig zu reduzieren - und Betroffenen damit de facto die Bezüge zu kürzen. 

Umstrittene Vertrags-Klausel bei privaten Rentenversicherern - Gericht stärkt Verbraucher

Laut der Klausel - gegen die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt hatte - war eine Rückanpassung hingegen nicht vorgesehen. "Die Praxis der Allianz, den Rentenfaktor zu reduzieren, benachteiligt Versicherungsnehmer unzumutbar", urteilte das OLG Stuttgart. Ferner stellte es fest, dass die Klausel gegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie gegen das allgemeine Vertragsrecht (§ 307 BGB) verstößt.

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Somit sei eine einseitige Senkung des Rentenfaktors ohne Anpassungsmöglichkeit für den Verbraucher rechtlich nicht zulässig. In der Entscheidung wird klargestellt, dass erhebliche Rentenkürzungen in Zeiten wirtschaftlicher Verschlechterungen nicht ohne entsprechende Aufwertungen bei besseren Bedingungen durchgeführt werden dürfen.

Das Urteil des OLG Stuttgart ist laut Dr. Stoll & Sauer ein Meilenstein im Kampf gegen die unzulässige Kürzung des Rentenfaktors in privaten Rentenversicherungen. Hunderttausende Versicherungsnehmer könnten der Kanzlei zufolge betroffen sein - doch nur wenige wüssten von ihren Rechten. 

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