Die SPD plant eine Reform der Erbschaftssteuer, die vor allem auf höhere Abgaben für Millionenerben abzielt. Dieses Vorhaben stößt jedoch auf erhebliche Kritik – insbesondere mittelständische Unternehmen befürchten dadurch Nachteile. Wie sich solche Nachteile vermeiden ließen, dazu hat die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer nun einen Vorschlag unterbreitet. Für Firmen, die eine Steuer von 15 Prozent auf das Betriebsvermögen nicht zahlen können, stellt Schnitzer ein besonderes Konzept zur Debatte.

"Man könnte im Grunde auch den Staat zum stillen Teilhaber machen und sagen: Okay, ein Teil davon gehört jetzt dir - ohne Stimmrechte einfach nur - das ist ein Teil, der jetzt eigentlich dem Steuerzahler gehört", sagte sie im Interview mit dem BR-Format Kontrovers - Die Story. Gitta Connemann (CDU), Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion übte an dem Vorschlag im selben Format massive Kritik: "Von einer Wirtschaftsweisen sollte man erwarten können, dass sie Wirtschaftskenntnisse und Weisheit mitbringt. Dieser Vorschlag ist das Gegenteil von beidem - schlichtweg nur abstrus." 

"Bedarf einer Reform": Wirtschaftsweisen äußern sich in Erbschaftssteuer-Debatte

Dass es bei der Erbschaftssteuer prinizipiell einer Reform bedarf, unterstreicht hingegen der Wirtschaftsweise Martin Werding. "Die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften verstößt gegen die Grundprinzipien einer gleichmäßigen Besteuerung", betonte er gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Würden Erbschaften höher besteuert, müsse das für alle Vermögensarten gelten.

Werding bekräftigte auch: "Natürlich muss man Rücksicht auf die Unternehmen nehmen, etwa durch großzügige Stundungsregelungen, mit denen das Bezahlen der Steuerschuld über viele Jahren gestreckt werden kann. Aber wer 20 Millionen erbt, soll dafür auch seinen Anteil an den Fiskus abführen." Auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), betonte gegenüber inFranken.de bereits: "Eine Reform der Erbschaftsteuer ist überfällig."

In einer Mitteilung äußerten sich die Wirtschaftsweisen bereits im November geschlossen zur Erbschaftssteuer. Ihr Standpunkt: "Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte reformiert werden, um für eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten zu sorgen." Die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen solle dazu deutlich verringert werden.  "Die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sorgen dafür, dass ausgerechnet sehr hohe Erbschaften und Schenkungen häufig nur vergleichsweise gering besteuert werden", wird Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft, zitiert. "Es bedarf einer Reform, die die aktuellen Verschonungsregelungen einschränkt und die Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichtet."

Reform der Erbschaftssteuer: Das schlägt die SPD vor

Angestoßen wurde die Debatte um die Erbschaftssteuer durch einen geplanten Reform-Entwurf der SPD. Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, sagte dazu gegenüber der Rheinischen Post: "Reiche Erben müssen sich mehr am Gemeinwohl beteiligen, das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Bislang gibt es viel zu viele Schlupflöcher, sodass normale Erben besteuert werden, Super-Erben sich aber drücken können."

Christian von Stetten, Vorsitzender des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM), bezeichnete den SPD-Vorschlag im Gespräch mit der Bild als "Frontalangriff auf die deutschen Familienunternehmen" und "das Ende des letzten Jahres ausgerufenenen Koalitionsfriedens". Die SPD betont jedoch: "Es ist für uns selbstverständlich, dass das Wohnhaus von Oma steuerfrei geerbt werden kann, aber für drei Villen Erbschaftssteuer anfällt", zitiert die Bild-Zeitung aus dem Konzept, das die SPD in diesem Zusammenhang vorlegte. Folgendes ist bisher geplant:

  • Künftig soll es einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro geben, der steuerfrei geerbt werden kann – nach Informationen der ARD sind 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen vorgesehen. Nicht betroffen wäre demnach ein selbst genutztes Eigenheim.
  • Für Unternehmen soll es einen neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro geben. Für die Steuern seien bei Unternehmen mit Arbeitsplätze-Garantie jedoch Stundungsmöglichkeiten von bis zu 20 Jahren vorgesehen. Kleinere und viele mittlere Unternehmen, die unter diesem Betrag liegen, sollen steuerfrei übertragen werden können. Vermögenswerte oberhalb dieses Betrags sollen progressiv besteuert werden.
  • Die Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen plant die SPD nicht weiterzuführen. Bislang gelten die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen für einen Zeitraum von zehn Jahren.