- Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch?
- Diese Bedingungen müssen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sein
- Welche Krankheiten müssen vorliegen?
- Muss ich die Erwerbsminderungsrente selbst beantragen?
- Welche Unterlagen brauche ich zur Beantragung?
- Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente?
- Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
- Wie viel Geld kann ich noch dazu verdienen?
Wer krank wird und längere Zeit aus dem Berufsleben ausfällt oder sogar ganz ausscheidet, für den wird die Erwerbsminderungsrente wichtig. Aber: Nicht jeder, der längere Zeit nicht arbeitet, erhält die Erwerbsminderungsrente automatisch.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Wer hat Anspruch?
Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Art frühzeitige Rente, die ein Arbeitnehmer erhält, wenn er aus gesundheitlichen Gründen die Erwerbstätigkeit nicht mehr im vollen Umfang ausüben kann.
Diese Erwerbsminderungsrente erhält er, weil in solchen Fällen der Verdienst sinkt oder komplett wegfällt. Diese Rente soll helfen, die Einbußen zu kompensieren. Allerdings bekommt nicht jeder automatisch diese Rente - vor allem nicht in voller Höhe.
Es müssen hierfür genaue Voraussetzungen erfüllt sein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Auszahlung.
Welche Bedingungen müssen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sein?
Beschäftigte, die erkranken, erhalten ihren Lohn zunächst weiter vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich die Kosten später von der Krankenkasse erstatten lassen. Erst, wenn schwere Erkrankungen vorliegen, welche die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen - also mindestens sechs Monate andauern - kommt die Erwerbsminderungsrente infrage.
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Diese Art der Rente bekommt man in Deutschland nur, wenn jemand schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen hat, das reguläre Renteneintrittsalter aber noch nicht erreicht hat. Das reguläre Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab und steigt nach und nach auf 67 Jahre. Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist außerdem, dass aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als sechs Stunden Arbeit am Tag möglich sind.
Viele Selbstständige haben hier das Nachsehen, wenn sie nie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Nur, wenn sie freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht Hoffnung, dass sie Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall erhalten. Die Erwerbsminderungsrente betrifft also vor allem Arbeitnehmer. Diese müssen in der Regel eine Wartezeit von fünf Jahren durchlaufen haben, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Damit ist gemeint, dass Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre bei der deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein müssen, bevor sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten können. In diesen fünf Jahren müssen sie in mindestens drei Jahren lang Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben. Bei Schwangeren oder Menschen in Elternzeit gibt es Ausnahmeregeln.
Welche Krankheiten müssen vorliegen?
Es lässt sich nicht allgemein sagen, bei welchen Krankheiten eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird, weil Krankheitsgeschichten immer unterschiedlich ausfallen. Auch die Schwere der Krankheit wird individuell beurteilt. In den meisten Fällen geht um schwerwiegende Muskel-, Nerven-, Knochen- oder Stoffwechselerkrankungen. Aber auch Krebserkrankungen kommen vor. Eine Anerkennung bei gravierenden psychischen Krankheiten ist ebenfalls möglich.
Muss ich die Erwerbsminderungsrente selbst beantragen?
Die Erwerbsminderungsrente muss selbst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Das kann man in einer Filiale der Deutschen Rentenversicherung machen – oder auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Online muss man dafür ungefähr 45 Minuten Zeit einplanen, wenn man die entsprechenden Unterlagen vorliegen hat. Andernfalls könnte es länger dauern. Es ist auch möglich, die Erwerbsminderungsrente formlos in einem Schreiben zu beantragen. Dann meldet sich die Deutsche Rentenversicherung zurück und fordert weitere Unterlagen an. Diese können dann per Post oder online eingereicht werden.
Diese Unterlagen brauchst du für die Erwerbsminderungsrente
- Kontonummer (IBAN) und Steuer-ID
- Kranken- und Pflegeversicherungsausweise/-Nummern
- Versicherungsnummer (steht z. B. auf alten Schreiben zur Rente, Gehaltsabrechnung, Meldung zur Sozialversicherung oder dem Sozialversicherungsausweis)
- Versicherungsunterlagen für Zeiten ohne Berufstätigkeit, z. B. Nachweise über Ausbildungszeiten, Bescheide über Sozialleistungen bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
Diese Unterlagen brauchst du für deinen Krankheitsverlauf bei der Erwerbsminderungsrente
- Angaben über behandelnde Ärzt*innen
- eine ärztlich dokumentierte Auflistung der Krankheiten und deren Auswirkungen (die Rentenversicherung spricht von "Gesundheitsstörungen")
- Dokumente und vorherige Bescheide von Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Berufsgenossenschaften zum Gesundheitsstatus und zu Krankenkassen
- Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
- Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten
- Bei Behinderungen: Behindertenausweis bzw. Feststellungsbescheide zum Grad und zur Art der Behinderung
Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung?
Die Erwerbsminderungsrente wird entweder in voller oder in abgestufter Höhe ausgezahlt. Dies hängt davon ab, ob nach Beurteilung der Rentenversicherung eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente ist im Regelfall befristet und höchstens drei Jahre gültig. Danach muss die Erwerbsminderungsrente neu beantragt werden. Nur wenn ganz eindeutig keine gesundheitliche Besserung zu erwarten ist, wird die Rente langfristig weitergezahlt.
Wenn ein Arbeitnehmer so schwer krank ist, dass er weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält er die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe ausgezahlt. Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, gelten beispielsweise grundsätzlich als voll erwerbsgemindert.
Gilt man als teilweise erwerbsgemindert, wird davon ausgegangen, dass man zwar weniger als sechs Stunden, aber weiterhin mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Dann erhält der Arbeitnehmer den halben Betrag. Eine Sonderregelung gibt es jedoch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind: Sie können auch bei Berufsunfähigkeit zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Es geht also um Fälle, in denen zwar noch wenigstens sechs Stunden tägliche Arbeit möglich sind, aber nicht im bisherigen Beruf.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2023?
Die Erwerbsminderungsrente fällt immer individuell aus. Sie berechnet sich aus drei Faktoren, welche miteinander multipliziert werden. Eine wichtige Rolle spielt die Höhe und die Jahre der Einzahlungen in die Rentenversicherung. Hierfür vergibt die Deutsche Rentenversicherung Punkte. Diese richten sich nach dem deutschen Durchschnittsverdienst (im Jahr der Einzahlung). Wer zum Beispiel 70 Prozent des Durchschnittsverdienstes in einem Jahr bezogen hat, erhält 0,7 Punkte. Sie heißen auch Renten- oder Entgeltpunkte. Der Verdienst bestimmt nämlich auch die Höhe der Einzahlungen. Relevant wird später der Punkte-Durchschnitt aller Beitragsjahre.
Auch die Art der Erwerbsminderung ist für die Höhe der Rente entscheidend. Sie bestimmt den sogenannten Rentenartfaktor. Gilt man als vollständig erwerbsgemindert, beträgt der Rentenartfaktor 1,0. Ist man teilweise erwerbsgemindert, liegt der Rentenartfaktor bei 0,5. Auch der Rentenwert ist wichtig. Dieser wird jährlich bestimmt und ist in West- und Ostdeutschland unterschiedlich. Im Westen beträgt er aktuell 36,02 Euro, im Osten 35,52 Euro.
Eine Beispielrechnung: Eine Person hat 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Im Durchschnitt dieser Jahre hat sie 0,7 Entgeltpunkte gesammelt. Wegen einer schweren Erkrankung bekommt sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Der Rentenartfaktor beträgt also 1,0. Da die Person in einem der "alten Bundesländer" im Westen wohnt, beträgt der Rentenwert 36,02 Euro. Wie viel ihre Erwerbsminderungsrente beträgt, berechnet sich daher wie folgt: 35 Einzahlungsjahre x 0,7 Entgeltpunkte x 1,0 Rentenartfaktor x 36,02 Euro Rentenwert = 882,49 Euro. Unsere Person im Beispiel kann also mit 882,49 Euro Erwerbsminderungsrente rechnen.
Wie viel Geld kann man zusätzlich verdienen?
Wenn jemand neben der Erwerbsminderungsrente Geld dazuverdienen möchte, muss sich an bestimmten Freigrenzen orientieren, um keine Kürzung der Erwerbsminderungsrente zu riskieren.
Auch muss wieder zwischen teilweiser und vollständiger Erwerbsminderung unterschieden werden. Wurde eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt, orientiert sich die Freigrenze am höchsten Verdienst der betroffenen Person in den letzten 15 Einzahlungsjahren. Die Rentenversicherung bestimmt sie individuell. In 2023 sind jedoch mindestens 35.647,50 möglich.
2023 sind bei voller Erwerbsminderung maximal 17.823,75 Euro an Zuverdienst möglich.
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