- Das Bundeskabinett beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
- Teilweises Verbot des Heizens mit Holz: Für wen gilt das Gesetz?
- Bayerischer Waldbesitzerverband kritisiert Gesetzentwurf
Holz ist – im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie Kohle – ein nachwachsender Rohstoff. Es gilt seit Jahren als erneuerbarer Stoff. Doch durch die Verbrennung von Holzpellets, Hackschnitzel und Scheitholz entsteht auch klimaschädliches CO₂. Weil das kontraproduktiv für das Erreichen der Klimaziele ist, will die Bundesregierung die Nutzung von Holz zum Heizen und zur Warmwasseraufbereitung stark einschränken. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der inFranken.de vorliegt, hervor. Ein Großteil der Energie muss erneuerbar sein.
Gesetzentwurf: Diese Energieträger sind erneuerbar
Das Bundeskabinett hat die Novelle bereits beschlossen. Jetzt müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Sobald das Gesetz unter Dach und Fach ist, bedeutet das ab 2024: Mindestens 65 Prozent der häuslichen Heiz- und Warmwasserenergie müssen aus erneuerbaren Quellen stammen. Holz haben das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), die den Entwurf ausgearbeitet haben, ausgeklammert.
Welche Technologie Hausbesitzer*innen für neue Heizungen wählen, stellt der Gesetzentwurf frei:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Solarthermie-Heizung
- H2-ready-Heizungen (Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
Teilweises Verbot des Heizens mit Holz: Für wen gilt das Gesetz?
Ob die erste Heizung in einem Neubau oder eine Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht wird: Ab 1. Januar 2024 gelten für jede neu eingebaute Heizung die 65 Prozent erneuerbare Energie. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen. Wenn eine Anlage defekt ist, darf nach wie vor auch repariert werden. Sollte die Heizung nicht mehr reparabel ist, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren, bei Gasetagen 13 Jahre. Sollte das Gebäude noch nicht an das Wärmenetz angeschlossen sein, ein Anschluss aber absehbar ist, gelten 10 Jahre.
Hauseigentümer*innen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Umstellung im Fall einer kaputten Heizung ausgenommen. Auch eine Härtefallregelung sieht das neue Gesetz vor. Menschen, die sich die Investition in eine entsprechende Heizanlage nicht leisten können, sind ebenfalls ausgenommen. Das Bauministerium hat eine Reihe von Förderungen für die Anschaffung einer Erneuerbaren-Heizung angekündigt. Bei Härtefällen wird im Einzelfall geprüft, ob im Rahmen einer Förderung der oder die Eigentümer*in doch in eine neue Heizung investieren kann.
Am 31. Dezember 2044 ist allerdings Schluss. Zu diesem Zeitpunkt sollen nach Wunsch der Bundesregierung alle Heizungen in Deutschland nur noch mit erneuerbaren Energieträgern versorgt werden.
Wärmepumpen-Heizung: Hier bis zu 5 Angebote anfragenBayerischer Waldbesitzerverband kritisiert Gesetzentwurf
Holz ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. 4,4 Millionen Hektar Wald befinden sich in der Hand privater Waldbesitzer*innen, die vom Holzeinschlag leben. Der Bayerische Waldbesitzerverband befürchtet durch weniger Holzheizungen nicht nur massive wirtschaftliche Einbußen der Forstbetriebe. Waldeigentümer*innen dürfen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, ihren eigenen Rohstoff nicht mehr nutzen. "In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur Beheizung seines eigenen Hauses verwenden", mahnt Verbandspräsident Josef Ziegler.
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In den nächsten Jahrzehnten müssen Deutschlands Wälder dem Klimawandel angepasst werden, um bestehen zu können. Dazu ist es notwendig, die bekannten Baumarten, wie Fichten oder Kiefern, durch neue zu ersetzen. Küstentanne und Douglasie etwa gelten wissenschaftlich bereits als klimaresistenter. Der Waldbesitzerverband gibt zu bedenken, dass beim Waldumbau viele Nebenprodukte anfallen, für die durch das neue Gesetz kaum noch Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus fallen Einnahmen weg, die Waldbesitzer*innen für den Waldumbau benötigen.
Wälder sind wichtig für den Klimaschutz, denn Bäume absorbieren CO₂. Die GEG-Novelle sieht Ziegler kontraproduktiv: "In Zukunft entsteht das CO₂ im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im Hinblick auf den Klimaschutz."
Fazit - Sachlage und Kritik
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass künftig neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Rohstoffen versorgt werden müssen. Laut dem Gesetzentwurf zählt Holz nicht dazu. Den Entwurf hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. Jetzt muss das Gesetz noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Für bestehende Anlagen gilt das vorerst nicht. Ausnahmen sieht das Gesetz für betagte Hausbesitzer*innen und finanzielle Härtefälle vor. Für neue entsprechende Heizungen sind Förderungen vorgesehen. Ab 2045 sollen Heizungen in Deutschlands Gebäuden nur noch mit erneuerbaren Energieträgern versorgt werden. Der Bayerische Waldbesitzerverband sieht das neue Gesetz kritisch.
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