Kleidung, Pflegeprodukte, Essen, Hobbys: Kinder können ganz schön teuer sein. Umso wichtiger ist für viele Eltern die finanzielle Unterstützung des Staates in diesem Bereich. Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag sollen dabei helfen, Eltern zu entlasten. Mit der neuen Bundesregierung könnte sich dabei jedoch einiges ändern.
Die Union will sowohl den Kinderfreibetrag, als auch das Kindergeld anheben. Das betonen CDU und CSU in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm. Allerdings soll es für eine Gruppe beim Kindergeld neue Regelungen geben: Man setze sich dafür ein, dass das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Unterhaltskosten des jeweiligen Landes angepasst werden kann, heißt es im Programm. Jährlich fließen laut der Bundesagentur für Arbeit etwa 500 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland - das ist ein Prozent aller Zahlungen.
Kindergeld: Für wen der Betrag künftig schrumpfen könnte
Konkret bedeutet das: Eltern, deren Kinder in Polen leben, könnten künftig weniger Geld bekommen. Lebt das Kind in den USA oder der Schweiz, könnte der Betrag je nach Auslegung eventuell sogar steigen. Die Idee, die Zahlungen an die Lebenshaltungskosten anzupassen, ist nicht neu. Die AfD hatte einen entsprechenden Antrag bereits 2018 im Bundestag zur Abstimmung gebracht.
Für in Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien lebende Kinder erwartete die AfD-Fraktion demnach die Absenkung des Kindergelds um die Hälfte. Für Griechenland und Portugal würde das Kindergeld dann noch 75 Prozent der bisherigen Höhe betragen. Der Antrag wurde jedoch mit einer großen Mehrheit abgelehnt.
Doch warum wird das Kindergeld überhaupt über Landesgrenzen hinweg gezahlt? "Kindergeld erhält grundsätzlich nur, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dann kann etwa für EU-Arbeitnehmer ein Anspruch auf Kindergeld für im Heimatland lebende Kinder bestehen", erklärte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Ende 2024 gegenüber der dpa.
Höherer Kinderfreibetrag: Die Pläne von CDU und CSU
Doch wie sehen die sonstigen Pläne der Union aus? Wie bereits erwähnt, sollen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben werden. Der Kinderfreibetrag beträgt dem Bundesministerium für Familie (BMFSFJ) zufolge insgesamt 6672 Euro, also 3336 Euro je Elternteil. Dieser Betrag wird also von dem zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen und bleibt somit steuerfrei. Wenn es nach der Union geht, soll dieser Betrag künftig steigen. Zuletzt stiegen Kindergeld und Kinderfreibetrag Anfang Januar 2025.
"Unser Ziel ist, den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern zu entwickeln", heißt es dazu im Parteiprogramm von CDU und CSU. Der Grundfreibetrag liegt laut dem Bundesfinanzministerium aktuell bei 12.096 Euro. Damit der Kinderfreibetrag auf dasselbe Niveau kommt, müsste dieser sich also fast verdoppeln.
Doch nicht nur am Freibetrag soll sich laut der Union etwas ändern - auch das Kindergeld soll angehoben werden. Derzeit liegt das Kindergeld laut der Bundesagentur für Arbeit bei 255 Euro im Monat. Um wie viel es steigen soll, lassen CDU und CSU im Parteiprogramm jedoch offen. Allerdings solle dieses künftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt werden. Zudem wolle man Familienleistungen bündeln und einfacher zugänglich machen.