4,2 Milliarden Euro liegen laut unterschiedlicher Berichte ungenutzt und oft vergessen auf deutschen Bankkonten. Die Bundesregierung will das ändern und sich das Geld holen. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb unter dem Punkt "Bildung, Forschung und Innovation" festgehalten, dass man hierfür gewisse private Konten nutzen möchte: "Wir fördern soziale Innovationen und nutzen dafür Gelder aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds".
Doch warum liegt überhaupt so viel Geld auf vergessenen Konten? Und kann der Staat überhaupt einfach so darauf zugreifen?
Wem gehören nachrichtenlose Konten?
Laut einem Bericht der Tagesschau erklärte der Wirtschaftsprofessor Christian Klein von der Universität Kassel dazu: "In den meisten Fällen ist der Eigentümer des Kontos wohl verstorben und es gibt keine Erben, oder das Konto ist in keinen Unterlagen erfasst."
Fest steht, dass ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt worden ist, von bis zu 4,2 Milliarden vergessenen Euro ausgeht. In einem Gesetzentwurf aus dem September 2025 geht der Bundesrat bundesweit von von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler schätze das bundesweite Volumen demnach sogar auf bis zu neun Milliarden Euro.
Zur Herkunft des Geldes auf diesen Konten äußert Christian Klein eine weitere Vermutung: "Es kann auch sein, dass es sich um illegale Mittel handelt, Schwarzgeld, Drogengeld, wo vielleicht die Eigentümer ganz froh sind, dass man dieses Geld vergessen hat."
Verbraucherzentrale klärt über nachrichtenlose Konten auf
Auf Nachfrage von inFranken.de erklärt die Verbraucherzentrale Bayern dazu: "Ein Konto gilt als nachrichtenlos, wenn zu den Inhabern beziehungsweise Berechtigten seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht." Banken sind dann Dementsprechend nach 30 Jahren verpflichtet, die Guthaben auszubuchen und zu versteuern.
Weiter heißt es: "Aber selbst wenn sich nach 30 Jahren noch Berechtigte melden würden, kann der Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank wieder aufleben." Der Staat kommt also nicht so ohne Probleme an die Konten und das Geld heran.
Die Verbraucher-Experten machen es deutlich: "Die aktuelle Rechtslage ist damit für Verbraucher günstig. Dies liegt auch daran, dass es keine besondere gesetzliche Regelung für nachrichtenlose Konten gibt, sondern das allgemeine Zivilrecht greift."
Private Konten: Pläne der Regierung sind "grundsätzlich zulässig"
Jetzt also will die Bundesregierung genau diesen Umstand ändern und mit einer neuen Regelung auf die Milliarden zugreifen. Laut Verbraucherzentrale sind die Pläne "grundsätzlich zulässig, würden für Verbraucher jedoch Nachteile bringen".
VZ: "Insbesondere die Frage, ab welchem Zeitraum ein Konto als nachrichtenlos gilt, wird entscheidend sein. Man stelle sich vor die Grenze würde auf nur 10 Jahre gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt kann das Kontoguthaben unwiederbringlich auf einen Dritten übertragen werden."
Gerade im Erbfall, so erklären es die Experten, kann dies schneller passieren, als man meint, da auch eine langjährige Kontoinaktivität des Erblassers mitzählt. Daher ist es umso wichtiger, seine Konten im Blick zu behalten.
Innovationen fördern, mit dem Geld aus nachrichtenlosen Konten: Das plant die Regierung
Sollte die Maßnahme von Union und SPD tatsächlich zur Umsetzung kommen, dann sollen die Gelder aus nachrichtenlosen Konten "in einem sogenannten revolvierenden Fonds landen", um dann damit soziale Innovationen zu fördern.
- Ein revolvierender Fonds ist eine finanzielle Rücklage, die sich durch die Erlöse, welche durch die Investitionen aus diesem Fonds, selbst wieder auffüllt.
"Fraglich", ob Unterfangen rechtlich überhaupt möglich ist
Thorsten Höche, Chefjustiziar des Deutschen Bankenverbands, erläutert im Gespräch mit dem MDR, dass es fraglich sei, ob sich dieses Unterfangen überhaupt mit deutschem Recht vereinbaren ließe.
Ohne jegliche Erben geht nach eingehender Prüfung durch Gerichte das Geld sowieso an den Fiskus über. "Der Staat ist dann in der Stellung wie ein Erbe – wie ein Angehöriger quasi", so Höche. Das gesamte Vermögen und der Nachlass gehen nach Feststellung des Fiskuserbrechts durch das zuständige Nachlassgericht dann an das jeweilige Bundesland. Dieses hat sich dann zu kümmern und auch Schulden zu begleichen, sofern dies der Fall ist. Für Erben kann es durchaus sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen - hierfür gibt es zahlreiche Gründe.
In anderen G7-Ländern, wie den USA, Kanada, Italien oder auch Japan, gibt es bereits Regelungen zu nachrichtenlosen Konten, wie sie die Koalition aus Union und SPD nun für Deutschland anstrebt. Das Geld landet in entsprechenden Fonds, die soziale Projekte und Innovationen fördern. Ob und wann ein entsprechendes Gesetz in Deutschland verabschiedet werden könnte, bleibt vorerst lediglich Teil von Diskussionen.