Wie die Stadt Schwabach in folgender Pressemeldung bekannt gibt, ist das Abbrennen von Feuerwerk am Silvestertag, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar 2024, im Bereich der Innenstadt von Schwabach - insbesondere auf dem Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der Fürstenherberge -  verboten.

Das Abschießen von Raketen und das Abbrennen von Böllern in der Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist generell verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit erheb­lichen Bußgeldern rechnen.

Sicherheitswacht und Polizei werden auf die Einhaltung des Verbots verstärkt achten.