• Wirksame Kündigung eines Low Performers ist aufwendig
  • Kündigungsschutz gegen willkürliche Entlassung
  • Wann gilt ein Sonder-Kündigungsschutz?
  • Vorgesetzte austauschen oder auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen

Schwere Fehler des Mitarbeitenden berechtigen den Arbeitgeber zur Kündigung. Zunächst riskiert der Arbeitnehmende eine Abmahnung und, falls das bereits passiert ist, die verhaltensbedingte Kündigung. Die Kündigung eines "Low Performers", das bedeutet, dass ein Mitarbeitender*in konstant unter den Erwartungen und Durchschnittsleistungen liegt, ist nicht ganz so einfach, aber möglich, wie ein Fall aus dem Rheinland zeigt. 

Wirksame Kündigung eines Low Performers ist aufwendig

Eine schlechte Arbeitsleistung kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach vorheriger Abmahnung rechtfertigen. Vor Gericht muss der Arbeitgeber allerdings hieb- und stichfest beweisen, dass der Mitarbeitende erheblich schlechter als der Durchschnitt arbeitet. Dafür muss er dessen Leistungen über einen Zeitraum im Verhältnis zu vergleichbaren Kollegen erfassen - und zwar so, dass das Gericht die Minderleistung erkennt.

Einem Arbeitgeber, ein Lebensmittellogistiker in Köln, ist dies vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Köln gelungen (LAG Köln vom 3.5.2022, Az.: 4 Sa 548/21). Der gekündigte Kommissionierer leistete ein Drittel weniger bei der Abwicklung von Aufträgen als der Durchschnitt. In einer Betriebsvereinbarung (BV), war das Niveau (100 Prozent) bestimmt, welches der Normalleistung entspricht und mit dem Grundlohn vergütet ist. Zusätzlich gibt es eine Leistungsprämie für die Übernahme einer höheren Menge an kommissionierten Packstücken.

Der Arbeitnehmer erreichte in keinem Monat die Basisleistung. Die erste Abmahnung erfolgte wegen "bewusster Zurückhaltung der ihm zur Verfügung stehenden Arbeitskraft und Arbeit". Bereits in einer zweiten Abmahnung warf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter vor, lediglich eine Leistung von 72,5 Prozent der Basisleistung zu erbringen. Vergleichbare Mitarbeiter*innen leisteten durchschnittlich 118 Prozent. Im Kündigungsprozess legte der Arbeitgeber die Schlechtleistung des Mitarbeiters dar, indem er Aufzeichnungen aus seinem Warenwirtschaftssystem vorlegte. Diese dokumentierten die Kommissionierungsarbeiten des "Low Performers" im Vergleich zur Leistung von rund 150 Beschäftigten, die ebenfalls diese Aufgabe hatten.

Kündigungsschutz gegen willkürliche Entlassung

Der Fall in Köln ist allerdings eher die Ausnahme. Du wirst von deinem Chef kritisiert und du sorgst dich, dass du entlassen wirst? Ganz so einfach ist nicht, eine Kündigung auszusprechen. Das Kündigungsschutz-Gesetz (KschG) schränkt den Handlungsspielraum des Arbeitgebers ein. Wenn keine dringenden betriebsbedingten Gründe vorliegen, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen, ist die Kündigung nicht zulässig. Es kann allerdings Kündigungsgründe geben, die in der Person oder deren Verhalten liegen. 

Das heißt, der Arbeitgeber darf nur dann eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Der Kündigungsschutz gilt nicht für alle Beschäftigten. Der Arbeitnehmer muss mehr als sechs Monate im Betrieb beschäftigt und in diesem mindestens zehn Personen angestellt sein. Das bedeutet, dass der Kündigungsschutz für Kleinbetriebe entfällt.

Doch auch in Kleinbetrieben hat der Vorgesetzte nicht die Möglichkeit, seine Mitarbeiter willkürlich zu entlassen. So sind Sitten- oder treuwidrige Kündigungen ebenfalls nicht erlaubt. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf keine Kündigung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals (sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht etc.) vornehmen. Außerdem hat der Arbeitgeber die sozialen Umstände langjährig Beschäftigter zu beachten.

Wann gilt ein Sonder-Kündigungsschutz?

Schutzwürdige Personengruppen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser geht über den allgemeinen Maßstab hinaus und hat strengere Kriterien. Eine Kündigung darf nur erfolgen, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt. Unter den Sonder-Kündigungsschutz fallen:

  • Schwerbehinderte
  • Schwangere und Mütter, die kürzlich entbunden haben
  • Eltern, die Elternzeit beantragten
  • Mitglieder im Betriebsrat
  • Datenschutz-Beauftragte
  • Jugend- und Ausbildungsvertretung

Erhält der Arbeitnehmende eine Kündigung, hat er oder sie die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Wochen nach Erhalt beim Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutz-Klage zu wehren. Hat der Arbeitnehmende die Frist versäumt, ist die Kündigung rechtswirksam, selbst wenn sie auf falschen Annahmen beruht.

Vorgesetzte austauschen oder auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen

Bevor der Chef den Mitarbeitenden kündigt, hat er zu prüfen, ob er oder sie nicht an einem anderen Arbeitsplatz einsetzbar ist. Ebenso könnte die Absenkung des Gehalts in Betracht kommen. Zudem ist zu untersuchen, woran die mangelnde Leistung liegt.

Oft sind die Vorgesetzten das Problem. Diese haben entweder nicht die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt oder die Teamarbeit ist nicht gut genug koordiniert, sodass der vermeintliche "Low Performer" gar nicht besser oder schneller arbeiten kann. Läuft es am Arbeitsplatz gut und hast du ein gutes Verhältnis zur Chefin und zu den Kolleg*innen, ist es ratsam, einen gemachten Fehler offen einzugestehen und mit deinen Vorgesetzten darüber zu sprechen, wie es dazu kommen konnte und wie man es in Zukunft besser machen kann. 

Eine Garantie, von arbeitsrechtlichen Nachteilen verschont zu bleiben, hast du aber nicht. Bei sehr gravierenden Fehlern, besonders im Fall einer Straftat wie Diebstahl oder Betrug, verlieren selbst verdienstvolle Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz. 

Fazit - wenn du nichts zu befürchten hast

Die meisten Arbeitnehmer*innen brauchen bei Fehlern am Arbeitsplatz keine Abmahnung oder Kündigung befürchten. Ein offenes Eingeständnis zeigt eigentlich Stärke. Doch nicht alle Arbeitgeber wissen das zu schätzen. Landet der Fall vor dem Arbeitsgericht, kann sich das günstig auswirken. Arbeitsgerichtsprozesse enden meistens mit einem Vergleich, einer Abfindung für den Arbeitnehmer oder die Kündigung wird zurückgezogen.

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