Mehr als 5 Millionen Menschen haben im Jahr 2025 Bürgergeld bezogen. Das geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor. Rund 3,95 Millionen Menschen erhielten demnach Arbeitslosengeld II, 1,45 Millionen Menschen Sozialgeld und 70.000 Menschen sonstige Leistungen nach dem SGB II. Für viele von ihnen spielen die Auszahlungstermine eine wichtige Rolle.

Das Jobcenter überweist das Bürgergeld auch 2026 zu festgelegten Terminen. Andreas Kraft, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit, erklärt auf Nachfrage von inFranken.de: "Beziehende von Grundsicherung erhalten ihre Leistungen in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von ihnen angegebene Bankkonto."

Übersicht: Auszahlungstermine für Bürgergeld 2026

Unterschieden wird jedoch nach dem Fälligkeitstag, in der Regel der erste Tag eines Monats, und dem Tag, an dem die Zahlung auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird. Diese Auszahlungstermine gelten laut der Bundesagentur für Arbeit:

Zahlungszeitraum
Fälligkeitstag
Gutschrift auf Konto
Januar
Fälligkeit: 01.01.2026
Kontogutschrift: 30.12.2025
Februar
Fälligkeit: 01.02.2026
Kontogutschrift: 31.01.2026
März
Fälligkeit: 01.03.2026
Kontogutschrift: 27.02.2026
April
Fälligkeit: 01.04.2026
Kontogutschrift: 31.03.2026
Mai
Fälligkeit: 01.05.2026
Kontogutschrift: 30.04.2026
Juni
Fälligkeit: 01.06.2026
Kontogutschrift: 29.05.2026
Juli
Fälligkeit: 01.07.2026
Kontogutschrift: 30.06.2026
August
Fälligkeit: 01.08.2026
Kontogutschrift: 31.07.2026
September
Fälligkeit: 01.09.2026
Kontogutschrift: 31.08.2026
Oktober
Fälligkeit: 01.10.2026
Kontogutschrift: 30.09.2026
November
Fälligkeit: 01.11.2026
Kontogutschrift: 30.10.2026
Dezember
Fälligkeit: 01.12.2026
Kontogutschrift: 30.11.2026
 

Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Grundsicherung könnte sich beim Bürgergeld in Zukunft jedoch einiges ändern. Denn SPD und Union wollen das Bürgergeld nicht nur umtaufen, sondern auch substanziell ändern. Die monatlichen Regelsätze sollen allerdings beibehalten werden. Für Erwachsene liegen diese aktuell bei 563 Euro. Folgendes sieht die Reform vor:

  • Karenzzeit für das Bürgergeld entfällt
  • Vermögensprüfung erfolgt sofort und umfassend
  • Freibeträge werden nach Alter und Berufserfahrung gestaffelt
  • Altersvorsorge zählt künftig zum prüfbaren Vermögen