4,4 Millionen Arbeitnehmer, und damit 11 Prozent aller Angestellten in Deutschland, haben im vergangenen Jahr Überstunden geleistet. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor.  Während die Mehrarbeit für 19 Prozent unvergütet blieb, wurde sie 16 Prozent - und damit 704.000 Arbeitnehmern - ausgezahlt. Wer in diesem Rahmen auch einen Überstundenzuschlag bekommt, könnte durch eine geplante Steuer-Entlastung der Merz-Regierung bald mehr Geld auf dem Konto haben.

Demnach sollen die Zuschläge für Überstunden künftig steuerfrei gestellt werden. Es gibt jedoch einen Haken: Die Grundvergütung für die Überstunden selbst bleibt in jedem Fall weiterhin steuerpflichtig. Darauf macht der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in einer Mitteilung aufmerksam.

Rechen-Beispiel: So viel mehr Geld bleibt dir durch die geplante Überstunden-Regelung

Darin heißt es auch: Im Jahr 2024 leistete jeder deutsche Arbeitnehmer laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchschnittlich 28,2 Überstunden. Davon waren 13,1 Stunden bezahlt und 15,1 Stunden unbezahlt. Unbezahlte Überstunden sind jedoch nur dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Grundsätzlich sind Arbeitgeber jedoch verpflichtet, Überstunden durch Vergütung oder Freizeitausgleich abzugelten.

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Derzeit fallen sowohl auf die Grundvergütung als auch auf die Zuschläge für Überstunden Steuern und Sozialabgaben an. Die Bundesregierung plant jedoch eine Steuerbefreiung für Zuschläge, die zusätzlich zur regulären Arbeitszeit gezahlt werden. Aber wie viel mehr landet dann wirklich auf dem Konto? Ein Rechen-Beispiel der VLH verdeutlicht die Auswirkungen:

  • Aktuelle Regelung: Ein Arbeitnehmer verdient in diesem Monat bei einer 40-Stunden-Woche brutto 3.000 Euro und erhält für 15 Überstunden 258,60 Euro zusätzlich. Ein fiktiver 30-prozentiger Überstundenzuschlag auf diese Summe vom Arbeitgeber ergibt weitere 77,58 Euro. Insgesamt erhält er also ein Bruttogehalt von 3.336,18 Euro. Bei voller Versteuerung blieben ihm in diesem Beispiel davon noch 2.240,01 Euro netto. 
  • Steuerfreier Zuschuss: Es gelten die exakt gleichen Bedingungen - allerdings ist der Zuschlag von 77,58 Euro in diesem Beispiel steuerfrei. Versteuert werden also nur die 3.258,60 Euro brutto, was ein Nettogehalt von  2.196,57 Euro ergibt. Rechnet man den Zuschlag anschließend hinzu, ergibt das ein Nettogehalt von 2.274,15. Es bleiben dem Arbeitnehmer also 34,14 Euro mehr.

Geplante Überstunden-Regelung: Werden Teilzeitkräfte benachteiligt?

Sollten die geplanten Änderungen greifen, hätten Arbeitnehmer also mehr Netto vom Brutto. Während Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bereits steuerfrei sind, würde die neue Regelung auch Überstundenzuschläge entlasten. Arbeitgeber dürfen jedoch maximal 50 Euro pro Stunde als Grundlohn für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge ansetzen.

Aber: Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD soll die Regelung künftig nur für Überstunden gelten, "die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen". Das bedeutet: Wer Teilzeit arbeitet, profitiert von der Steuer-Entlastung nicht. Auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen antwortete die Bundesregierung dazu jüngst, dass "eine 'mögliche mittelbare Diskriminierung' von Teilzeitbeschäftigten - insbesondere von Frauen" im weiteren Verfahren geprüft werde. "Auch Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Gleichbehandlung im Steuerrecht sollen noch bewertet werden."

Eine Alternative zur Auszahlung ist der Freizeitausgleich. Überstunden können auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und später steuerfrei abgebaut werden. Auch Lebensarbeitszeitkonten bieten Flexibilität, indem sie gesammelte Überstunden für längere Auszeiten wie Sabbaticals oder Vorruhestand nutzbar machen. Werden diese Stunden jedoch später ausgezahlt, fallen Steuern an.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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