Es klingelt und einem wird ein Paket entgegengehalten, mit der Bitte, dieses für die Nachbarin oder den Nachbarn anzunehmen? Dieses Szenario kennen wohl die meisten. Doch ist man dazu verpflichtet, Pakete von Nachbarinnen und Nachbarn entgegenzunehmen?
Die kurze Antwort darauf lautet: Nein. Allerdings haben sich bestimmt einige schonmal darüber gefreut, dass sie statt zur Packstation oder zur Filiale nur bis zur nächsten Haustür gehen mussten, um ihr Paket abzuholen. Wann es sich um einen freundlichen Nachbarschaftsgefallen handelt und wann man aufpassen sollte.
Wann das Paket nicht angenommen werden sollte - Achtung vor diesem fiesen Trick
Grundsätzlich kann die Frage, ob das Paket für die Nachbarin oder den Nachbar abgegeben werden könnte, auch einfach verneint werden. Das sollte man nach auch tun, wenn einem etwas seltsam vorkommt, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra bei Bayern1. Das sollte besonders dann der Fall sein, wenn die Paketbotin oder der Paketbote sich nicht offiziell ausweisen kann, oder man noch nie von der angeblichen Nachbarin oder dem angeblichen Nachbarn gehört hat.
In diesen Fällen sollte einem die Möglichkeit zum Betrug gewahr sein: Besonders in der "paketreichen" Vorweihnachtszeit ist es bei Betrügerinnen und Betrügern beliebt, bestellte Pakete bei vermeintlichen Nachbarn abgeben zu lassen. Dazu wird ein Adressaufkleber an einer leer stehenden Wohnung angebracht und das Paket vom Boten, weil niemand zu Hause ist, im Normalfall bei den hilfsbereiten Nachbarinnen und Nachbarn abgegeben.
Wenn diese das Paket dann an eine abholende Person herausgeben, ohne dass sie die Identität dieser überprüft haben, können sie rechtliche Schwierigkeiten bekommen. Denn häufig gibt es eine Rechnung, die noch nicht bezahlt wurde. Der Absender meldet sich dann bei der Person, die das Paket zuletzt hatte – der netten Nachbarin oder dem netten Nachbarn.
Was gilt, wenn das Paket entgegengenommen wurde
Grundsätzlich muss man mit angenommen Paketen so umgehen, wie mit den eigenen. Außerdem muss man der Nachbarin oder dem Nachbarn natürlich auf Nachfragen das Paket geben. Eine Ausnahme gibt es, wenn man als hilfsbereite Person für eine mögliche Rechnung in Vorleistung gegangen ist. Dann kann man das Paket auch nicht herausgeben, falls die Nachbarin oder der Nachbar seinen Schulden nicht ausgleicht,erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Hirtz vom Deutschen Anwaltverein (DAV) bei der Deutschen Anwaltsauskunft.
Man hat allerdings keine Verpflichtung zu Hause zu sein, wenn die eigentliche Empfängerin oder der eigentliche Empfänger das Paket abholen möchte. Ist niemand da, ist das Pech. Trotzdem sollte man darauf achten, keine Pakete anzunehmen, wenn man beispielsweise am nächsten Tag in den Urlaub fährt.
Als Fazit kann also festgehalten werden: Niemand ist dazu verpflichtet, ein Paket anzunehmen. Es ist allerdings eine nette Hilfe, über die sich die meisten freuen werden. Wenn man den Nachbarn nicht kennt, sollte man sich beim Abholen den Ausweis zeigen lassen. Dann kann auch nicht allzu viel passieren und alle bekommen rechtzeitig ihre Weihnachtspäckchen.
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