Wie die Stadt Schwabach in folgender Pressemeldung bekannt gibt, ist das Abbrennen von Feuerwerk am Silvestertag, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar 2024, im Bereich der Innenstadt von Schwabach - insbesondere auf dem Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der Fürstenherberge - verboten.
Das Abschießen von Raketen und das Abbrennen von Böllern in der Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist generell verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Sicherheitswacht und Polizei werden auf die Einhaltung des Verbots verstärkt achten.