- Um so viel sind die Heizkosten gestiegen
- Auch Arbeitnehmer*innen bekommen Hilfe vom Jobcenter
- Wer ist leistungsberechtigt?
- So funktioniert der Heizkosten-Zuschuss und das sind die Bedingungen
Die Kosten für Heizöl sind laut dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Destatis) innerhalb eines Jahres um rund 32 Prozent angestiegen, Gas und andere Brennstoffe um über 46 Prozent. Der Deutsche Städtetag (DST) warnt vor der finanziellen Schieflage der Stadtwerke. Diese könnte auch aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten von Geringverdiener*innen eintreten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist deshalb auf die Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen hin, vom Jobcenter einen Heizkosten-Zuschuss zu bekommen.
Heizkosten-Zuschuss: Arbeitnehmer*innen können sich Hilfe beim Jobcenter holen
Laut DGB haben Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Heizkosten durch das Jobcenter.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sieht diese finanzielle Hilfe als entscheidenden Rettungsanker und bekräftigt: "Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen."
Wenn du diese 10 Tipps befolgst, kannst du deine Energiekosten deutlich senken.
Hilfe vom Amt: So rechnet das Jobcenter
Bei der Berechnung der Grundsicherung stellt das Jobcenter den Leistungsanspruch dem vorhandenen Einkommen gegenüber. Wenn das Einkommen unter dem Anspruch liegt, bekommt der Empfänger oder die Empfängerin die Differenz als Hartz IV ausbezahlt.
Wenn Arbeitnehmer*innen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, eine hohe Heizkosten-Nachforderung bekommen, können sie für einen Monat leistungsberechtigt sein. Der Grund: In dem Monat, in dem die Rechnung beglichen werden muss, steigt der Leistungsanspruch. Dieser kann das vorhandene Einkommen übersteigen.
So kannst du deine Heizkosten online berechnen.
Beispielrechnung: So berechnest du deinen Anspruch
Ein Rechenexempel des DGB zeigt, wie die Bemessung funktioniert. Grundsätzlich hat ein Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete Anspruch auf 1.790 Euro Grundsicherung. Familie K. hat allerdings ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro inklusive Kindergeld. Folglich besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung.
Wenn eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro ins Haus flattert, steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro. Er übersteigt somit das Einkommen. Das heißt: Familie K. hat Anspruch auf 390 Euro Heizkostenzuschuss.
Bedingung für die Erstattung: Spätestens im Monat der Fälligkeit muss beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.
Fazit
Heizkosten werden immer teurer. Das betrifft nicht nur dich. Deshalb musst du dich nicht schämen, Leistungen des Jobcenters in Anspruch zu nehmen.
Einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, nimmt zwar etwas Zeit in Anspruch, zahlt sich aber aus.
Lesetipp: Was ändert sich für Hartz-IV-Empfänger? Das solltest du über das neue Bürgergeld wissen.
Heizkosten sparen: Das sind die besten Produkte auf AmazonDu interessierst dich für die Themen Energie, Heizen und Strom? Hier findest du weitere interessante Artikel:
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