Für ihren Vorstoß zur Erbschaftssteuer erntet die SPD derzeit viel Kritik. Denn geht es nach der Partei, sollen wohlhabende Erben künftig stärker besteuert werden. "Reiche Erben müssen sich mehr am Gemeinwohl beteiligen, das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Bislang gibt es viel zu viele Schlupflöcher, sodass normale Erben besteuert werden, Super-Erben sich aber drücken können", begründete Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, gegenüber der Rheinischen Post.
Christian von Stetten, Vorsitzender des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM), bezeichnete den SPD-Vorschlag im Gespräch mit der Bild gar als "Frontalangriff auf die deutschen Familienunternehmen" und "das Ende des letzten Jahres ausgerufenenen Koalitionsfriedens". Von Stetten geht sogar noch weiter: "Was die SPD vorschlägt, wäre das faktische Ende der großen deutschen Familienunternehmen in unserem Land."
Erben stärker besteuern: Das plant die SPD für die Erbschaftssteuer
Auch Handwerkspräsident Jörg Dittrich und Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands Die Familienunternehmer, kritisierten die SPD-Pläne scharf. "Finger weg vom Betriebsvermögen", sagte der Handwerkspräsident. Die Präsidentin des Verbands Die Familienunternehmer, betonte: "Gerade in einer Zeit, in der die Unternehmen wegen struktureller Nachteile des Standortes Deutschland riesige Probleme haben, sendet die SPD ein fatales Signal. Statt Betriebe zu entlasten und Investitionen zu fördern, droht die Partei in ihrem Konzeptpapier, den Unternehmen weitere Liquidität zu entziehen und Nachfolgen zu erschweren."
Aber was gilt aktuell überhaupt? Wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt erst einmal vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. "Es ist für uns selbstverständlich, dass das Wohnhaus von Oma steuerfrei geerbt werden kann, aber für drei Villen Erbschaftssteuer anfällt", zitiert die Bild-Zeitung aus dem SPD-Konzept. Folgendes sehen die Pläne der SPD zur Erbschaftssteuer vor:
- Künftig soll es einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro geben, der steuerfrei geerbt werden kann – nach Informationen der ARD sind 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen vorgesehen. Nicht betroffen wäre demnach ein selbst genutztes Eigenheim.
- Für Unternehmen soll es einen neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro geben. Für die Steuern seien bei Unternehmen mit Arbeitsplätze-Garantie jedoch Stundungsmöglichkeiten von bis zu 20 Jahren vorgesehen. Kleinere und viele mittlere Unternehmen, die unter diesem Betrag liegen, sollen steuerfrei übertragen werden können. Vermögenswerte oberhalb dieses Betrags sollen progressiv besteuert werden.
- Bislang gelten die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen plant die SPD nicht weiterzuführen.
"Ist unverständlich": Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer mit scharfer Kritik
Familienunternehmer-Präsidentin Ostermann äußerte, die SPD präsentiere den neuen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro als Schutz für kleine und mittlere Betriebe. "In der Realität reicht dieser Betrag bei weitem nicht aus, um die Nachfolge in typischen mittelständischen Unternehmen steuerlich abzusichern." Eine erhöhte Steuerlast gefährde die Substanz und zwinge ohnehin angeschlagene Betriebe entweder zum Verkauf oder schlimmstenfalls zur Aufgabe.
Dittrich sagte: "Bevor über Änderungen an der Erbschaftssteuer diskutiert wird, sollte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Alles andere ist vorschnell und gefährdet Arbeitsplätze sowie Ausbildungsplätze. Gerechtigkeit bedeutet, einen klaren Unterschied zu machen zwischen einer geerbten Yacht oder Immobilie und einem Betrieb, der Verantwortung für Beschäftigte und Auszubildende trägt."
Die Verschonung von Betriebsvermögen sei richtig und müsse in jedem Fall erhalten bleiben. "Es ist unverständlich, dass ausgerechnet die SPD die Verschonungen abschaffen und durch einen Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von 5 Millionen Euro ersetzen will. Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, ist aber schnell erreicht, wenn man beispielsweise Betriebsgrundstücke oder Maschinen betrachtet."
Auch positive Stimmen: Beseitigen SPD-Pläne Steuerungerechtigkeit?
Volker Treier, Chefanalyst der Deutschen Industrie- und Handelskammer sagte, die SPD-Pläne würden zu einer erheblich höheren Belastung bei der Übertragung von Betriebsvermögen führen. Der vorgesehene Freibetrag für Unternehmen von fünf Millionen Euro wäre unverhältnismäßig niedrig, sodass in den meisten Fällen erhebliche Steuerzahlungen fällig würden. Der "Wirtschaftsweise" Achim Truger begrüßte in seiner Kolumne beim "Surplus Magazin" den Reformvorschlag der SPD zur Erbschaftssteuer. Eine weitgehende Abschaffung der Privilegien für Betriebsvermögen würde eine massive Steuerungerechtigkeit beseitigen, meinte er.
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