• Gesetzliche Urlaubsregelungen
  • Das gilt bei unbezahltem Urlaub
  • Mögliche Gründe
  • Fazit

Wer unbezahlten Urlaub nehmen möchte, kann dies nicht einfach so tun. Ob und wie du eine unentgeltliche Freistellung erhalten kannst, verraten wir dir.

Unbezahlter Urlaub: Gesetzliche Lage und mögliche Nachteile für dich

Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass jede*r deutsche Arbeitnehmer*in mit einer 5-Tage-Woche einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr hat. In individuellen Verträgen können hingegen andere Regelungen vorherrschen. Auch, wenn dies zunächst nach gar nicht so wenig klingt, können die Tage schnell aufgebraucht sein. 

Reicht der vorgesehene Jahresurlaub nicht aus, wäre es die erste logische Schlussfolgerung, sich unbezahlten Urlaub zu nehmen. Doch hierbei musst du einiges beachten. Grundsätzlich ist der unbezahlte Urlaub ein Zeitraum, in dem dich dein*e Arbeitgeber*in freistellt. Da du in der Zeit nicht die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung erbringst, erhältst du auch kein Gehalt. Auch, wenn du nicht arbeitest, gelten die grundsätzlichen Nebenpflichten wie die Treuepflicht, das Wettbewerbsverbot, die Fürsorgepflicht und der eventuelle Kündigungsschutz.

Wichtig für dich zu beachten ist, dass du nicht nur kein Gehalt bekommst, sondern dass du bei einem unbezahlten Urlaub, der über einen Zeitraum von vier Wochen hinausgeht, auch deine Sozialversicherungen für die Dauer der Freistellung selbst bezahlen musst. Grund dafür ist, dass der bestehende Versicherungsschutz nur für den ersten Monat der unbezahlten Freistellung gilt. Im Anschluss muss dich dein*e Arbeitgeber*in von den Sozialversicherungen abmelden. Eventuell könnten sich für dich darüber hinaus Nachteile in Bezug auf die Rentenversicherung ergeben, da diese unter anderem mit deiner Vergütung zusammenhängt. Ab dem zweiten Monat nach deinem unbezahlten Urlaub besteht auch für diese Versicherung keine automatische Mitgliedschaft mehr. 

Das solltest du in Bezug auf einen unbezahlten Urlaub beachten

Möchtest du trotz der möglichen Nachteile einen unbezahlten Urlaub nehmen, geht dies nur in Vereinbarung mit deinem Betrieb. Dieser ist nicht dazu verpflichtet, deinem Antrag zuzustimmen. Aus Gründen wie einem Personalmangel oder termingebundenen Projekten könnten sich deine Vorgesetzten dafür entscheiden, deinen Antrag abzulehnen. Eine gesetzliche Regelung dafür, dass einem Antrag auf unbezahlten Urlaub zugestimmt werden muss, gibt es nicht. Aufgrund dessen gibt es auch keine Vorgaben oder Beschränkungen, welche die Dauer betreffen. Wichtig ist nur, dass er in Einigkeit mit der arbeitgebenden Instanz genommen wird.

Durch eine individuelle Absprache mit deinen Vorgesetzten könntest du unbezahlten Urlaub bekommen.
CC0 / Pixabay / geralt

Einige Ausnahmen, die besondere Situationen betreffen, rechtfertigen dagegen die Freistellung. Im Bereich der Pflege gelten etwa folgende Regelungen: Wenn du nach einem unerwarteten Unfall kurzzeitig verhindert bist, kannst du nach Antrag eine Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen erhalten. Darüber hinaus hast du, wenn du ein pflegebedürftiges Familienmitglied versorgst, einen einmaligen Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit. Diese erhältst du nur, wenn das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeitende hat. Bist du Elternteil eines Kindes von unter 12 Jahren, hast du ebenfalls den Anspruch auf bis zu zehn Tage unbezahlten Urlaub. Bei mehreren Kindern kann der Anspruch auf 25 Tage erhöht werden, bei alleinerziehenden Elternteilen wird der Anspruch verdoppelt. Eine Ausnahme stellt der Fall dar, wenn dein Kind unheilbar krank ist. Unabhängig vom Alter des Kindes steht dir dann ein Anspruch auf unbegrenzten, unbezahlten Urlaub zu. Weitere Situationen können dir einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gewähren. Mit einbegriffen sind dabei zum Beispiel Notsituationen, eine plötzliche Erkrankung oder der Unfall von Familienangehörigen, die Elternzeit, Ehrenämter oder arbeitsvertraglich geregelte Ansprüche.

Wurde bereits ein Antrag bei einem anderen Mitglied im gleichen Betrieb genehmigt, liegt das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz vor. Dieses besagt, dass dir der Betrieb den Urlaub nicht verwehren darf, wenn er ihn bereits einer anderen mitarbeitenden Person genehmigt hat. Bist du dir nicht sicher, ob der Fall bei dir vorliegt, könntest du einmal in deinem Team nachfragen.

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Fazit

Zusammengefasst gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zum unbezahlten Urlaub. Einige Ausnahmesituationen können hingegen erfordern, dass du einen gewissen Anspruch auf unbezahlten Urlaub hast. Jeder unbezahlte Urlaub muss in Vereinbarung mit deinen Arbeitgeber*innen geschehen. Möchtest du für eine längere Zeit freinehmen, solltest du dich im Voraus um die Versicherungen kümmern.