Bis zum 20. Oktober 2023 können zahlreiche Haushalte in Deutschland Antrag auf den wohl vorerst letzten Heizkosten-Zuschuss stellen. Die sogenannte Härtefallhilfe soll Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, entlasten. Bund und Länder haben sich Ende März 2023 auf nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung geeinigt. Was ist also genau geplant und wer kann die finanzielle Hilfe beantragen? Darüber hinaus fassen wir für euch die Referenzpreise zusammen, erklären euch, wie hoch der Zuschuss ausfällt und die Regeln für die Härtefallhilfe in den einzelnen Bundesländern.
Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die von stark gestiegenen Preisen bei Brennstoffen betroffen sind. Laut der Vereinbarung zwischen Bund und Länder sind damit "nicht leitungsgebundene Energieträger" gemeint, sprich: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Viele dieser Heizungen wären auch von dem geplanten Heizungsverbot betroffen.
Härtefallhilfe für Heizkosten: Wer kann den Zuschuss beantragen?
Damit du den Zuschuss beantragen kannst, musst du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 einen der genannten Brennstoffe für deine Heizungsanlage geliefert bekommen.
- Die Kosten waren mehr als doppelt so hoch, als dich dieselbe Menge noch 2021 gekostet hätte.
- Du kannst eine Rechnung und einen Zahlungsbeleg über die Kosten vorlegen.
- Du beantragst die Hilfe für deinen Privathaushalt oder als Vermieter für Mietwohnungen, die mit einem der genannten Brennstoffe beheizt werden.
Entlastet werden sollen demnach nicht nur Eigentümer von Heizungsanlagen, sondern auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst sollen nichts machen müssen. Außerdem wichtig: Die Bundesländer sind für die Auszahlung der Härtefallhilfe zuständig. Die Regeln können im Detail je nach Land abgewandelt werden.
Referenzpreise für Heizöl, Brennholz, Flüssiggas und Holzpellets
Da der Zuschuss für Härtefälle gedacht ist, gilt die Voraussetzung: Der Preis für Heizöl und Co. muss sich mindestens verdoppelt haben im Vergleich zu 2021. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftsministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten - sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.
Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu können die Länder ausnahmsweise das Bestelldatum anerkennen - Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.
Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen. Da die Entlastung vergleichbar mit der Gaspreisbremse sein soll, werden 80 Prozent der Mehrkosten erstattet, die über die Verdopplung hinausgehen. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1000 Euro.
Härtefallhilfe-Rechner: So hoch ist der Zuschuss für Privathaushalte
Ein Beispiel für eine Erstattung laut Ministerium: Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl, im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. Der Haushalt kann demnach einen Zuschuss von 432 Euro bekommen. Das heißt aber auch: Wenn sich die Kosten für den jeweiligen Brennstoff "nur" verdoppelt haben, erhält man keine Erstattung. Wenn du wissen möchtest, wie hoch dein Heizkosten-Zuschuss ausfallen würde, kannst du den Härtefallhilfe-Rechner des Bayerischen Sozialministeriums nutzen.
Die Härtefallhilfe kann bis zum 20. Oktober 2023 online beantragt werden. In Ausnahmefällen sollen Anträge auch per Post eingereicht werden können. Die entsprechenden Online-Portale für die Antragstellungen wurden bereits eingerichtet und teils auch schon freigeschaltet.
In Berlin können Bürger*innen bereits seit Januar 2023 ihr Online-Anträge einreichen, in den übrigen Bundesländern folgt der Startschuss im Mai. 13 Bundesländer nutzen dabei dasselbe Portal, eingerichtet von der Stadt Hamburg. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin haben eigenen Portale. Im Regelfall sollen folgende Nachweise erforderlich sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie «strafbewehrte» Eigenerklärungen der Antragstellenden unter anderem über Antragsvoraussetzungen.
Hier findest du die Details zur Härtefallhilfe in den einzelnen Bundesländern:
Baden-Württemberg
- Antrag kann ab dem 8. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg oder per Post.
- Neben dem Lieferdatum kann auch das Bestelldatum abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Bestellung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 erfolgte und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023.
Bayern
- Antrag kann ab dem 15. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
- Neben dem Lieferdatum kann auch das Bestelldatum abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Bestellung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 erfolgte und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023.
- Für die Antragstellung ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig. Solltest du noch keines haben, kannst du es online beantragen.
Berlin
- Antrag kann ab 31. Januar 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Investitionsbank Berlin.
- Lieferdatum und Bestelldatum müssen im Jahr 2022 liegen, es werden aber Rechnungen bis zu 31. Dezember 2022 angenommen - nicht nur bis 1. Dezember 2023.
- Die Kosten für die Brennstoffe müssen nicht doppelt so hoch sein, sondern nur 70 Prozent über dem Referenzpreis von 2021 liegen.
Brandenburg
- Antrag kann ab dem 8. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Bremen
- Antrag kann ab dem 2. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg oder per Post.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Hamburg
- Antrag kann ab dem 2. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg oder per Post.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Hessen
- Antrag kann ab dem 4. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg.
- Neben dem Lieferdatum kann auch das Bestelldatum abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Bestellung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 erfolgte und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023.
Mecklenburg-Vorpommern
- Antrag kann ab dem 4. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Niedersachsen
- Antrag kann ab dem 4. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen
- Antrag kann ab Mitte Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.
- Neben dem Lieferdatum kann auch das Bestelldatum abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Bestellung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 erfolgte und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023.
- Für die Antragstellung ist ein ELSTER-Zertifikat oder eine Bund-ID notwendig. Solltest du noch keines davon haben, kannst du das Zertifikat hier online beantragen. Die Bund-ID kannst du ebenfalls online beantragen.
Rheinland-Pfalz
- Antrag kann ab dem 8. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg oder per Post.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Saarland
- Antrag kann ab dem 8. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg oder per Post.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Sachsen
- Antrag kann ab dem 8. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Sachsen-Anhalt
- Antrag kann ab dem 4. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg oder per Post.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Thüringen
- Antrag kann ab dem 8. Mai 2023 gestellt werden, online auf dem Portal der Kasse.Hamburg oder per Post.
- Es sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Wenn du außer dem Auslaufen der Antragsfrist für den Heizkosten-Zuschuss noch über alle weitere Änderungen im Oktober Bescheid wissen möchtest, empfehlen wir unsere separaten Artikel.
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