- Wie viel Bürgergeld steht dir zu?
- Was zahlt das Jobcenter für Miete, Heizung und Strom?
- Welche Extra-Leistungen gibt es?
Der Bürgergeld-Rechner liefert dir mit wenigen Klicks einen Überblick, wie viel Bürgergeld dir zusteht. Doch wie funktioniert das Ganze, welche Faktoren entscheiden über die Höhe des Bürgergeldes und worauf solltest du dabei achten?
Wie viel Bürgergeld steht dir zu?
Bei gegen-hartz.de wurde ein Bürgergeld-Rechner veröffentlicht, mit dem du deinen Anspruch auf Bürgergeld berechnen kannst. So kannst du dir entweder einen Überblick verschaffen oder prüfen, ob das Jobcenter dir den richtigen Betrag überweist. Die Höhe des Bürgergeldes basiert auf Regelbedarfen. Zusätzlich werden deine Wohnkosten und mögliche Mehrbedarfe berücksichtigt. Für 2025 gelten folgende monatliche Regelbedarfe:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- Volljährige Partner: 506 Euro
- Unter 25-Jährige im Elternhaushalt: 451 Euro
- Kinder, 14–17 Jahre: 471 Euro
- Kinder, 6–13 Jahre: 390 Euro
- Kinder, 0–5 Jahre: 357 Euro
Aber Achtung! Wenn du ein eigenes Einkommen oder ein Vermögen aufweist, wird das teilweise angerechnet: Bis zu 100 Euro kannst du grundsätzlich dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird. Bei 100 bis 520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, bei 520 bis 1000 Euro sogar 30 % und zwischen 1000 und 1200 Euro sind es immerhin noch 10 %. Zur Verdeutlichung: Ein alleinerziehender Vater verdient 1200 Euro im Monat. Durch die gestaffelten Freibeträge werden ihm jedoch nur 852 Euro angerechnet, der Rest bleibt anrechnungsfrei. Zusätzlich wird dein Vermögen berücksichtigt: Im ersten Jahr gibt es für Alleinstehende ein Schonvermögen von 40.000 Euro, für jede weitere Person 15.000 Euro. Nach zwölf Monaten wird dieser Schutzbetrag für alle Personen auf 15.000 Euro reduziert.
Was zahlt das Jobcenter für Miete, Heizung und Strom?
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter grundsätzlich die Kosten für deine Wohnung und Heizung, solange die Ausgaben angemessen sind. Was als angemessen eingeschätzt wird, unterscheidet sich regional. Innerhalb von Städten, wie beispielsweise München, liegt die Grenze höher als in ländlichen Regionen.
Auch hier gibt es im ersten Jahr eine Karenzzeit, das Jobcenter zahlt dabei auch überhöhte Mieten ohne Kürzung. Gegebenenfalls musst du danach jedoch umziehen und dich an den Mietgrenzwert anpassen. Die Grenzwerte für die Nettokaltmiete innerhalb einer Stadt wie Hamburg betragen bei einer Person rund 573 Euro, bei zwei Personen 693,60 Euro und bei drei Personen 813 Euro.
Auch Heiz- und Nebenkosten werden übernommen, sofern sie nicht überzogen sind. Stromkosten musst du dagegen selbst bezahlen, sie sind nicht im Regelbedarf enthalten. Behalte deine Nebenkosten dabei immer im Blick: Eine hohe Nachzahlung wird nicht automatisch übernommen, denn das Jobcenter erwartet einen sparsamen Umgang.
Welche Extra-Leistungen gibt es?
Neben dem Regelbedarf gibt es Mehrbedarfe, die den Anspruch auf Bürgergeld erhöhen. Bist du beispielsweise schwanger, erhältst du ab der 13. Woche zusätzlich 17 %. Auch Alleinerziehende bekommen mehr Geld, je nach Anzahl und Alter der Kinder. Einen pauschalen Zuschlag gibt es ebenso für Warmwasser über den Durchlauferhitzer.
Menschen mit Behinderungen werden ebenso besonders unterstützt: Bei Teilhabe am Arbeitsleben gibt es 35 % mehr und bei einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G sind es 17 % zusätzlich. Darüber hinaus gibt es Sonderzahlungen bei Kosten für aufwendige Ernährung, beispielsweise bei bestimmten Krankheiten. Kinder erhalten zusätzlich einen Betrag für Bildung und Teilhabe, z. B. Zuschüsse für den Schulbedarf, für das Mittagessen oder Klassenfahrten.
Wichtig ist, dass alle Leistungen beantragt werden müssen. Dazu kannst du dich direkt im Jobcenter beraten lassen oder du nutzt das Onlineangebot der Agentur für Arbeit. Wer mit Partnern oder Kindern zusammenlebt, der gilt immer als Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet: Der Antrag wird in jedem Fall gemeinschaftlich gestellt, auch wenn dieser nur von einer Person ausgefüllt wird. Prüfe deinen Anspruch regelmäßig, vor allem, wenn sich Lebensumstände, beispielsweise durch einen Umzug, eine Schwangerschaft oder einen Jobwechsel, verändert haben.