Eine Geburt kann auch finanziell eine Herausforderung darstellen - umso wichtiger ist für Eltern und Alleinerziehende die Unterstützung des Staates durch Elterngeld und Kindergeld. Die Zukunft des Kindergeldes hängt auch von den aktuellen Koalitionsverhandlungen ab. Beim Elterngeld gilt jedoch bereits seit dem 1. April 2025 eine neue Regelung.
Erst im vergangenen Jahr wurde die Gehaltsgrenze, bis zu der Eltern mit der Leistung rechnen können, abgesenkt. 2024 war die Zahl der Empfänger laut dem Statistischen Bundesamt darum schon 10,6 Prozent niedriger als noch 2021, berichtet die dpa - das hängt allerdings auch mit der sinkenden Geburtenrate zusammen.
Neue Elterngeld-Regelung seit 1. April 2025 - deutlich weniger Paare erhalten die Leistung künftig
Auch 2025 dürfte die Zahl der Paare und Alleinerziehenden, die Elterngeld beziehen, weiter schrumpfen - und zwar aufgrund einer neuen Regelung. Denn für Geburten seit dem 1. April 2025 gilt: Nur Eltern mit insgesamt weniger als 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr können Elterngeld beziehen. Das teilt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auf seiner Internetseite mit.
Das Elterngeld gibt es in dieser Form seit 2007. Es soll einen teilweisen finanziellen Ausgleich nach der Geburt des Kindes schaffen. "So wird es Müttern und Vätern ermöglicht, beruflich kürzerzutreten, um sich um ihr gemeinsames Kind zu kümmern, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen", erklärt das Familienministerium.
Elterngeld kann prinzipiell jedes Paar und jeder Alleinerziehende bekommen – solange man unter der Einkommensgrenze liegt. Diese wurde bereits am 1. April 2024 abgesenkt: Zuvor lag sie bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Für Kinder, die seit dem 1. April 2024 geboren wurden, zieht das Familienministerium bei 200.000 Euro die Grenze.
Staat verspricht sich große Einsparungen - 20.0000 Paare von Änderung betroffen
Und noch eine Regelung änderte sich bereits im vergangenen Frühjahr: Das Basiselterngeld kann seitdem, bis auf wenige Ausnahmen, nur noch für maximal einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes von beiden Eltern gleichzeitig bezogen werden.
Aber warum sind die Änderungen überhaupt nötig? "Die strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministers gelten auch für das Bundesfamilienministerium", begründete das Familienministerium das Maßnahmenpaket im vergangenen Jahr. Und da das Elterngeld der größte Einzelposten im Haushalt des Ministeriums sei, müsse bei diesem besonders gespart werden.
Und das Sparpotenzial beim Elterngeld ist groß: Wie das Ministerium auf Anfrage des MDR sagte, sind von der Absenkung der Einkommensgrenze 2025 schätzungsweise 20.000 Paare betroffen. Das bedeute eine mögliche Einsparung von 150 Millionen Euro.
So hoch ist das Elterngeld
Im kommenden Jahr könne diese sogar noch deutlich höher ausfallen: Dann könnten nach Schätzungen des BMFSFJ nämlich 30.000 Paare betroffen sein und 250 Millionen Euro eingespart werden. Weitere Absenkungen der Einkommensgrenze sind wohl vorerst nicht geplant.
Doch wie hoch ist das Elterngeld eigentlich, wenn dadurch so viel eingespart werden kann? "Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens", erklärt das Familienministerium online.
Da es nie einen Inflationsausgleich gab, hat das Elterngeld seit der Einführung jedoch ordentlich an Wert verloren.