- Unmittelbar nach dem Todesfall: Was ist jetzt zu tun?
- Was muss innerhalb der ersten Tage erledigt werden?
- Vor und nach der Beerdigung: Was ist jetzt wichtig?
Der Abschied von einem geliebten Menschen stürzt Hinterbliebene oftmals in eine tiefe Trauer, die alles andere unwichtig erscheinen lässt. Viele Trauernde fühlen sich oft antriebslos, erschöpft, hilflos, leer und verloren. Sie müssen dennoch funktionieren: Denn vor allem in dieser schweren Zeit unmittelbar nach dem Todesfall und in den ersten Wochen danach müssen zahlreiche Formalitäten erledigt werden, die für die Hinterbliebenen schnell zur Belastung werden können. Diese Checkliste kann dabei helfen, strukturiert und Schritt für Schritt vorzugehen, um trotz schwerer Trauer nicht den Überblick zu verlieren.
Unmittelbar nach dem Todesfall: Was ist jetzt zu tun?
Der erste Schritt ist, den Tod offiziell feststellen zu lassen: Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur durch einen Arzt erfolgen. Stirbt eine Person im Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich die jeweilige Einrichtung um die Benachrichtigung des Arztes. Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Notarzt oder der Hausarzt kontaktiert werden, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Es kann daher sehr hilfreich sein, schon im Vorfeld immer die Kontaktdaten des Hausarztes griffbereit zu haben.
Sehr nützlich kann auch eine Liste mit weiteren wichtigen Telefonnummern sein. Denn sobald der Tod festgestellt und bescheinigt wurde, sollten enge Angehörige und Freunde über das Ereignis informiert werden. Eine vorab festgelegte Reihenfolge hilft, die wichtigsten Personen in geordneter Weise zu benachrichtigen. Denn für viele Menschen ist diese Aufgabe sehr belastend: Je mehr Schritte im Vorfeld festgelegt wurden, die Betroffene stur befolgen können, desto einfacher kann es für sie sein.
Nach der ärztlichen Feststellung des Todes muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Bestatter informiert werden. In Deutschland beträgt diese Frist meist 36 Stunden. Der Bestatter ist eine wichtige Anlaufstelle und kann die Hinterbliebenen bei vielen weiteren Schritten beraten und entlasten. Er kümmert sich auch um den Transport des Verstorbenen und die Beantragung notwendiger Dokumente. Nach Möglichkeit sollte die Familie schon zu Lebzeiten des Betroffenen verschiedene Bestattungsunternehmen verglichen haben, um im Todesfall schnell und rational agieren zu können.
Was muss innerhalb der ersten Tage erledigt werden?
Mit der Todesbescheinigung des Arztes kann beim Standesamt eine Sterbeurkunde beantragt werden. Diese Urkunde ist für viele Formalitäten unerlässlich, darunter die Regelung des Nachlasses, das Abmelden bei Versicherungen oder die Beantragung einer Hinterbliebenenrente. Meist übernimmt der Bestatter diesen Behördengang, die Sterbeurkunde sollten die Hinterbliebenen zeitnah erhalten. Wichtig ist dabei, sich gleich mehrere beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde ausstellen zu lassen, da viele Institutionen das Original benötigen.
In den ersten Tagen sollten sich die Hinterbliebenen einen Überblick über die wichtigsten Dokumente und Verträge der verstorbenen Person verschaffen. Dazu gehören Personalausweis, Krankenversicherung, Bankverbindungen, Testament und eventuelle Bestattungsvorsorgeverträge. Diese Dokumente sind für die weitere Organisation notwendig und erleichtern viele der anstehenden Aufgaben. Eine ausführliche Checkliste kann helfen, nichts zu übersehen. Alle wichtigen Unterlagen sollten dann an einem gemeinsamen, sicheren Ort gesammelt und aufbewahrt werden.
Falls ein Testament existiert, sollte es schnellstmöglich bei einem Notar oder Gericht eingereicht werden. Gibt es kein Testament, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. In beiden Fällen kann es hilfreich sein, frühzeitig eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um Unklarheiten und spätere Konflikte zu vermeiden. Das Nachlassgericht kann auch eine Erbschaftsannahme oder -ausschlagung organisieren, was besonders bei verschuldeten Nachlässen wichtig ist. Grundsätzlich können ein Anwalt für Erbrecht oder das Nachlassgericht weiterhelfen, falls es Fragen zur Nachlassregelung gibt.
Vor und nach der Beerdigung: Was ist jetzt wichtig?
Die Planung der Beerdigung ist meist eine emotional sehr aufwühlende Aufgabe. Falls keine Bestattungsvorsorge existiert, sollten nach Möglichkeit die Wünsche des Verstorbenen und der Familie berücksichtigt werden. Der Bestatter kann bei der Organisation der Trauerfeier, Auswahl des Grabes, Blumenschmuck, Musik und dem Ablauf beraten und weiterhelfen.
Trauer in Franken - hier geht es zur WebsiteNach der Beerdigung ist es wichtig, die Mitgliedschaften und Versicherungen der verstorbenen Person zu kündigen. Dazu gehören Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Vereinsmitgliedschaften und Abonnements. Wichtig ist jetzt auch, sich bei der Krankenversicherung über einen möglichen Übergangsschutz für Hinterbliebene zu informieren. Hier ist eine Liste aller Institutionen, die informiert werden müssen, ebenfalls hilfreich. Oft hilft auch der Bestatter bei einer Abmeldecheckliste oder stellt entsprechende Vorlagen zur Verfügung. Hier gibt es weitere Informationen dazu.
Neben Versicherungen und Mitgliedschaften muss auch alles rund um die Bankkonten und den Zahlungsverkehr geregelt werden. So sollte zum Beispiel die Bank des Verstorbenen mithilfe der Sterbeurkunde über den Todesfall informiert werden. Bei Gemeinschaftskonten oder Vollmachten kann es besondere Regelungen geben. Auch sollten Daueraufträge und laufende Zahlungen angepasst werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Für eine reibungslose Abwicklung kann es hilfreich sein, sich bereits zu Lebzeiten des Angehörigen um eine Kontovollmacht zu kümmern.