Was tun, um sich für das Alter abzusichern? Weil vielen die gesetzliche Rente nach sämtlichen Abzügen allein nicht mehr reicht, spielen auch andere Zahlungen eine immer wichtigere Rolle. Es gibt zwar die Option, sich die Rente durch Minijobs aufzubessern - viele Menschen setzen jedoch noch während des Arbeitslebens auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Dieses Angebot ist sehr beliebt. Mitarbeiter können in die Betriebsrente während ihrer Zeit im Unternehmen einzahlen und bekommen sie dann im Ruhestand zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausbezahlt – soweit die Theorie. Allerdings geraten momentan zahlreiche Unternehmen in finanzielle Schieflage und müssen Insolvenz anmelden. Was passiert dann mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Betriebsrente trotz Insolvenz? Wer dann die Zahlungen leistet
Gesetzlich gilt: Ist ein Unternehmen insolvent und damit zahlungsunfähig, darf es ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungen mehr leisten. Das legt das Insolvenzrecht fest. Dass die Mitarbeiter eines Unternehmens während der Insolvenz weiterhin bezahlt werden, ermöglicht das Insolvenzgeld.
Dieses können Unternehmen drei Monate lang beziehen. Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit, erklärt diese auf ihrer Internetseite. Wie aber sieht es nun mit der Betriebsrente aus? Kann ein Unternehmen die Betriebsrente nicht mehr zahlen, kann es laut Informationen der Kanzlei Schultze & Braun dazu kommen, dass die Zahlungen vom Unternehmen ausgesetzt werden.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass bei den Beziehern der Betriebsrente dann kein Geld mehr auf dem Konto landet. Um sie entsprechend zu schützen, gibt es in Deutschland gesetzliche Insolvenzsicherungen. Dazu zählt der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) sowie die Protektor Lebensversicherungs-AG. Durch sie werden die Betriebsrenten der ehemaligen Mitarbeiter auf Grundlage des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gesichert.
Pensions-Sicherungs-Verein und Protektor-AG: Diese Unterschiede gibt es
Allerdings kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Die Leistungspflicht entstehe zwar mit dem Beginn des auf den Sicherungsfall folgenden Monats – bis das Geld auf dem Konto ankomme, könne es jedoch oft bis zu drei Monate dauern, erklärt der PSV auf seiner Internetseite. Der Grund: Der Verein erfährt oft erst mit der Insolvenzeröffnung von den einzelnen Versorgungsansprüchen und muss dann jeden Anspruch prüfen.
Aber was ist nun der Unterschied zwischen den beiden Insolvenzsicherungen? Im Falle einer Insolvenz übernimmt der PSV die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Die Protektor Lebensversicherungs-AG hingegen schützt als Sicherungsfonds für die Lebensversicherer laut eigenen Angaben auf der Internetseite alle Versicherungsnehmer, die einen Versicherungsvertrag bei einem Unternehmen haben, das dem Fonds angehört.
Um zu gewährleisten, dass der PSV oder die Protektor-AG die Zahlungen möglichst reibungslos fortsetzen, können Arbeitgeber einige Dinge beachten. So sollten laut der Kanzlei Schultze & Braun die Betriebsrentner und Versorgungsanwärter informiert werden, noch bevor der Insolvenzantrag gestellt wird. Außerdem können bereits dann Meldedialoge mit dem PSV vorbereitet und durchgeführt und ein Insolvenzplan gestaltet oder eine Veräußerung vorbereitet werden.