Darf man an Silvester mit einer Schreckschusswaffe schießen? Ist das erlaubt oder verboten? Und welche Strafen drohen? Grundsätzliche Voraussetzung für das Führen einer Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum ist der sogenannte "Kleine Waffenschein". Aber es gibt Ausnahmen, beispielsweise auf dem eigenen "befriedeten Grundstück".

Wer Kartuschenmunition abfeuert oder pyrotechnische Gegenstände mit derartigen Waffen ohne Erlaubnis verschießt, begeht einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Das Führen einer solchen Waffe ohne kleinen Waffenschein steht ebenfalls unter Strafe. Wir sagen dir im Folgenden, was du unbedingt beachten musst, wenn du an Silvester mit einer Schreckschusswaffe schießen willst.

Schreckschusswaffe: Es drohen Geldbuße oder Freiheitsstrafe

Für die Nutzung von Signalwaffen und Schreckschusswaffen außerhalb der eigenen vier Wände braucht es einen kleinen Waffenschein - auch an Silvester.

Zwar dürfen Volljährige in Deutschland Schreckschuss- und Signalwaffen (SRS-Waffen) erwerben, doch das Führen einer solchen Waffe außerhalb des eigenen Grundstücks ohne den kleinen Waffenschein stellt eine Straftat dar. Die Konsequenz: eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Also Vorsicht an Silvester: Wer keinen kleinen Waffenschein besitzt, darf seine Waffe im öffentlichen Raum nicht "führen", sondern lediglich transportieren - und zwar ungeladen in einem verschlossenen Behältnis. Das Tragen auf dem "eigenen befriedeten Besitztum" oder mit Erlaubnis des Inhabers des Hausrechts, ist kein "Führen". Dieser Begriff ist auf den öffentlichen Raum beschränkt.

Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen

Das Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer genehmigten Schießstätte oder des eigenen Grundstücks ist grundsätzlich verboten. Wichtig: Auch wer einen kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe besitzt, ist außerhalb seines eigenen Grundstücks nur zum Führen seiner Waffe berechtigt - aber nicht zum Schießen.

Das Schießen mit Kartuschenmunition (die kein Geschoss enthält, wie Gas- oder Platzpatronen) und pyrotechnischer Munition ist im "eigenen befriedeten Besitztum" zulässig oder wenn der Inhaber des Hausrechts zugestimmt hat (also beispielsweise der Freund, bei dem man Silvester feiert).

Aber Achtung: Beim Verschießen pyrotechnischer Munition muss sichergestellt werden, dass das Geschoss den befriedeten Bereich nicht verlassen kann.

Tipps des Landratsamtes Bamberg zu Schreckschusswaffen

Wer mit dem Gedanken spielt, an Silvester eine Schreckschusswaffe abzufeuern, sollte sich die Tipps und Hinweise des Landratsamtes Bamberg zum kleinen Waffenschein zu Herzen nehmen:

  • Wer eine Schusswaffe (auch Gas- und Schreckschusswaffen!) führt, muss seinen Reisepass oder Personalausweis und den kleinen Waffenschein mit sich führen und Polizeibeamten auf Verlangen zur Prüfung vorlegen (§ 38 Nr. 1a WaffG)
  • Es ist verboten, bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu führen. Dies gilt auch, wenn ein Waffenschein erteilt ist! (§ 42 Abs. 1 WaffG)
  • Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne den kleinen Waffenschein stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden kann ( § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG).
  • Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler benötigen Sie keinen Waffenschein. (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG - siehe unten). Nähere Einzelheiten teilt Ihnen das Landratsamt Bamberg mit.
  • Das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bedarf in der Regel einer zusätzlichen Erlaubnis! Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 4 WaffG geregelt. Außerdem ist das Schießen erlaubt in Fällen der Notwehr bzw. des Notstandes.
  • Das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen stellt außerdem eine Lärmerzeugung dar, die andere belästigen kann.

Das Landratsamt erklärt weiter: "Voraussetzungen für die Erteilung des kleinen Waffenscheines sind Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Der Nachweis eines Bedürfnisses und der Sachkunde sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind nicht erforderlich. Der kleine Waffenschein wird unbefristet und ohne Beschränkungen auf eine bestimmte Waffe erteilt." Einen Auszug aus dem Waffengesetz zu den relevanten Punkten findest du ebenfalls auf der Webseite des Landratsamtes Bamberg.

Zahl der kleinen Waffenscheine in Deutschland stark angestiegen

Die Zahl der kleinen Waffenscheine ist seit 2014 in Deutschland um mehr als das Dreifache gestiegen. Gab es 2014 noch 261.332 Kleine Waffenscheine, so waren es Ende Oktober 2018 bereits 599.940. Das entspricht einem bundesweiten Zuwachs von rund 130 Prozent. Die Rheinische Post berichtet unter Berufung auf das Bundesinnenministerium, dass Ende April 2022 im nationalen Waffenregister 756.619 kleine Waffenscheine registriert waren -  16.581 mehr als Anfang des Jahres. Der Anstieg betrifft alle Bundesländer. Die Gesamtzahl aller gespeicherten aktuell gültigen Kleinen Waffenscheine (Stand: September 2023), welche einem Erlaubnisinhaber mit einer Anschrift im Bundesgebiet zugeordnet sind, beträgt laut Bundesverwaltungsamt 824.188.

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