Bislang gilt, dass alle Personen, die ab 2023 Altersrente beziehen, 83 Prozent davon versteuern müssen. Lediglich 17 Prozent bleiben steuerfrei.

Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2040 müssen dann 100 Prozent der Rente versteuert werden. Doch dies soll sich nun ändern: Das Wachstumschancengesetz soll den raschen Anstieg der Steuerpflicht ausbremsen.

Rentenbesteuerung - das soll sich ändern

Wie funktioniert das genau? Statt wie bisher in 1-Prozent-Schritten soll der zu versteuernde Anteil neuer Renten ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. 

Das würde bedeuten, dass für alle, die im Jahr 2023 in Rente gehen, nur noch 82,5 Prozent der Bezüge steuerpflichtig wären. Wer 2024 in den Ruhestand geht, müsste dann 83 Prozent versteuern und so weiter.

Wenn das Gesetz verabschiedet wird, würde die volle Besteuerung der Rente von 2040 auf 2058 verschoben werden. Das hätte zur Folge, dass Rentner eine beträchtliche Menge Geld sparen könnten.

Steuerexperte rechnet aus: Rentner müssten tausende Euro weniger versteuern

Der Steuerexperte und Finanzmathematiker Werner Siepe gibt ein praxisnahes Beispiel. So könnten Gutverdiener, die 1975 geboren wurden, 40 Jahre lang ein Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben (oder noch beziehen werden) und im Alter 17 Jahre lang Rente beziehen, "in der Spitze insgesamt rund 72.000 Euro" zusätzlich steuerfrei behalten. Rentner, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient haben, würden demnach 43.000 Euro weniger versteuern müssen.

Die geplante Neuregelung basiert auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im Mai 2021, das eine potenzielle Doppelbesteuerung aufzeigte. Ohne politische Anpassung könnten einige Bürger während ihres Berufslebens und dann nochmal im Ruhestand besteuert werden.

Seit 2021 steigt daher der steuerpflichtige Anteil der Rente bereits nur noch in Ein-Prozent-Schritten, während es zuvor Zwei-Prozent-Schritte pro Jahr waren. Eine Änderung hat die Ampel schon 2023 durchgesetzt, um Doppelbesteuerung vorzubeugen: Seit 2023 können Steuerzahler die Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen. 

Doppelbesteuerung droht weiter - für eine bestimmte Gruppe

Dennoch kann manchen eine Doppelbesteuerung der Rente drohen. Betroffen sind Rentner, die während des Berufslebens 40 Jahre lang einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatten. Obwohl diese Fälle selten vorkommen, sind sie nicht ausgeschlossen.

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Laut dem Finanzmathematiker Siepe könnte in den Jahren 2018 bis 2038 und dann erneut von 2056 bis 2067 eine Doppelbesteuerung für diese Gruppe vorliegen. Für Personen, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient haben und 17 Jahre lang Rente beziehen, könnte eine doppelte Besteuerung ab dem Jahr 2034 ebenfalls in Betracht kommen.

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